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Sozialrecht

209 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Vorschuss trotz alten Unterhaltstitels · günstig für Kind

Für diesen Vorschuss gibt es zwei Möglichkeiten. Im ersten Fall brauchen Sie gar keinen Unterhaltstitel. Im zweiten Fall steht ein bestehender, aber veralteter Titel einem höheren Vorschuss nicht entgegen.

Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung · günstig für Versicherungsträger

Nein. Auch in der Sozialversicherung gilt, dass nicht aus jedem gezahlten Beitrag ein Leistungsanspruch entsteht. Wer Beiträge zahlt, kann deshalb nicht jede im Gesetz vorgesehene Leistung in Anspruch nehmen. Eine Pflicht, geleistete Beiträge zurückzuzahlen, besteht ebenfalls nicht.

Krankengeld in der Freizeitphase der Altersteilzeit

Erkranken Sie während der Freizeitphase einer vereinbarten Altersteilzeit, bleibt das ohne Auswirkung auf Ihr Arbeitsverhältnis. Einen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung begründet das nicht.

Unfallversicherung bei neuen Selbständigen · günstig für Versicherter

Wer selbständig tätig ist, kann auch ohne die passende Gewerbeberechtigung pflichtversichert sein. In diesem Fall kommt es als sogenannter neuer Selbständiger zu einer Teilversicherung in der Unfallversicherung.

Unterhaltsvorschuss bei subsidiärem Schutz · günstig für Kind

Ja. Der Unterhaltsvorschuss zählt zu den Kernleistungen der Sozialhilfe. Personen mit subsidiärem Schutzstatus ist er im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen zu gewähren wie österreichischen Staatsangehörigen.

Ausgleichszulage und Unterhaltsanspruch · günstig für Sozialversicherung

Nein, nicht in vollem Umfang. Die Ausgleichszulage ist eine nachrangige Hilfe und wird nur so weit gewährt, als Ihnen keine anderen gesetzlichen Versorgungsansprüche zustehen. Deshalb dürfen Sie auch nicht von sich aus auf Leistungen verzichten, die Sie durchsetzen könnten.

Vorrang des Sozialversicherungsträgers bei Mitverschulden · günstig für Sozialversicherungsträger

Ihr Ersatzanspruch geht in dem Umfang auf den Sozialversicherungsträger über, in dem dieser Ihnen entsprechende Leistungen erbringt. Zunächst wird der Schaden ohne Rücksicht auf diese Leistungen ermittelt und um Ihre Mitverschuldensquote gekürzt. Von diesem Betrag werden die Leistungen des Trägers dann in voller Höhe abgezogen.

Haftung der Krankenkasse für Vertragsärzte · günstig für Krankenkasse

In der Regel nicht. Die Krankenkasse hat die ärztliche Hilfe nicht selbst zu leisten, sondern nur dafür zu sorgen, dass sie ein Dritter erbringt. Sie haftet daher nicht wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen, sondern nur, wenn sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient hat.

Übergang des Ersatzanspruchs auf die Sozialversicherung · günstig für Sozialversicherungsträger

Ihr Anspruch gegen den Schädiger geht insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dieser Ihnen Leistungen zu erbringen hat. Die Leistungen müssen sachlich und zeitlich zu Ihrem Schaden passen. Nach welchen Vorschriften sich diese Leistungen bestimmen, spielt dabei keine Rolle.

Neue Befunde im Sozialrechtsverfahren · günstig für Sozialversicherungsträger

Nein. Auch in Sozialrechtssachen gilt ohne Ausnahme das Verbot, im Rechtsmittel Neues vorzubringen. Befunde und Vorbringen, die Sie in erster Instanz nicht eingebracht haben, werden später nicht mehr berücksichtigt.

Verfahrensmangel in Sozialrechtssachen · günstig für Rechtsmittelgegner

Nein. Hat das Berufungsgericht einen von Ihnen gerügten Fehler des Erstgerichts geprüft und verneint, können Sie ihn im weiteren Rechtszug nicht mehr geltend machen; das gilt auch in Sozialrechtssachen. Anders ist es nur, wenn Ihre Rüge gar nicht behandelt oder mit einer Begründung verworfen wurde, die im Akt keine Deckung findet.

Feststellung der Behinderteneigenschaft

Ob jemand als behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt, entscheidet ausschließlich die Verwaltungsbehörde. Sie klärt dabei auch die Vorfrage, ob dieses Gesetz auf eine ausländische Person anwendbar ist.

Verweisung im Handel bei Berufsunfähigkeit · günstig für Pensionsversicherung

Waren Sie zuletzt als Handelsangestellte oder Handelsangestellter in der zweiten Verwendungsgruppe tätig, dürfen Sie auf eine Tätigkeit der ersten Verwendungsgruppe verwiesen werden. Ein solcher Wechsel gilt als zumutbar.

Übergang des Unterhalts auf den Sozialhilfeträger · günstig für Sozialhilfeträger

Ja. Sobald der Sozialhilfeträger dem Unterhaltspflichtigen schriftlich anzeigt, dass er leistet, geht Ihr Unterhaltsanspruch auf ihn über. Es wechselt nur, wem die Forderung zusteht, an ihrer rechtlichen Natur ändert sich nichts. Erfasst sind nicht nur die Kosten des Unterhalts, sondern auch die Kosten einer Pflege.

Unterhaltsvorschuss ohne Vorverfahren · günstig für Kind

Sie müssen nicht in jedem Fall zuerst ein erfolgloses Unterhaltsverfahren führen, um einen Vorschuss zu erhalten. Ein solches Verfahren ist jedenfalls entbehrlich, wenn schon nach der Aktenlage feststeht, dass es aussichtslos wäre.

Vorschuss bei verzögertem Verfahren · günstig für Kind

Die Festsetzung des Unterhalts gilt als nicht gelungen, wenn sie nicht in der Zeit erfolgt, in der man üblicherweise mit einer Entscheidung rechnen kann. Verzögert der Zahlungspflichtige das Verfahren, ist ein Vorschuss auch während des laufenden Verfahrens möglich. Gelingt die Festsetzung später doch, hindert das den Vorschuss ab Antragstellung nicht.

Zustellung des Unterhaltsbeschlusses · günstig für Kind

Sobald ein Unterhaltsbetrag festgesetzt ist, kommt ein Vorschuss aus diesem Grund nicht mehr in Betracht. Dafür genügt es, dass der Beschluss ergangen ist, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist. Er muss aber vor allem dem Zahlungspflichtigen zugestellt worden sein.

Gescheiterte Unterhaltsfestsetzung · günstig für Kind

Die Festsetzung gilt als gescheitert, wenn Ihr Antrag aus Gründen, die beim Zahlungspflichtigen liegen, nicht in angemessener Zeit zum Erfolg führt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt wären. Ebenso, wenn Sie einen Antrag nur deshalb nicht stellen, weil er aus solchen Gründen von vornherein aussichtslos wäre.

Zweifel am Einkommen des Zahlers · günstig für Kind

Hält das Gericht ein bestimmtes Einkommen nur für eher unwahrscheinlich, bedeutet das nicht, dass der Zahlungspflichtige dieses Einkommen keinesfalls hat. Er ist damit nicht offensichtlich außerstande, einen höheren Unterhalt zu leisten.

Leistungsfähigkeit als Vorschussvoraussetzung · günstig für Bund

Ein Vorschuss setzt voraus, dass der Zahlungspflichtige dem Grunde nach überhaupt in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Diese Fähigkeit muss sich auf der eingeschränkten Beweisgrundlage des Vorschussverfahrens positiv ergeben.

Vertragsangestellte und Berufsunfähigkeit

Wer im Vertrag als Angestellter geführt wird, wird auch bei der Zuordnung der Leistung wie ein Angestellter behandelt. Ob Sie berufsunfähig sind, richtet sich aber nach jener Arbeit, die Sie tatsächlich verrichtet haben.

Angestelltentätigkeit nach tatsächlichem Inhalt · günstig für Arbeitnehmer

Ob Ihre Beschäftigung zur Pensionsversicherung der Angestellten gehört, richtet sich nach dem Inhalt Ihrer Tätigkeit und nicht danach, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Auch die Frage, ob eines der Berufsgesetze auf Ihr Beschäftigungsverhältnis anzuwenden ist, wird nach dem tatsächlichen Inhalt beurteilt.

Verweisungsberufe bei Berufsunfähigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Ausgangspunkt ist im Regelfall die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, aber nur dann, wenn diese eine Angestelltentätigkeit war. Auf eine Arbeit, durch die Sie Ihren Berufsschutz verlieren würden, dürfen Sie nicht verwiesen werden.

Ruhen von Leistungen der Sozialversicherung · günstig für Versicherter

Ruhensregeln sollen verhindern, dass eine Leistung ausgezahlt wird, obwohl der Bedarf danach vorübergehend weggefallen ist, etwa weil Sie eine gleichartige andere Leistung beziehen. Ihr Anspruch bleibt dabei bestehen. Nur die Auszahlung wird ausgesetzt, solange der Grund für das Ruhen andauert.

Beweislast für Lösung vom Betrieb · günstig für Versicherter

Behauptet der Versicherungsträger, Sie hätten sich durch Ihr Verhalten vom Betrieb gelöst, muss er das beweisen. Das ist kein Umstand, den Sie widerlegen müssen, sondern ein Einwand, der Ihren Anspruch beseitigen soll. Die Beweislast liegt daher beim Träger.

Nachträglicher Beitragsabzug vom Entgelt · günstig für Arbeitnehmer

Muss der Arbeitgeber Beiträge ohne eigenes Verschulden nachträglich zahlen, bleibt es bei der bisherigen Beitragslast; geregelt ist nur sein Abzugsrecht. Er darf Ihnen den auf Sie entfallenden Teil abziehen, aber so, dass Sie nicht auf einmal zu stark belastet werden. Trifft ihn ein Verschulden, verliert er das Abzugsrecht.

Private Unterbrechungen auf der Dienstreise · günstig für Versicherter

Auch auf einer Dienstreise kann eine private Tätigkeit dazu führen, dass der Zusammenhang mit dem Betrieb ganz entfällt. Das setzt voraus, dass diese Tätigkeit nach Art, Zweck, Bedeutung und Dauer schwer wiegt. Angemessene und übliche Unterbrechungen des Heimwegs lösen den Zusammenhang dagegen in der Regel nicht.

Eingliederung in einen fremden Betrieb · günstig für Arbeitgeber

Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

Streit am Arbeitsplatz und Unfallschutz

Das hängt davon ab, warum gestritten wurde. Ist der Streit unmittelbar aus der Arbeit entstanden, besteht Versicherungsschutz. Hat er persönliche Gründe, fehlt der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und die Verletzung ist nicht geschützt. Auch eine bloße Spaßerei unter befreundeten Arbeitskollegen zählt nicht zum betrieblichen Umfeld.

Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls · günstig für Versicherungsträger

Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn der Unfall örtlich, zeitlich und ursächlich mit Ihrer Beschäftigung zusammenhängt. Dass er sich am Arbeitsort ereignet hat, genügt allein nicht. Rein persönliche Verrichtungen wie Essen, Trinken oder Einkaufen sind nicht geschützt, außer sie mussten wegen der Arbeit unter erhöhtem Risiko erfolgen und dieses Risiko hat zum Unfall geführt.