Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ja. Ob ein Ausschluss, eine Verwarnung oder eine Disziplinarstrafe des Vereins der Satzung entspricht, dürfen die ordentlichen Gerichte überprüfen. Vorher müssen Sie aber in der Regel die vereinsinterne Schlichtungsstelle anrufen; nur wenn Ihnen das nicht zumutbar ist, etwa weil dort kein faires Verfahren zu erwarten ist, können Sie sofort zu Gericht gehen.
Nein. Auch der gemeinsame Gerichtsstand für mehrere Beklagte darf nicht dazu führen, dass Sie als Verbraucher vor einem fremden Gericht Ihren Prozess führen müssen. Die Schutzregel des Konsumentenschutzgesetzes gilt auch in diesem Fall.
Nein. Wohnen Sie im Inland, halten Sie sich hier gewöhnlich auf oder sind Sie hier beschäftigt, kann für eine Klage gegen Sie nur das Gericht Ihres Wohnorts, Aufenthalts oder Arbeitsorts zuständig gemacht werden. Diese Regel soll eine Verschiebung der Zuständigkeit zu Ihrem Nachteil verhindern; ein Anwalt, der sie wissentlich vielfach missachtet, begeht ein Disziplinarvergehen.
Die Kraftloserklärung ändert nichts an dem Recht, das in der Urkunde verkörpert war. Sie bewirkt nur, dass Sie Ihre Rechte wieder geltend machen können, obwohl Ihnen das Papier fehlt. Der Verpflichtete muss dann an Sie leisten und wird dadurch frei, während aus dem kraftlos erklärten Papier nichts mehr gefordert werden kann.
Wurden die Vorschriften über die Zustellung eingehalten und haben Sie davon trotzdem nichts erfahren, ist der richtige Weg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und nicht die Nichtigkeitsklage. Die unverschuldete Unkenntnis von einer ordnungsgemäßen Zustellung ist ein Wiedereinsetzungsgrund. Fehler des Gerichts oder der Post sind dagegen mit Berufung geltend zu machen.
Ja, wenn die Person nach dem äußeren Eindruck des Zustellers die Bedeutung der Sendung erfassen konnte und verlässlich genug wirkte, Ihnen das Schriftstück auszuhändigen oder Ihnen sofort klar davon zu berichten. Wollen Sie das bestreiten, müssen Sie darlegen, dass diese Voraussetzungen fehlten und der Zusteller das erkennen musste.
Nur ausnahmsweise. Kann nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die andere Seite den Prozess mit falschen Angaben zu gewinnen versucht, befinden Sie sich in einer Notlage; würde man Ihnen dann das Tonband verwehren, hätten Sie womöglich kein wirksames Verteidigungsmittel mehr. Sie müssen aber beweisen, dass Sie die Aufnahme brauchen und Ihr Interesse schwerer wiegt als die Privatsphäre des Gegners.
Ja. In wohnrechtlichen Verfahren dürfen behördliche und gerichtliche Zustellungen wirksam durch Anschlag im Haus erfolgen, und niemand kann sich mit Unkenntnis der Gesetze entschuldigen. Sie müssen daher selbst regelmäßig im Stiegenhaus nachsehen oder jemanden damit betrauen, Sie darüber zu informieren. Dass dafür Ihre Mitwirkung nötig ist, nimmt Ihnen das rechtliche Gehör nicht.
Nicht ohne Weiteres. Auch ein Unternehmer muss nicht dafür sorgen, dass an seiner Adresse immer jemand Post übernehmen kann. Auf die Abwesenheit können Sie sich jedenfalls dann berufen, wenn Sie ohnehin rechtzeitig, also noch während der Abholfrist, von der Zustellung erfahren haben.
In der Regel nicht. Ob ein bestimmtes Verhalten den Auftrag rechtfertigt, die Wohnung zu verlassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sinngemäß gilt das auch für ein Verbot, sich bestimmten Orten oder Personen zu nähern.
Wenn Sie an den beiden Tagen der Zustellversuche und am Beginn der Abholfrist nicht dauernd abwesend waren, ist die Hinterlegung eine gültige Zustellung. Daran ändert es nichts, wenn die Post eine rechtzeitige Abwesenheitsmeldung nicht berücksichtigt hat. Die Zustellung an den tatsächlich anwesenden Empfänger bleibt wirksam.
Ja. Nach dem Übereinkommen aus dem Jahr 2007 haben Sie als Verbraucher die Wahl, an Ihrem Wohnsitz zu klagen. Diese Regel bestimmt nicht nur, welcher Staat zuständig ist, sondern auch, welches Gericht innerhalb dieses Staates. Die ältere Fassung regelte nur die Zuständigkeit des Staates.
In jenem Land, in dem Sie das Fahrzeug erworben haben. Wurde ein Auto vom Hersteller in einem Mitgliedstaat mit einer Software zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat gekauft, ist der Schaden dort eingetreten. Die Gerichte dieses Landes sind daher zuständig.
Es kommt darauf an, was Sie behaupten. Wissen Sie selbst nicht, wo die richtige Grenze verläuft, und soll das Gericht sie nach dem letzten ruhigen Besitzstand oder nach billigem Ermessen festlegen, läuft ein Verfahren außer Streit. Behaupten Sie dagegen einen ganz bestimmten Grenzverlauf, müssen Sie klagen und die von Ihnen für richtig gehaltene Grenze in der Klage eindeutig bezeichnen.
Die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung selbst können Sie nicht feststellen lassen; das ist nur eine Vorfrage. Feststellen lassen können Sie, dass das Rechtsverhältnis weiter besteht. Ebenso wenig feststellungsfähig ist die Rechtswirksamkeit anderer Erklärungen, etwa einer Versetzung oder Weisung.
Wird im Räumungsverfahren gesondert über die Höhe des Mietzinsrückstandes entschieden, kann diese Entscheidung angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Streitwert über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann steht der außerordentliche Weg zum Obersten Gerichtshof offen.
Nur wenn er seine Tätigkeit auf Österreich ausgerichtet hat. Dass seine Website hier abrufbar ist, genügt dafür nicht, ebenso wenig eine E-Mail-Adresse oder die in seinem Land übliche Sprache. Anhaltspunkte sind etwa Anfahrtsbeschreibungen aus anderen Ländern, eine andere Sprache oder Währung mit Buchungsmöglichkeit, internationale Vorwahl, bezahlte Suchmaschinenwerbung oder der Hinweis auf Kunden aus mehreren Ländern. Ein Vertragsschluss aus der Ferne ist nicht nötig.
Wenn Sie eine Leistung einklagen, müssen Sie genau angeben, was Sie verlangen. Nur so weiß die Gegenseite zweifelsfrei, was sie schuldet. Und nur so lässt sich das Urteil später zwangsweise durchsetzen, wenn nicht gezahlt oder geleistet wird.
Wird auf Unterlassung geklagt, muss der Beklagte behaupten und glaubhaft machen, dass keine Gefahr einer Wiederholung mehr besteht. Der Kläger muss das Gegenteil nicht beweisen.
Im Verfahren außer Streitsachen müssen die Beteiligten nicht zwingend mündlich vernommen werden. Es genügt, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äußern.
Schicken Sie ein Rechtsmittel mit der Post, werden die Tage des Postwegs nur dann nicht in die Frist eingerechnet, wenn Sie es an das zuständige Gericht adressiert haben. Bei falscher Adresse zählt erst das Einlangen beim richtigen Gericht.
Droht Ihnen das Gericht im Außerstreitverfahren eine Geldstrafe für den Fall an, dass Sie einer Verfügung nicht nachkommen, ist das nur eine Belehrung und Warnung über die gesetzlichen Folgen. Es handelt sich um keine Verfügung, die Sie bekämpfen und überprüfen lassen können.
Die Androhung einer Ordnungsstrafe ist nur eine Belehrung und Warnung über die gesetzlichen Folgen des Ungehorsams. Sie kann nicht rechtskräftig werden und gefährdet Ihre Rechtsstellung noch nicht. Deshalb fehlt Ihnen die Beschwer für ein Rechtsmittel.
Hat das Gericht genau das entschieden, was Sie beantragt haben, können Sie diesen Beschluss nicht bekämpfen. Ihnen fehlt dafür die Beschwer, weil Sie durch die Entscheidung nichts verloren haben.
Nein. Im Verfahren außer Streitsachen behandelt das Gericht jede Eingabe als Rekurs, wenn erkennbar ist, dass Sie damit eine Entscheidung bekämpfen wollen. Dass Gründe, Beweise oder Anträge fehlen, schadet dabei nicht.
Nein. Die Frist für ein Rechtsmittel beginnt nur zu laufen, wenn die Zustellung wirksam war. War sie mangelhaft, hat die Frist gar nicht begonnen.
Immer beim Gericht erster Instanz. Das gilt auch dann, wenn Sie die Frist für ein Rechtsmittel an ein höheres Gericht versäumt haben. Bringen Sie den Antrag bei einem höheren Gericht ein, wird er nicht von Amts wegen an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Nein. Was das Gericht zweiter Instanz über die Kosten entschieden hat, prüft der Oberste Gerichtshof nicht mehr nach. Das gilt nicht nur für die Höhe der Kosten, sondern auch für die Frage, ob überhaupt jemand Kosten ersetzt bekommt und wer.
Dann läuft die Frist trotzdem weiter. Ein Rechtsmittel ist nur rechtzeitig, wenn es innerhalb der Frist beim Gericht erster Instanz einlangt. Schicken Sie es an ein anderes Gericht, etwa an das Rechtsmittelgericht oder gleich an den Obersten Gerichtshof, zählt erst der Tag, an dem es von dort beim richtigen Gericht ankommt.
Nein. Eine Bestimmung in den Statuten, die jedes Mitglied verpflichtet, für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft ausschließlich das Schiedsgericht des Vereins anzuerkennen, ist gesetzwidrig. Der Weg zu den staatlichen Gerichten bleibt Ihnen offen.