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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Entschädigung nur für die siegreiche Partei · günstig für Prozessgegner

Eine Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung kann nur die Partei bekommen, die gewonnen hat. Kosten, die Sie wegen eines für Sie negativen Ausgangs selbst tragen müssen, können darin nicht enthalten sein. Das gilt auch für einen Zwischenstreit, den Sie verloren haben.

Rüge bei Überschreiten des Antrags · günstig für Rechtsmittelgegner

Ja. Ein Zuspruch über das Beantragte hinaus macht die Entscheidung nicht ungültig. Das höhere Gericht darf ihn nur aufgreifen, wenn Sie diesen Fehler in Ihrem Rechtsmittel ausdrücklich als Mangel des Verfahrens geltend machen. Versäumen Sie das, können Sie es später nicht mehr nachholen.

Frühere Entscheidung als Vorfrage · günstig für Beklagter

Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.

Alte Tatsachen nach rechtskräftigem Urteil · günstig für Beklagter

Nein. Tatsachen, die es schon beim Schluss der Verhandlung gab, sind mit dem Urteil erledigt. Sie können sie nur mit einer Wiederaufnahmsklage geltend machen, nicht mit einer neuen Klage über dieselbe Sache.

Zulässigkeit des Rechtswegs ohne Bindung

Hebt das Rekursgericht die Zurückweisung Ihrer Klage auf und bejaht dabei, dass der Rechtsweg zulässig ist, bindet dieses Ergebnis kein Gericht, nicht einmal es selbst. Entscheidet dasselbe Gericht später über eine Berufung, kann es die Frage von Amts wegen neu prüfen, verneinen und die Klage zurückweisen.

Vorfrage und spätere Verbindlichkeit · günstig für Kläger

Beurteilt ein Gericht eine Frage nur nebenbei, um zu seiner Entscheidung zu kommen, wird diese Beurteilung nicht verbindlich; dasselbe gilt für die Tatsachenfeststellungen. Verbindlich wird eine solche Frage nur, wenn Sie im Verfahren eigens beantragen, dass darüber im Urteilsspruch abgesprochen wird.

Teilrechtskraft bei teilweiser Anfechtung

Bekämpfen Sie nur einen Teil einer Entscheidung, wird der übrige Teil endgültig. Etwas anderes gilt nur, wenn dieser Teil inhaltlich gar nicht für sich allein rechtskräftig werden konnte, weil er untrennbar mit dem bekämpften Teil zusammenhängt. Lässt sich der Streit betragsmäßig aufteilen, bleibt es bei der Teilrechtskraft.

Umfang der Prüfung im Revisionsverfahren

Was Sie schon in der Berufung nicht bekämpft haben, ist endgültig erledigt und kann vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüft werden. Voraussetzung ist, dass dieser Teil vom noch offenen Teil trennbar und damit selbständig ist.

Verfahrensfehler vor dem Höchstgericht

Auch Fehler im Ablauf des Verfahrens können vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden, wenn ihnen erhebliche Bedeutung zukommt. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn tragende Grundsätze des Verfahrens betroffen sind. Dazu zählt auch der Grundsatz, dass nur jene Richter entscheiden, die die Beweise selbst aufgenommen haben.

Wirkung eines rechtskräftigen Urteils

Ein rechtskräftiges Urteil schließt aus, dass derselbe Anspruch zwischen denselben Parteien noch einmal aufgerollt wird. Für einen anderen, neu strittigen Anspruch wirkt es dagegen nur so weit, wie es das materielle Recht vorsieht.

Rechtsmittel gegen Ergänzungsurteil · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Hat das Gericht einen Teil Ihres Begehrens übersehen und später nachgeholt, ist das eine eigenständige Entscheidung. Ob und wie Sie sie bekämpfen können, wird gesondert beurteilt. Ein Rechtsmittel dagegen verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass man nur einmal Rechtsmittel erheben darf.

Urteil als Anspruchsgrundlage · günstig für Kläger

Ja. Ein rechtskräftiges Urteil kann wie eine Tatsache wirken, an die das Gesetz oder ein Vertrag eigene Folgen knüpft, etwa das Entstehen, die Änderung oder das Erlöschen eines Anspruchs. Dasselbe gilt für einen im Verfahren geschlossenen Vergleich.

Übergangener Teil eines Antrags

Hat das Gericht über einen Teil Ihres Antrags nicht entschieden, müssen Sie das als Fehler im Verfahren rügen. Sie können sich dafür nicht darauf berufen, das Gericht habe die Rechtslage falsch beurteilt.

Lösungsbefugnis im Urteil · günstig für Beklagter

Nein. Wenn im Urteil steht, dass sich der Verpflichtete durch Zahlung eines Geldbetrags befreien kann, ist das nur die Beurkundung Ihrer eigenen Erklärung. Vollstrecken können Sie nur die Leistung, die Sie ursprünglich verlangt haben.

Richterwechsel und Wiederholung der Beweise

Wird nach einem Richterwechsel die Beweisaufnahme nicht wiederholt, ist das Urteil deswegen nicht nichtig, aber das Verfahren ist mangelhaft. Dieser Mangel wird geheilt, wenn alle Beweise, auf die sich das Urteil stützt, wiederholt werden.

Übergangene Gegenforderung im Urteil

Wenn das Gericht Ihre Gegenforderung im Urteil nicht behandelt, ist das kein so schwerer Fehler, dass das Urteil von selbst hinfällig wäre. Es ist nur ein Verfahrensmangel. Sie müssen ihn im Rechtsmittel ausdrücklich beanstanden, sonst darf das Berufungsgericht ihn nicht aufgreifen.

Bindung an eine rechtskräftige Entscheidung

Ist über einen Anspruch rechtskräftig entschieden, darf darüber nicht noch einmal verhandelt und Beweis aufgenommen werden. Diese Bindung gilt aber nur zwischen denselben Parteien und für den Anspruch, über den entschieden wurde. Ein anderer Anspruch ist nur dann gebunden, wenn über ihn ohne die frühere Entscheidung gar nicht entschieden werden kann.

Voraussetzungen der Bindungswirkung

Ein früheres Urteil bindet ein späteres Verfahren nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und derselbe Sachverhalt zugrunde liegt. Die Begehren müssen dabei nicht wörtlich gleich sein, es genügt ein im Gesetz begründeter Zusammenhang. Ein solcher liegt vor, wenn die neue Entscheidung vom Inhalt der alten abhängt oder wenn das begriffliche Gegenteil begehrt wird.

Gesetzmäßige Ausführung der Rechtsrüge

Das Berufungsgericht prüft die rechtliche Beurteilung nur, wenn Sie das Urteil auf Grundlage des festgestellten Sachverhalts als unrichtig bekämpfen. Stützen Sie Ihre Rüge nur darauf, dass die Beweise falsch gewürdigt wurden, und folgt das Gericht dem nicht, bleibt die rechtliche Prüfung verwehrt.

Verfahrensfehler im Scheidungsverfahren

Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Verfahrensfehler bereits geprüft und verworfen, können Sie ihn im Scheidungsverfahren nicht noch einmal vorbringen. Der Grund ist, dass das Scheidungsverfahren seit der Novelle des Jahres 1983 nicht mehr von Amts wegen geführt wird.

Falsch adressiertes Rechtsmittel und Frist · günstig für Rechtsmittelgegner

Nur dann nicht, wenn beide Gerichte eine gemeinsame Einlaufstelle haben. Getrennte Stellen im selben Gebäude reichen nicht. Bei elektronischer Einbringung kommt es darauf gar nicht an; der Schriftsatz muss rechtzeitig beim richtigen Gericht einlangen.

Berufung nach Berichtigung des Urteils · günstig für Rechtsmittelwerber

Wenn das Gericht sein Urteil nachträglich berichtigt und dadurch für Sie unklar wird, wie Sie sich wehren sollen, dürfen Sie Ihre bereits eingebrachte Berufung durch einen weiteren Schriftsatz ergänzen. Beide Schriftsätze werden dann gemeinsam als ein Rechtsmittel behandelt.

Beweisrüge in der Berufungsbeantwortung · günstig für Rechtsmittelgegner

Ja. Haben Sie in erster Instanz gewonnen und in Ihrer Berufungsbeantwortung die Beweiswürdigung bekämpft, muss sich das Berufungsgericht damit auseinandersetzen, bevor es das Urteil abändert. Übergeht es das, können Sie diesen Mangel noch mit einer außerordentlichen Revision rügen.

Berichtigung oder Ergänzung eines Urteils

Das kommt darauf an, was das Gericht wollte. Wollte es über den Punkt mitentscheiden und ist er nur herausgefallen, wird das Urteil berichtigt. Wollte es nicht mitentscheiden, brauchen Sie einen Antrag auf Ergänzung. Die Absicht muss deutlich erkennbar geworden sein.

Umfang der rechtlichen Überprüfung in der Berufung · günstig für Rechtsmittelwerber

Nein. Haben Sie die rechtliche Beurteilung überhaupt bekämpft, prüft das Berufungsgericht das Urteil in rechtlicher Hinsicht umfassend, auch auf andere Fehler. Führen Sie die Rechtsrüge gar nicht aus, darf es die rechtliche Beurteilung nicht überprüfen.

Anwaltskosten für einfache Anträge

Für schlichte Anträge im laufenden Verfahren gebührt dem Anwalt nur der niedrigste Ansatz des Kostentarifs. Das gilt etwa für den Antrag, ein Verfahren nach einer Unterbrechung wieder fortzusetzen, oder für den Antrag, eine noch offene Kostenentscheidung nachzuholen.

Verspätete Berufung inhaltlich behandelt · günstig für Rechtsmittelgegner

Das ist ein schwerer Fehler. Erledigt das Berufungsgericht eine verspätete oder trotz Verzichts erhobene Berufung inhaltlich, ist seine Entscheidung nichtig. Sie können das mit Revision geltend machen; das Gericht muss es auch von sich aus beachten.

Kostenrekurs und schwere Verfahrensfehler

Wenn Sie nur die Entscheidung über die Kosten bekämpfen, kann das Gericht aus diesem Anlass nicht über einen schweren Verfahrensfehler absprechen. Solche Fehler können in diesem Rahmen nicht aufgegriffen werden.

Falsche Entscheidungsform des Gerichts · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Hat das Gericht die falsche Entscheidungsform gewählt und wären Sie dadurch in Ihren Möglichkeiten eingeschränkt, ist Ihr Rechtsmittel dennoch zulässig, wenn es zum Inhalt der Entscheidung passt. Darin liegt zugleich eine Bekämpfung der falschen Form. Auf den Willen des Gerichts kommt es dabei nicht an.

Unzulässige Berufungsgründe bei geringem Streitwert · günstig für Rechtsmittelgegner

Dann wird Ihre Berufung wie eine gesetzlich unzulässige behandelt und zurückgewiesen. Machen Sie dagegen zulässige und unzulässige Gründe nebeneinander geltend, wird über die gesamte Berufung inhaltlich entschieden.