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Insolvenz

225 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zahlungsplan und laufende Exekution · günstig für Schuldner

Ist ein Ausgleich oder Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt, wirkt sich das auf die betriebene Forderung aus; auch Unterhaltsrückstände sind davon erfasst. Im laufenden Verfahren können Sie das aber nicht mit einem einfachen Antrag geltend machen, sondern nur mit einer eigenen Klage gegen den Anspruch.

Treuhandabwicklung in der Insolvenz · günstig für Käufer

War derselbe Treuhänder für beide Seiten tätig, berührt die Insolvenz des einen die Rechte des anderen nicht, wenn der Insolvenzverwalter auf der Erfüllung des Kaufvertrags besteht. Sie dürfen dann weiter auf das Treuhandkonto zahlen. Der Treuhänder muss zuerst die im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigen und nur den Rest an die Masse herausgeben.

Entgeltansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers · günstig für Arbeitnehmer

Sie können mehr als die Quote verlangen. Ein Begehren, das nur auf die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote gerichtet ist, deckt Ihr Interesse nicht ab. Ihnen geht es vorrangig darum, Ihre gesamten und ungekürzten Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Fonds geltend machen zu können.

Miete in der Insolvenz des Mieters · günstig für Vermieter

Führt der Insolvenzverwalter ein Mietverhältnis weiter, zählt die Miete für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung nur als gewöhnliche Insolvenzforderung. Die Miete für die Zeit danach ist bevorrechtet aus der Masse zu zahlen. Entscheidend ist der Zeitraum, für den die Miete gebührt, nicht wann sie fällig war.

Insolvenz-Entgelt und Inlandsbeschäftigung

Der Anspruch auf Insolvenz-Entgelt besteht nur für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung in die österreichische Sozialversicherung fällt. Das sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, über dessen Vermögen im Inland ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Prozesskosten bei Insolvenz des Arbeitgebers · günstig für Arbeitnehmer

Aus dem Fonds werden Prozesskosten nur ersetzt, soweit sie für die Durchsetzung gesicherter Ansprüche aufgewendet wurden. Diese Hauptansprüche müssen im Verfahren auch tatsächlich als berechtigt anerkannt worden sein. Eine Ausnahme gilt, wenn der Hauptanspruch nachträglich weggefallen ist, etwa weil ein Dritter gezahlt hat.

Unterhaltspfändung während der Insolvenz · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ja, in ihrem besonderen Umfang für Unterhalt. Wurde der Bezug vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unterhaltsansprüchen gepfändet, bleibt die Exekution für jene gesetzlichen Unterhaltsansprüche wirksam, die ab der Eröffnung entstehen. Das gilt für jenen Teil des Arbeitseinkommens, der nur für Unterhaltsforderungen gepfändet werden kann.

Voraussetzungen des Abschöpfungsverfahrens · günstig für Schuldner

Ob Sie die Entschuldung beantragt und glaubhaft gemacht haben, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, prüft das Gericht von sich aus. Scheitert der Zahlungsplan, können die Beteiligten begründet einwenden, dass diese Bescheinigung fehlt, und dann müssen Sie die Umstände glaubhaft machen. Arbeitslosigkeit steht dem Verfahren nicht in jedem Fall entgegen.

Insolvenz des Verkäufers vor der Eintragung · günstig für Käufer

Nein, nicht in jedem Fall. Der Insolvenzverwalter kann vom Vertrag zurücktreten, außer der Treuhänder hält neben den einverleibungsfähigen Urkunden auch einen gültigen Rangordnungsbeschluss in Händen. Selbst dann müssen Sie auf dieser Grundlage tatsächlich als Eigentümer eingetragen werden, sonst bleibt der Rücktritt möglich.

Zeitguthaben in der Insolvenz · günstig für Arbeitnehmer

Ihr Zeitguthaben bleibt bestehen. Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, wird das Entgelt dafür nicht fällig, und Sie können das Guthaben weiterhin in Freizeit verbrauchen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens macht daraus keine sofort fällige Geldforderung und beendet Ihr Arbeitsverhältnis auch nicht vorzeitig.

Jubiläumsgeld in der Insolvenz · günstig für Arbeitnehmer

Jubiläumsgeld wird im Insolvenzfall wie laufendes Entgelt behandelt. Entsteht der Anspruch nach Eröffnung des Verfahrens, wird er anteilig aufgeteilt; der auf die Zeit davor entfallende Teil ist eine Insolvenzforderung. Dass Sie nicht ausgetreten sind, kann Ihnen nicht entgegengehalten werden, wenn das den Umfang der Leistung nicht beeinflusst hat.

Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung · günstig für Schuldner

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

Kostenersatz im Insolvenzverfahren

Nein. Im Insolvenzverfahren selbst gibt es grundsätzlich keinen Kostenersatz, auch nicht für ein Rechtsmittel. Jede Seite trägt ihre Kosten selbst; anders ist es nur in einem daran anschließenden Rechtsstreit.

Stellung des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter. Er ist hinsichtlich des zur Masse gehörenden Vermögens Ihr gesetzlicher Vertreter, er kann also Rechtsmittel erheben und Ansprüche geltend machen. Er wird dabei stets nur als Organ der Masse tätig und kann daher nur Ansprüche der Masse durchsetzen. Das Vermögen bleibt trotz Insolvenzeröffnung Ihres.

Versicherungsleistung nur für den Geschädigten · günstig für Geschädigter

Die Leistung der Haftpflichtversicherung soll nicht allen Gläubigern des Versicherungsnehmers anteilig zugutekommen, sondern ausschließlich dem geschädigten Dritten. Sonst hätten die übrigen Gläubiger einen Vorteil, der ihnen nicht zusteht.

Veräußerungsverbot in der Insolvenz · günstig für Verbotsberechtigter

Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes vertragliches Veräußerungsverbot hindert die Versteigerung im Insolvenzverfahren. Die Liegenschaft bleibt aber vom Verfahren erfasst und kann etwa zwangsverwaltet werden.

Anfechtung eines unentgeltlichen Verbots · günstig für Gläubiger

Wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot unentgeltlich eingeräumt und verhindert es, dass ein wesentlicher Teil des Vermögens im Konkurs verwertet wird, kann es angefochten werden. Es bleibt dann gegenüber den Gläubigern wirkungslos.

Anfechtung von Verbot und Wohnrecht · günstig für Gläubiger

Ja. Die Vereinbarung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots sowie eines Ausgedings- und Wohnungsrechts bildet einen Anfechtungstatbestand. Gläubiger können solche Vereinbarungen daher bekämpfen.

Verspäteter Insolvenzantrag als Schutzgesetz · günstig für Gläubiger

Die Pflicht, rechtzeitig ein Insolvenzverfahren zu beantragen, schützt alle Gläubiger. Wird sie verletzt und erleiden Sie als Gläubiger dadurch einen Schaden, können Sie sich darauf berufen. Die Vorschrift gilt als Schutzgesetz zu Ihren Gunsten.

Grundbuchsperre in der Insolvenz · günstig für Gläubiger

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Grundbuch gegenüber jedermann gesperrt, auch wenn die Insolvenz dort noch nicht angemerkt wurde. Eine Eintragung ist dann nur noch möglich, wenn ihr Rang aus einer Zeit vor der Eröffnung stammt.

Insolvenz während des Revisionsverfahrens

Wird eine Partei nach Erhebung der Revision und nach Vorlage der Akten insolvent und gehört der Streitgegenstand zur Insolvenzmasse, darf während der Unterbrechung nicht über die Revision entschieden werden. Die Akten werden zunächst an das Erstgericht zurückgestellt.

Rechtsmittel und Eröffnung der Insolvenz · günstig für Schuldner

Ja. Haben Sie ein Rechtsmittel eingebracht und wird vor der Entscheidung darüber ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf darüber vorerst nicht entschieden werden. Der Akt geht zunächst an das Erstgericht zurück. Das gilt auch im Verlassenschafts- und im Aufteilungsverfahren.

Bindung an die Forderungsanmeldung · günstig für Insolvenzverwalter

Wenn Sie eine bestrittene Forderung einklagen, dürfen Sie sich nur auf jenen Grund stützen, den Sie schon bei der Anmeldung und bei der Prüfungstagsatzung angegeben haben. Eine Erweiterung oder Änderung des Anspruchs ist in diesem Verfahren nicht möglich, und das Gericht hat darauf von sich aus zu achten.

Klageänderung nach Insolvenzeröffnung · günstig für Kläger

Ja. Wird ein Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und danach fortgesetzt, sind die dafür nötigen Änderungen der Klage ohne die sonst geltenden Voraussetzungen zulässig. Das ist in jeder Lage des Verfahrens möglich, auf Antrag oder von Amts wegen.

Richtigstellung der Parteibezeichnung bei Insolvenz · günstig für Gläubiger

Sie müssen keine neue Klage einbringen. Die Bezeichnung der beklagten Partei kann auf den Verwalter richtiggestellt werden, und Sie können Zahlung aus der Ihnen verpfändeten Liegenschaft begehren. Darin liegt keine Änderung der Klage.

Zahlungsklage wird zum Prüfungsprozess · günstig für Gläubiger

Nimmt der Verwalter den unterbrochenen Prozess auf, wird aus Ihrer Klage auf Zahlung von Gesetzes wegen ein Prüfungsprozess. Das Gericht spricht Ihnen dann nicht mehr Zahlung zu. Es stellt Ihre Forderung samt Rang im Insolvenzverfahren fest, und zwar von Amts wegen.

Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei der Anfechtung · günstig für Anfechtungsgegner

Wer eine Zahlung im Insolvenzverfahren anficht, muss die Umstände beweisen, aus denen sich ergibt, dass Ihnen die Zahlungsunfähigkeit bekannt sein musste. Schon leichte Unachtsamkeit genügt, damit Ihnen die Unkenntnis vorgeworfen wird. Sie können den Gegenbeweis führen, dass Sie aus besonderen Gründen nichts davon wissen mussten.

Entgelt an einen Dritten · günstig für Empfänger

Ein Geschäft ist auch dann entgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht dem Gläubiger selbst, sondern einer anderen Person zugutekommt. Entscheidend ist, dass überhaupt ein Entgelt erbracht wurde.

Benachteiligungsabsicht bei entstehenden Forderungen · günstig für Gläubiger

Die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, kann sich auch auf eine Forderung beziehen, die erst im Entstehen ist. Es genügt, dass der Schuldner irgendwelche seiner Gläubiger benachteiligen wollte, ob bestimmte oder unbestimmte.

Benachteiligungsabsicht und künftiger Unterhalt · günstig für Gläubiger

Die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, kann auch gegenüber Forderungen bestehen, die erst in Zukunft entstehen. Das gilt etwa für künftige Unterhaltsforderungen.