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Gesellschaftsrecht

258 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Schlüssige Gründung einer Gesellschaft

Ob durch das Zusammenwirken mehrerer Personen schlüssig eine Erwerbsgesellschaft entstanden ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. An den gemeinsam verfolgten Zweck sind dabei keine allzu strengen Maßstäbe zu legen.

Scheinbeschluss in der GmbH · günstig für Gesellschafter

Ein Beschluss, den nicht die Gesellschafter, sondern Außenstehende oder nur eine Minderheit gefasst haben, ist kein Gesellschafterbeschluss. Ein solcher Scheinbeschluss ist von vornherein wirkungslos und muss nicht eigens angefochten werden.

Notgeschäftsführer neben Prozesskurator

Wurde für eine Gesellschaft ohne Geschäftsführer bereits ein Prozesskurator bestellt und stehen keine weiteren dringenden Aufgaben an, fehlt es an der nötigen Dringlichkeit. Ein Notgeschäftsführer ist dann nicht zu bestellen.

Beschränkter Wirkungskreis des Notgeschäftsführers

Ein Notgeschäftsführer muss nicht für alle Angelegenheiten der Gesellschaft bestellt werden. Sein Tätigkeitsbereich darf auf die einzelne dringend notwendige Handlung beschränkt werden, etwa auf die Vertretung in einem bestimmten Verfahren.

Bilanzprüfung als Schutzgesetz · günstig für Gesellschaft

Die Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses sind Schutzgesetze. Sie haben den Zweck, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen.

Stellung des Stifters nach Errichtung · günstig für Stiftung

Vor der Errichtung dürfen Sie die Stiftungserklärung weitgehend frei gestalten. Sobald die Privatstiftung entstanden ist, ist sie von Ihnen vollständig getrennt: Sie sind weder Mitglied noch Eigentümer des Vermögens und haben den Zugriff darauf verloren. Einfluss haben Sie nur noch so weit, wie es die Stiftungserklärung vorsieht oder Sie sich die Änderung oder den Widerruf vorbehalten haben; eigene Kontrollrechte gibt Ihnen das Gesetz nicht.

Umfang der Aufgaben des Aufsichtsrats · günstig für Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat einen geringeren Aufgabenbereich als die Geschäftsführung. Er überwacht die Geschäftsführung rückblickend und vorausschauend, nimmt seine Pflichten in der Krise des Unternehmens wahr und prüft den Jahresabschluss. Er muss die Geschäftsführer außerdem dazu veranlassen, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren zu beantragen.

Auskunftsrecht künftiger Stiftungsbegünstigter · günstig für Stiftung

Wer erst unter einer Bedingung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt Begünstigter einer Privatstiftung wird, ist noch nicht Begünstigter im Sinn des Gesetzes. Ein Auskunftsanspruch gegenüber der Stiftung steht ihm daher noch nicht zu.

Stehengelassenes Gesellschafterdarlehen · günstig für Gläubiger

Lassen Sie als Gesellschafter Ihr Geld in der Gesellschaft stehen, kann es zu Eigenkapital umgedeutet werden. Um das zu vermeiden, müssen Sie das Kapital abziehen oder Ihre Forderung ernsthaft betreiben wie ein fremder Gläubiger. Was als solches Betreiben gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Auskunftsrecht in der Hauptversammlung · günstig für Aktionär

Ja. Ihr Auskunftsrecht dient nicht nur Ihnen selbst, sondern auch der Information der übrigen Aktionäre und der Hauptversammlung insgesamt. Es steht auch Ihrem Vertreter zu, ist aber auf die Themen der jeweiligen Hauptversammlung beschränkt.

Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäften · günstig für Gesellschafter

Ja. Vor den im Gesetz aufgezählten Maßnahmen muss der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafter einholen; dazu zählen auch außergewöhnliche Geschäfte. Die Grundsätze der Geschäftspolitik legt er aber jedenfalls dann selbst fest, wenn und soweit sich die Gesellschafter nicht äußern.

Rechte des Treugebers in der GmbH · günstig für Treuhänder

Wer sich nur über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligt, ist selbst nicht Gesellschafter. Alle gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten treffen den Treuhänder. Sie können Beschlüsse daher nicht selbst anfechten, sondern nur über den Treuhänder Einfluss nehmen.

Verjährung von Ansprüchen gegen Abschlussprüfer · günstig für Gläubiger

Hat der Abschlussprüfer nur fahrlässig gehandelt, läuft die Frist unabhängig davon, wann Sie vom Schaden und vom Schädiger erfahren. Hat er dagegen vorsätzlich falsch gehandelt, beginnt die Frist erst mit Ihrer Kenntnis.

Gerichtliche Kontrolle der Privatstiftung · günstig für Begünstigter

Weil eine Privatstiftung keine Eigentümer hat, ist die Kontrolle über sie schwächer. Deshalb werden jene Bestimmungen, die einzelnen Personen das Recht geben, Anträge bei Gericht zu stellen, großzügig ausgelegt. Nur so kann ein unabhängiges Gericht umfassend prüfen und diesen Mangel an Kontrolle ausgleichen.

Mitverschulden bei der Abschlussprüfung · günstig für Gesellschaft

Ein haftender Abschlussprüfer kann sich gegenüber der Gesellschaft nicht damit entlasten, dass Vorstand oder Geschäftsführer Fehler gemacht haben. Seine Tätigkeit besteht gerade in der Kontrolle dieser Organe. Er kann sich nur intern bei den schuldhaft handelnden Organmitgliedern zurückholen, was er zahlen musste.

Geschäfte der Stiftung mit Vorstandsgesellschaften

Schließt eine Privatstiftung ein Geschäft nicht mit einem Vorstandsmitglied selbst ab, sondern mit einer Gesellschaft, bei der dieses Mitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, gilt dieselbe Regel. Auch ein solches Geschäft braucht die Zustimmung aller übrigen Vorstandsmitglieder und des Gerichts.

Aufteilung des Haftungshöchstbetrags

Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den gesetzlichen Höchstbetrag der Haftung des Abschlussprüfers, wird der Betrag nicht gleichmäßig auf alle verteilt. Es entscheidet die zeitliche Reihenfolge.

Wiederkaufsrecht bei Verschmelzung · günstig für Berechtigter

Ja. Wird die berechtigte Gesellschaft mit einer anderen verschmolzen, geht ihr Wiederkaufsrecht nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über. Dasselbe gilt für Vormiet- und Vorpachtrechte.

Vorkaufsrecht beim Ausscheiden des Mitgesellschafters · günstig für Gesellschafter

Ja. Bleibt in einer Kommanditgesellschaft nur ein Gesellschafter übrig, erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation und ihr Vermögen geht auf ihn über. Ein Vorkaufsrecht der Gesellschaft geht dabei nicht unter, sondern auf den verbleibenden Gesellschafter über.

Grenzen der Prüferhaftung gegenüber Anlegern · günstig für Abschlussprüfer

Auf den Schutz aus dem Vertrag mit dem Abschlussprüfer können sich nur jene Dritten berufen, deren Anlageentscheidung mit dem Bestätigungsvermerk zusammenhängt. Stand Ihre Entscheidung damit in keinem Zusammenhang, hilft Ihnen dieser Schutz nicht.

Vorkaufsrecht bei Verschmelzung von Genossenschaften · günstig für Genossenschaft

Ja. Wird eine Genossenschaft von einer anderen aufgenommen, geht ein ihr eingeräumtes Vorkaufsrecht mit dem gesamten Vermögen auf die übernehmende Genossenschaft über. Durch die Verschmelzung erlischt es nicht.

Vorläufige Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers · günstig für Mehrheitsgesellschafter

Im Zweifel nicht. Der Gesetzgeber nimmt eher in Kauf, dass ein Mehrheitsgesellschafter trotz wichtiger Gründe während des Rechtsstreits weiter Geschäftsführer bleibt, als dass ihm eine Minderheit die Geschäftsführung für die Prozessdauer entzieht. Er bleibt daher vorläufig in seiner Funktion; eine Sicherheitsleistung ersetzt die fehlende Bescheinigung hier nicht.

Anfechtung eingetragener Gesellschafterbeschlüsse · günstig für Gesellschaft

Als Gesellschafter können Sie die Eintragung eines Beschlusses Ihrer Gesellschaft nur mit einer eigenen Klage auf Nichtigkeit bekämpfen. Ein Rechtsmittel im Verfahren außer Streitsachen steht Ihnen dafür nicht offen.

Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag · günstig für Gesellschaft

In der Regel nein. Mängel eines Gesellschaftsvertrags können meist nur für die Zukunft geltend gemacht werden, weil sonst Gesellschaft und Rechtsverkehr gefährdet wären. Anderes gilt beim bloßen Treuhandvertrag über eine Beteiligung: Dort schmälert ein Rücktritt weder den Gesellschafterkreis noch das Gesellschaftsvermögen, sodass die Einschränkung nicht gerechtfertigt ist.

Verkürzung über die Hälfte bei Gesellschaftsverträgen · günstig für Gesellschafter

Grundsätzlich ja. Auch bei einem Gesellschaftsvertrag können Sie sich darauf berufen, dass Ihre Leistung mehr als doppelt so viel wert war wie das, was Sie dafür bekommen haben. Das gilt aber nicht, wenn der Vertrag ein Glücksgeschäft ist, bei dem von vornherein offen ist, für wen er sich am Ende vorteilhaft auswirkt, und ebenso nicht, wenn Ihnen das Missverhältnis bewusst war.

Geschäft mit sich selbst

Ein Geschäft mit sich selbst liegt nur vor, wenn der Vertreter die Wirkungen für den Vertretenen durch eine Erklärung an sich selbst herbeiführt. Bei Privatstiftungen wird der Bereich weiter gezogen: Erfasst sind auch Geschäfte, bei denen das betroffene Vorstandsmitglied im eigenen Namen abschließt und die Stiftung dabei von anderen Vorstandsmitgliedern vertreten wird.

Wissenszurechnung in Gesellschaften · günstig für Gesellschaft

Das Wissen von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten wird der Gesellschaft nur zugerechnet, soweit es den ihnen übertragenen Aufgabenbereich betrifft und sie mit der Sache auch tatsächlich befasst waren. Davon hängt unter anderem ab, wann Fristen für die Gesellschaft zu laufen beginnen.

Wissen des Bevollmächtigten als Wissen der Firma · günstig für Vertragspartner

Ja. Das Wissen eines Vertreters gilt als Wissen der Gesellschaft in dem Bereich, für den er bestellt war und in dem er tätig wurde; eine Vollmacht zur Vertretung vor Gericht braucht er dafür nicht. Wissen, das ein Mitarbeiter der Gesellschaft verheimlicht und das außerhalb seines Aufgabenkreises liegt, wird ihr dagegen nicht zugerechnet.

Abberufung des Mehrheits-Geschäftsführers · günstig für Minderheitsgesellschafter

Ja. Seit 1980 gibt es eine eigene Regel dafür. Sie wurde geschaffen, weil ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter mit mehr als der Hälfte der Stimmen ist, seine Abberufung sonst einfach durch seine eigene Stimme verhindern könnte.

Treuepflicht und Zustimmung der Gesellschafter · günstig für Gesellschafter

Ja, unter Umständen. Aus der gegenseitigen Treuebindung der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft folgt die Pflicht, einer Änderung des Gesellschaftsvertrags oder einer Klage gegen einen anderen Gesellschafter zuzustimmen, wenn die wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft das erfordern. Wer nicht mitklagen will, aber auch nicht ausgeschlossen werden soll, ist als Mitbeklagter einzubeziehen; getrennte Verfahren sind nicht nötig.