Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Nein, nicht auf demselben Weg. Die Regeln über Schutzpflichten zugunsten dritter Personen sollen Ihnen einen Anspruch gegen den Vertragspartner verschaffen, nicht aber dessen Gehilfen einer Vertragshaftung samt Beweiserleichterung aussetzen. Gegen den Gehilfen selbst bleiben Ihnen die allgemeinen Schadenersatzansprüche, bei denen Sie das Verschulden beweisen müssen.
Nimmt der Halter eines Fahrzeugs beim schuldtragenden Lenker oder Mitfahrer Rückgriff, ist das kein Schadenersatzanspruch, sondern der Ersatz eines Aufwands für einen anderen. Dafür gilt nicht die dreijährige, sondern die allgemeine dreißigjährige Frist.
Ja. Haben mehrere Fahrzeuge einen Schaden verursacht, kann derjenige, der den Geschädigten bezahlt hat, von der Seite des anderen Fahrzeugs Ersatz verlangen. Gehört dieses Fahrzeug mehreren gemeinsam, haftet jeder von ihnen für den gesamten Rückgriffsbetrag, unabhängig von seinem Anteil und von seinen eigenen Ansprüchen gegen die übrigen.
Schädigt Ihr Gehilfe einen Dritten und verletzt er dabei zugleich seine Pflicht Ihnen gegenüber, das Werk sorgfältig auszuführen, ist Ihr Rückgriff gegen ihn ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertrag.
Sie können wählen, ob Sie Ihren Schaden konkret nach Ihrem tatsächlichen Nachteil oder abstrakt nach allgemeinen Maßstäben berechnen. Beide Berechnungsarten dürfen Sie aber nicht miteinander vermischen, um einen einheitlichen Schaden zu ermitteln.
Ja. Bekommen Sie als Hinterbliebener nach einem tödlichen Unfall eine Rente, können Sie bei wesentlicher Geldentwertung deren Aufwertung verlangen. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, kann sich daran bemessen, wie sich die damals zugrunde gelegten Bezüge seither entwickelt haben, soweit die Steigerung auf der Geldentwertung beruht. Der Schädiger muss ab dem Tag mehr zahlen, an dem Sie den erhöhten Betrag ziffernmäßig eingemahnt haben.
In der Regel nicht. Dass Ihr Anwalt im Prozess erfahren hat, dass Sie endgültig unterlegen sind und dadurch Kosten tragen müssen, wird Ihnen für den Beginn der dreijährigen Frist nicht wie eigenes Wissen zugerechnet. Anders ist es, wenn sein Auftrag über die Vertretung in diesem einen Rechtsstreit hinausgeht; zugerechnet wird ihm dann das Wissen aus dem ihm aufgetragenen Wirkungskreis.
Der Anspruch auf Abgeltung dafür, dass jemand Ihre Sache zu seinem Nutzen verwendet hat, und der Anspruch auf Schadenersatz schließen einander nicht aus. Beide können nebeneinander bestehen.
Beschränkt sich die Bank auf die Finanzierung, haftet sie nur, wenn sie Umstände kannte, nach denen ein Fehlschlagen höchstwahrscheinlich war; die Seriosität des Anbieters muss sie nicht allgemein prüfen. Überschreitet sie ihre Rolle als Kreditgeberin und berät sie Sie über die Anlage, muss sie vollständig aufklären. Verschleiert sie dabei den Risikocharakter der Anlage, haftet sie für Ihren Schaden.
Das kann sein. Ein Vertrag entfaltet Schutzwirkungen für Dritte vor allem dann, wenn ein Vertragspartner ihnen gegenüber rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist; dazu zählen seine Angestellten. Der Kontakt mit der Hauptleistung muss bei Vertragsabschluss vorhersehbar gewesen sein.
Ja, das ist möglich. Zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer besteht in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis. Trotzdem können Sie in den Schutzbereich des jeweils anderen Vertrags fallen. Der Auftraggeber muss den Generalunternehmer außerdem vor Gefahrenquellen warnen, damit dieser seine Subunternehmer aufklären kann.
Mittelbar ist ein Schaden, der nicht in der Richtung des Angriffs eintritt, sondern als Seitenwirkung in einem Bereich, den das Verbot des Angriffs nicht schützt. Wo die Grenze verläuft, richtet sich nach dem Schutzzweck der verletzten Vorschrift oder des verletzten Vertrags. Hintergrund ist, dass sich die Verantwortung sonst wirtschaftlich unbegrenzt ausweiten würde.
Hatten Sie schon vor dem Unfall eine Anlage zu einer Erkrankung, die denselben Schaden ohnehin bald verursacht hätte, wird das berücksichtigt. Der Schädiger steht dann nur dafür ein, dass die Verletzung die Entwicklung verschlimmert oder beschleunigt hat. Für den Rest muss er nicht aufkommen.
In der Regel ja. Wer die nachteilige Veränderung tatsächlich herbeigeführt hat, haftet auch dann, wenn ein späteres Ereignis denselben Schaden verursacht hätte. Nur wenn die betroffene Sache ihr Ende im Zeitpunkt der Schädigung schon in sich trug, haften Sie bloß für die Vorverlegung des Schadenseintritts.
Der Rechtssatz betrifft die Frage, ob ein Wirtschaftstreuhänder für die Richtigkeit einer von ihm erstellten vorläufigen Bilanz einzustehen hat. Angesprochen ist der Fall, dass ein Dritter aufgrund dieser Bilanz einen Kredit gewährt.
Ja, wenn Sie wegen der Unfallfolgen Ihr bisheriges Fahrzeug nicht mehr benützen können und dadurch höhere Kosten haben. Sie müssen sich aber alle Vorteile anrechnen lassen, die Sie im Zusammenhang mit dem Schaden und seinem Ersatz erhalten. Ist Ihr Fahrbedarf durch das bezahlte Auto gedeckt, wird der Schaden am ersetzten Motorrad nicht zusätzlich vergütet.
Der Kreis jener Personen, die statt Ansprüchen aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht auch vertragliche Ansprüche erhalten, ist eng zu ziehen. Voraussetzung ist ein schutzwürdiges Interesse. Ein solches fehlt, wenn Sie aus Ihrer eigenen Vertragsbeziehung bereits einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Abgezogen wird ein Vorteil, der durch dasselbe Ereignis entstanden ist und eine Förderung des verletzten Rechtsguts oder der verletzten Vertragspflicht bedeutet. Der Vorteil wird nur bei jenem Anspruch berücksichtigt, mit dem er sachlich und zeitlich zusammenhängt. Ein nach einer Umschulung höheres Einkommen wird daher nicht vom früheren Verdienstentgang abgezogen.
Bei der wiederkehrenden Überprüfung eines Fahrzeugs ist zu entscheiden, ob es den Vorschriften für Kraftfahrzeuge entspricht. Die Prüfung beschränkt sich also nicht auf einzelne herausgegriffene Punkte. Auch die allgemeinen Anforderungen an das Fahrzeug sind dabei einzubeziehen.
Abgewogen wird dreierlei: welche Pflichten überhaupt erfüllt werden können, wie sehr das Verhalten geeignet ist, einen Schaden herbeizuführen, und wie wertvoll die bedrohten Güter und Interessen sind. Die Gefährlichkeit wird aus der Sicht eines Sachkundigen im Zeitpunkt der Handlung beurteilt. Auf der anderen Seite steht das allgemeine Interesse an Bewegungsfreiheit und Entfaltung.
Weniger sicher als sonst. Es genügt, dass überwiegende Gründe dafür sprechen, dass der Schaden auf das Unterlassen zurückgeht; dieses Maß liegt unter dem, was für eine Feststellung sonst verlangt wird. Beweisen müssen aber Sie, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre. Der Gegner kann dagegenhalten, dass ein anderer Verlauf noch wahrscheinlicher gewesen wäre.
Wer für einen Fehler der Behörde haftet, darf sich nicht immer darauf berufen, dass derselbe Schaden auch bei richtigem Vorgehen eingetreten wäre. Dieser Einwand ist ausgeschlossen, wenn die verletzte Vorschrift jedes andere Vorgehen verhindern will. Das trifft zu, wenn ein Bescheid begründet werden muss, aber nicht begründet wurde.
Reagieren Sie auf das schädigende Ereignis in nicht ungewöhnlicher Weise und vergrößert sich der Schaden dadurch, besteht der Zusammenhang grundsätzlich weiter. Beruht die Folge aber auf einem selbständigen Entschluss, den das Ereignis nicht herausgefordert hat, tragen Sie sie allein. Entscheidend ist eine umfassende Abwägung der Umstände auf beiden Seiten.
Ein Verhalten gilt dann als ausreichende Ursache eines Schadens, wenn es nach bestem heutigen Erfahrungswissen geeignet war, einen Schaden dieser Art in nicht ganz geringem Maß zu begünstigen. Zu berücksichtigen ist, was zum Zeitpunkt der Handlung bekannt oder erkennbar war.
Ja, das ist möglich. Das Baubewilligungsverfahren soll vor allem die Allgemeinheit vor gefährlichen Bauten schützen. Nach den späteren Ergänzungen des Gerichts sind aber auch Sie als Bauwerber geschützt; ein Ersatzanspruch ist daher nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Behörde die Bewilligung so erteilt hat, wie Sie sie beantragt haben.
Behörden müssen über Anträge zeitgerecht entscheiden. Diese Pflicht soll die Beteiligten vor allen Nachteilen bewahren, die durch Verzögerungen bei der Erledigung entstehen. Dazu gehört auch, dass Sie eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof noch rechtzeitig einbringen können.
Es gibt kein allgemein geschütztes Recht darauf, dass nur fehlerfreie Waren hergestellt werden. Sie können sich daher nicht schon darauf berufen, dass eine Ware mangelhaft ist. Für einen Ersatzanspruch brauchen Sie einen anderen Grund.
Nein. Ersetzt werden nur Nachteile an jenen Interessen, deren Schutz die verletzte Vertragspflicht bezweckte. Welche das sind, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Vertrags. Entscheidend ist also nicht allgemein, was noch vorhersehbar war, sondern was gerade dieser Vertrag abdecken sollte.
Wenn eine Gemeinde oder ein Land eine Straße erhält, handelt sie dabei nicht hoheitlich, sondern wie eine Privatperson. Ansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz können Sie darauf daher nicht stützen.
Ja, aber nur begrenzt. Bleibt offen, ob die schuldige Person das Fahrzeug mit oder ohne Willen des Halters benützt hat, haftet der Halter nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Für weitergehende Ansprüche nach bürgerlichem Recht, die auf dem Verschulden dieser Person beruhen, haftet er dann nicht.