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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Drohender Eingriff als Klagevoraussetzung

Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn Ihnen ein Eingriff in Ihre Rechte droht. Ohne eine solche Bedrohung fehlt der Klage die Grundlage.

Verfahrenshilfe endgültig entschieden

Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, über die Verfahrenskosten und über Sachverständigengebühren sind endgültig. Sie können sie nicht weiter bekämpfen. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Urteil gegen einen von mehreren Schuldnern · günstig für Schuldner

Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.

Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

Das Gewollte. Auch bei einem vor Gericht geschlossenen Vergleich kommt es nicht auf den gebrauchten Wortlaut an, sondern darauf, was die Parteien tatsächlich vereinbaren wollten. Sein Inhalt wird nach dieser Absicht bestimmt.

Prozesskosten und Schadenersatz

Wer im Prozess die Kosten tragen muss, kann das nicht später mit einer Schadenersatzklage rückgängig machen. Die Kostenentscheidung im Verfahren ist endgültig. Kostenfolgen vermeiden Sie nur, indem Sie in der Hauptsache erfolgreich sind.

Gerichtliche Hinterlegung als Außerstreitverfahren · günstig für Schuldner

Das Verfahren über die gerichtliche Hinterlegung einer Schuld ist ein Verfahren außer Streitsachen. Es läuft also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien ab.

Bezifferung der Gegenforderung · günstig für Kläger

Wenn Sie im Prozess eine eigene Forderung gegen die Klagsforderung aufrechnen wollen, müssen Sie diese mit einer bestimmten Zahl angeben. Eine bloß dem Grunde nach behauptete Gegenforderung reicht nicht aus.

Verjährung nur auf Einwendung · günstig für Kläger

Das Gericht darf die Verjährung nicht von sich aus berücksichtigen. Auch wenn schon aus der Klage hervorgeht, dass ein Anspruch verjährt sein könnte, muss die beklagte Partei sich darauf berufen und die dafür maßgeblichen Tatsachen vorbringen.

Beweislast für den Verjährungsbeginn · günstig für Kläger

Wenn es darum geht, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat, trifft die Beweispflicht die beklagte Partei. Sie muss den Beginn der Frist also nachweisen.

Verfahrenshilfeantrag und Verjährung · günstig für Beklagter

Ein Gesuch um kostenlose Unterstützung für das Verfahren und um Beistellung eines Vertreters unterbricht die Verjährung nicht. Die Frist läuft in dieser Zeit also weiter.

Einbringung der Klage und Verjährung · günstig für Kläger

Ja. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es auf den Tag an, an dem Ihre Klage bei der Einlaufstelle des Gerichts einlangt, nicht auf die Zustellung an die Gegenseite. Das gilt auch dann, wenn Sie die Klage irrtümlich beim falschen Gericht einbringen.

Dauer und Gründe der Untätigkeit · günstig für Kläger

Von einem nicht gehörig weiterbetriebenen Verfahren spricht man, wenn Sie ungewöhnlich lange untätig sind und damit zeigen, dass Ihnen am Prozessziel nichts liegt. Dabei zählt nicht nur, wie lange der Stillstand dauerte, sondern vor allem, welche Gründe es dafür gab.

Auskunftsverweigerung ist kein Verheimlichen · günstig für Beklagter

Wenn Sie bloß keine Auskunft über Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte geben, gilt das noch nicht als Verheimlichen oder Verschweigen. Das allein reicht daher nicht aus, um Sie zur Vermögensangabe unter Eid zu verpflichten.

Republik Österreich als Prozesspartei · günstig für Kläger

Sie klagen die Republik Österreich. Im privaten Rechtsverkehr ist sie ein einziges Rechtssubjekt, ganz gleich, welches Ministerium oder Amt beteiligt war. Die Angabe der Dienststelle ist üblich und erleichtert nur die Zuordnung.

Grenze der Namensberichtigung · günstig für Beklagter

Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.

Bezirkshauptmannschaft als Partei

Nein. Die Bezirkshauptmannschaft ist nur eine Behörde und kein eigenes Rechtssubjekt. Sie kann daher nicht Partei eines Zivilverfahrens sein.

Klage gegen mehrere Mitschuldner · günstig für Gläubiger

Nein. Haften mehrere gemeinsam für dieselbe Schuld, müssen sie deshalb noch nicht zusammen geklagt werden. Der Gläubiger kann gegen jeden Einzelnen vorgehen, und das Gericht kann auch nur gegen einzelne von ihnen entscheiden.

Zustellung nach Ende der Vollmacht · günstig für Prozessgegner

Bis Sie dem Gericht die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts angezeigt haben, gehen alle Zustellungen weiter an Ihren bisherigen Vertreter. Das gilt auch für jene Zustellungen, die das Gericht von sich aus vornimmt, und ebenso im Verwaltungsverfahren.

Tod einer Partei während des Prozesses

Stirbt jemand während eines Gerichtsverfahrens und war er durch einen Anwalt vertreten, läuft das Verfahren weiter. Geändert wird nur die Bezeichnung: Statt des Namens steht nun „Verlassenschaft nach dem verstorbenen …“. Ein neuer Prozess ist nicht nötig.

Unterschrift auf gerichtlichen Eingaben

Die Unterschrift auf einer Eingabe an das Gericht ist unbedingt nötig. Sie ist mehr als eine bloße Formsache: Sie soll klarstellen, dass die Eingabe und ihr Inhalt wirklich von Ihnen gewollt sind, und Missbrauch verhindern.

Ersatz nur notwendiger Prozesskosten · günstig für Beklagter

Ersetzt werden nur jene Kosten, die zur zweckentsprechenden Verfolgung Ihres Rechts notwendig waren. Konnten Sie dasselbe Ergebnis mit einem günstigeren Schritt erreichen, bekommen Sie nur diese niedrigeren Kosten ersetzt.

Verfahrenshilfe und Höchstgericht

Entscheidungen über die Verfahrenshilfe kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen. Das gilt für alle Fragen, die in diesem Bereich geregelt sind.

Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts · günstig für Gegner

Nehmen Sie einen Anwalt, der nicht am Ort des Gerichts ansässig ist, entstehen Mehrkosten. Diese werden Ihnen nur ersetzt, wenn Sie selbst nicht am Gerichtsort wohnen. Wohnen Sie dort, brauchen Sie besondere Gründe für die Wahl des auswärtigen Anwalts.

Zustellung trotz bestellter Vertretung

Haben Sie für den Rechtsstreit eine Vollmacht erteilt, ist an den Bevollmächtigten zuzustellen. Eine Zustellung, die dagegen verstößt, ist wirkungslos.

Bevollmächtigter als Empfänger der Zustellung

Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist er der Empfänger der Zustellung und nicht bloß eine Ersatzstelle. Die Zustellung an ihn ist rechtswirksam.

Rückschein und Gegenbeweis bei Zustellung · günstig für Empfänger

Bei einer Zustellung durch die Post wird der Vorgang durch den Rückschein festgehalten. Sie dürfen aber beweisen, dass die Angaben auf dem Rückschein unrichtig sind. Dieser Gegenbeweis ist zulässig.

Beweislast beim Zustellschein

Der Zustellschein über eine gerichtliche Ladung ist eine öffentliche Urkunde. Er beweist zunächst, dass richtig zugestellt wurde. Wollen Sie das Gegenteil behaupten, tragen Sie dafür die Beweislast.

Strengerer Maßstab für Anwälte · günstig für Partei

An berufliche Vertreter mit Rechtskenntnissen wird ein strengerer Maßstab angelegt als an Personen ohne Rechtskenntnisse. Milder beurteilt wird vor allem, wer noch nie an einem Gerichtsverfahren beteiligt war.

Sorglosigkeit bei versäumten Fristen · günstig für Antragsteller

Wer eine Frist oder einen Termin versäumt hat, darf dabei nicht auffallend sorglos gewesen sein. Sie oder Ihr Vertreter müssen also jene Sorgfalt eingehalten haben, die im Verkehr mit Gerichten und bei Terminen und Fristen erforderlich und Ihnen persönlich zumutbar ist.

Bindung des Gerichts an Bescheide

Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide von Verwaltungsbehörden gebunden. Das gilt auch dann, wenn ein Bescheid unvollständig oder fehlerhaft sein sollte. Eine inhaltliche Überprüfung des Bescheides durch das Gericht findet nicht statt.