Zum Inhalt springen

Mietrecht

1.401 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Maßgeblicher Zeitpunkt im Kündigungsstreit

Beim Streit über die Wirksamkeit einer Aufkündigung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die Aufkündigung zugestellt wurde. Nur ausnahmsweise wird davon abgewichen, etwa wenn ein geltend gemachter Eigenbedarf später wegfällt und das Festhalten an diesem Grundsatz offenbar unbillig wäre.

Ende des Mietverhältnisses bei gerichtlicher Kündigung · günstig für Vermieter

Erklärt das Gericht eine gerichtliche Aufkündigung für wirksam, endet das Mietverhältnis immer zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt. Es macht keinen Unterschied, ob das Urteil vor oder nach diesem Zeitpunkt ergeht.

Kündigung statt sofortiger Vertragsauflösung · günstig für Vermieter

Wenn Sie einen Miet- oder Pachtvertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen dürften, können Sie stattdessen kündigen. Diese Kündigung ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gebunden.

Rückwirkendes Ende bei gerichtlicher Kündigung · günstig für Vermieter

Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins durch Urteil stattgegeben, gilt das Mietverhältnis dennoch als bereits mit diesem Termin erloschen. Die spätere Entscheidung ändert daran nichts.

Übergabsauftrag bei befristeter Miete · günstig für Mieter

Ja. Bei einem befristeten Mietvertrag hat der Übergabsauftrag dieselbe Aufgabe wie die gerichtliche Kündigung. Die Regeln zur Kündigung gelten daher auch für ihn. Die Entscheidung darüber kann ohne Rücksicht auf den Streitwert bis zum Obersten Gerichtshof gebracht werden.

Mietvertrag vor gerichtlicher Genehmigung · günstig für Mieter

Solange das Pflegschaftsgericht über die Genehmigung eines Mietvertrags eines Minderjährigen nicht entschieden hat, liegt ein unvollständiger Vertrag vor. Mit der Genehmigung wird er voll wirksam, erst mit ihrer Versagung verliert er seine Wirksamkeit. Bis dahin kann gegen den Mieter keine Räumungsklage durchgesetzt werden, die darauf gestützt wird, er habe keinen Titel.

Vermieter als Unternehmer im Konsumentenschutz · günstig für Mieter

Ein Vermieter gilt als Unternehmer, wenn er dritte Personen beschäftigt und mehrere dauernde Vertragspartner hat, sodass er eine kaufmännische Buchhaltung braucht. Dazu kommt, dass er andere Unternehmen oder Gehilfen einschalten muss. Auch längerfristige Bindungen sprechen dafür.

Vereinsräume als Geschäftsräume · günstig für Mieter

Ja. Auch Räume, in denen eine humanitäre, geistige oder kulturelle Tätigkeit entfaltet wird, gelten als Geschäftsräume. Eine Gewinnabsicht ist nicht nötig; nur wenn der Gegenstand ausschließlich privat verwendet wird, liegt keine Geschäftsraummiete vor.

Verspätete Geltendmachung eines Kündigungsgrunds · günstig für Vermieter

Ja, grundsätzlich schon. Der Vermieter soll einen Kündigungsgrund zwar möglichst rasch geltend machen, er verliert ihn aber erst, wenn sein Zuwarten keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass er das Mietverhältnis trotz des Vorfalls fortsetzen will. Nur wo das Gesetz eine Frist ausdrücklich vorsieht, ist er daran gebunden.

Getrennte Abrechnung mehrerer Stiegen · günstig für Vermieter

Gebäude auf einem Grundbuchskörper bilden im Regelfall eine wirtschaftliche Einheit und werden gemeinsam abgerechnet. Wer eine getrennte Abrechnung will, muss behaupten und beweisen, dass ausnahmsweise keine solche Einheit besteht. Dass die Objekte unterschiedlich gut erhalten sind, genügt dafür nicht, wenn sie etwa gleich alt und gemeinsam als Wohnhausanlage errichtet wurden.

Mitbewohner beim unleidlichen Verhalten · günstig für Vermieter

Die Begriffe Mitbewohner und Zusammenwohnen sind weit zu verstehen. Es kommt darauf an, ob Ihr Verhalten eine Person überhaupt erreichen kann, weil ihre Wohnung entsprechend zu Ihrer liegt. Eine bloß im Haus anwesende Spendensammlerin gehört nicht zu diesem geschützten Kreis.

Untermietzins und Investitionen · günstig für Untermieter

Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld der Untervermieter eingesetzt oder an Zinsen bezahlt hat. Maßgeblich ist allein, welche baulichen Verbesserungen und Einrichtungen im Objekt vorhanden und für Sie als Untermieter beim Abschluss des Vertrags noch nutzbar sind.

Ablöse und Untermietzins · günstig für Untervermieter

Ja. Investitionen, die der Hauptmieter selbst getätigt oder dem Vormieter abgelöst hat, können den Untermietzins erhöhen, soweit sie Ihnen als Untermieter zugutekommen. Der Gedanke dahinter ist, dass Sie von diesen noch nutzbaren Leistungen profitieren.

Straftat als Kündigungsgrund · günstig für Vermieter

Ja. Auch eine strafbare Handlung, die kein Verbrechen ist, kann die Kündigung rechtfertigen, etwa eine Körperverletzung oder falsche Angaben gegenüber einer Behörde. Geringfügige Fälle zählen nicht, eine Verurteilung ist nicht Voraussetzung, und ein vorangegangenes Verhalten des Vermieters wird berücksichtigt.

Beweislast beim selbstverschuldeten Eigenbedarf · günstig für Vermieter

Diesen Beweis müssen Sie als gekündigter Mieter erbringen. Wenden Sie ein, der Vermieter habe seinen Eigenbedarf selbst herbeigeführt, tragen Sie dafür die Beweislast.

Ortsüblicher Mietzins als Vertragsklausel · günstig für Vermieter

War eine freie Vereinbarung des Mietzinses bei Vertragsabschluss verboten und erfasste dieses Verbot nur diesen Zeitpunkt, ist eine Klausel gültig, wonach nach dem Wegfall des Verbots der ortsübliche Mietzins gilt. Die Höhe muss im Vertrag nicht unmittelbar bestimmt sein. Es genügt, dass sie sich nach objektiven Anhaltspunkten und den gesetzlichen Auslegungsregeln bestimmen lässt und nicht vom freien Belieben einer Vertragspartei abhängt.

Kurze Untervermietung als Verwertung · günstig für Mieter

Nein. Von einer Verwertung der Wohnung spricht man erst, wenn die überhöhte Gegenleistung über längere Zeit entgegengenommen wird. War die Untervermietung von vornherein nur für kurze Zeit gedacht und dauerte sie auch nur kurz, wird die Wohnung nicht zur Erwerbsquelle.

Reihenfolge bei der Eigenbedarfsprüfung

Nein. Das Gericht prüft zuerst, ob der Eigenbedarf besteht und dringend ist. Erst wenn das bejaht wird, kommt es zur Abwägung der beiderseitigen Interessen; die Frage des Eigenbedarfs darf nicht vorweg nach dem Ergebnis dieser Abwägung gelöst werden.

Wirtschaftliche Abbruchreife des Hauses · günstig für Vermieter

Ja. Abbruchreife liegt vor, wenn der Kostenaufwand größer wäre als die Wertsteigerung des Hauses. Dass der Vermieter das Haus hat verfallen lassen, spielt dabei keine Rolle, und die Verhältnisse bei anderen Gebäuden zählen nicht. Seine Erhaltungspflicht reicht nur bis zur Grenze der Unwirtschaftlichkeit.

Gesundheit des Vermieters gegen Nachteile des Mieters · günstig für Vermieter

Stehen lebenswichtige gesundheitliche Interessen des Vermieters rein wirtschaftlichen Interessen des Mieters gegenüber, wiegen die schweren gesundheitlichen Gefahren des Vermieters schwerer. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs wird dann nur aufgehoben, wenn Ihre Existenz gefährdet ist, etwa durch Obdachlosigkeit.

Gesundheit bei der Interessenabwägung

Ja. Bei der Abwägung geht es nicht nur um materielle Interessen; das Gesetz spricht ganz allgemein von einem Nachteil. Auch gesundheitliche und altersbedingte Umstände sind zu berücksichtigen, und eine Gefahr für die Gesundheit des Vermieters kann schwerer wiegen als die Schwierigkeit des Mieters, eine andere Unterkunft zu finden.

Überlassung der Wohnung an Angehörige · günstig für Mieter

Überlassen heißt der tatsächliche Vorgang: Der bisherige Mieter verlässt die Wohnung und gibt ihre Benützung auf, der im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige übernimmt sie. Dass dieser die Wohnung nun allein benützt, muss vom Willen der Beteiligten getragen sein, vor allem von dem des ausziehenden Mieters; das kann sich auch schlüssig aus dem Verhalten ergeben.

Gemeinsamer Haushalt in zwei Wohnungen · günstig für Mieter

Ja. Wirtschaftet eine Familie in zwei unmittelbar benachbarten oder zumindest nahe gelegenen Wohnungen gemeinsam, bilden diese faktisch eine Wohneinheit. Dabei ist es gleichgültig, in welcher Wohnung der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung liegt und dass zwei Mietverträge bestehen.

Verkaufsversuch als Kündigungsgrund · günstig für Mieter

Nein. Der bloße Versuch, eine Wohnung gewinnbringend zu veräußern, ist für sich allein noch kein wichtiger Kündigungsgrund. Der Versuch allein genügt dafür nicht.

Gemischt genutzte Mietobjekte

Wird ein Mietobjekt teils zum Wohnen und teils geschäftlich genutzt, kommt es darauf an, wofür es überwiegend verwendet wird und was der hauptsächliche Zweck der Benützung ist. Danach richtet sich, ob sich der Vermieter auf den betreffenden Kündigungsgrund stützen kann.

Beruf in der eigenen Wohnung · günstig für Mieter

Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, etwa bei Immobilienvermittlern, Rechtsanwälten oder Ärzten, gelten die dafür nötigen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum. Wohnbedürfnis und Berufszweck halten einander in solchen Fällen mindestens die Waage.

Schriftform und Vollmacht im Mietvertrag · günstig für Mieter

Nein. Beim Mieter soll die Schriftform vor übereilten Entscheidungen schützen, deshalb muss auch die Vollmacht seines Vertreters schriftlich sein. Beim Vermieter dient sie nur dem Beweis; dort genügt für den Vertreter eine mündliche Vollmacht.

Schriftform für vereinbarte Kündigungsgründe · günstig für Mieter

Ja. Wird eine bestimmte Tatsache als Kündigungs- oder Auflösungsgrund vereinbart, braucht das die Schriftform, und beide Seiten müssen unterschreiben. Der Zweck ist nicht der Beweis, sondern Ihr Schutz als Mieter: Ihnen soll die Tragweite besonders augenscheinlich werden. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur genügt dafür nicht.

Zweitwohnung und schutzwürdiges Interesse · günstig für Mieter

Nicht ohne Weiteres. Zwei Wohnungen allein sind noch kein Kündigungsgrund; aufgekündigt werden darf nur bei völligem Mangel eines schutzwürdigen Interesses. Liegt Ihr wirtschaftlicher und familiärer Schwerpunkt zumindest teilweise noch in der aufgekündigten Wohnung, bleibt dieses Interesse bestehen; auch ein Haus an einem anderen Ort schließt das Wohnbedürfnis nicht zwingend aus.

Bezeichnung des Kündigungsgrundes · günstig für Mieter

Nein, außer diese Stelle regelt nur einen einzigen Fall. Enthält sie mehrere Fälle, muss der Vermieter genau sagen, welcher gemeint ist. Der Grund muss also schon in der Kündigung erkennbar sein.