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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Unwiederbringlicher Schaden bei einstweiliger Verfügung · günstig für Antragsteller

Als nicht wiedergutzumachen gilt ein Schaden nur, wenn der frühere Zustand nicht wiederhergestellt werden kann und auch Geld kein gleichwertiger Ausgleich wäre, etwa weil der Gegner zahlungsunfähig ist. Bloße Vermögensnachteile wie ein sinkender Umsatz zählen in der Regel nicht dazu. Bei Eingriffen in persönliche Rechte wird ein solcher Schaden dagegen eher angenommen.

Gesundheitsgefahr als unwiederbringlicher Schaden · günstig für Antragsteller

Droht ein Schaden, der sich später nicht mehr gutmachen lässt, kann das Gericht vorläufig eingreifen. Auch eine Gefährdung Ihrer Gesundheit kann ein solcher Schaden sein.

Behauptungen bei einstweiliger Verfügung · günstig für Antragsgegner

Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.

Vorläufigkeit der einstweiligen Verfügung · günstig für Antragsgegner

Nein. Eine einstweilige Verfügung ist immer nur eine vorläufige Regelung und darf keine Lage schaffen, die sich später nicht mehr rückgängig machen lässt. Deshalb kann etwa ein Widerruf samt Veröffentlichung nicht vorläufig angeordnet werden. Ein bloß finanzieller Nachteil, der sich mit Geld ausgleichen lässt, steht der Verfügung dagegen nicht entgegen.

Verfahrensweg bei Enteignungsentschädigung

Eine Entschädigung wegen einer Enteignung müssen Sie im Verfahren außer Streitsachen geltend machen. Eine gewöhnliche Klage im streitigen Verfahren ist dafür nicht der richtige Weg.

Ausfolgung eines gerichtlichen Erlags

Stimmt der andere Begünstigte nicht zu, kommt es darauf an, was strittig ist. Müssen erst Tatsachen durch ein förmliches Beweisverfahren geklärt werden, werden Sie auf den Rechtsweg verwiesen. Sind nur Rechtsfragen strittig, wird darüber im Verfahren außer Streitsachen verhandelt.

Auszahlung von hinterlegtem Geld

Hat jemand Geld bei Gericht hinterlegt und melden mehrere Personen Ansprüche darauf an, zahlt das Gericht nur aus, wenn alle Beteiligten gemeinsam zustimmen. Sonst brauchen Sie ein rechtskräftiges Urteil gegen die anderen Anspruchsteller. Wem das Geld wirklich zusteht, prüft das Gericht im Verwahrungsverfahren selbst nicht.

Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags · günstig für Antragsteller

Wird Ihr Antrag vom Gericht zurückgewiesen, dürfen Sie dagegen jedenfalls ein Rechtsmittel einbringen und eine inhaltliche Erledigung anstreben. Das Gericht, das darüber entscheidet, muss prüfen, ob die Zurückweisung richtig war, und das auch aussprechen.

Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis

Das hängt davon ab, um welche Frist es geht. Haben Sie eine Frist im Verfahren versäumt, können Sie beantragen, wieder in den vorigen Stand versetzt zu werden. Bei Fristen des bürgerlichen Rechts ist das ausgeschlossen, und eine trotzdem bewilligte Wiedereinsetzung hilft Ihnen nichts.

Rechtskraft bei geänderten Umständen · günstig für Kläger

Eine rechtskräftige Entscheidung erfasst den Anspruch so, wie er damals begründet war. Ändern sich die Umstände, auf denen sie beruhte, entsteht ein neuer Anspruch. Über diesen kann neuerlich entschieden werden.

Teilforderung und Restanspruch · günstig für Kläger

Wenn Sie nur einen Teil Ihres Anspruchs geltend gemacht haben, wurde auch nur über diesen Teil entschieden. Den Rest können Sie später noch fordern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie sich das ausdrücklich vorbehalten haben oder wie viel Zeit vergangen ist.

Änderung der Verhältnisse als Voraussetzung

Eine bereits ergangene Entscheidung darf nur geändert oder widerrufen werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Das gilt auch, wenn Tatsachen erst später bekannt werden, die es schon vorher gab, oder wenn sich die getroffene Anordnung als undurchführbar oder unzweckmäßig erweist.

Rechtskraft im Außerstreitverfahren

Auch Entscheidungen im Außerstreitverfahren werden rechtskräftig. Sie wirken damit grundsätzlich ebenso verbindlich wie ein Urteil und können später nicht einfach neu aufgerollt werden.

Beugestrafe ohne eigenes Einkommen

Eine Beugestrafe soll den Anordnungen des Gerichts Nachdruck verleihen. Dass Sie kein eigenes Einkommen haben, hindert die Verhängung nicht, weil daraus noch nicht folgt, dass die Strafe nicht eingebracht werden kann.

Kosten des Kurators oder Erwachsenenvertreters

Nein. Entscheidungen über die Kosten oder die Belohnung eines Kurators, Sachwalters oder Erwachsenenvertreters sind mit der zweiten Instanz endgültig. Das betrifft nicht nur die Höhe, sondern auch die Frage, wer sie aus welchem Vermögen und für welche Leistungen zu tragen hat.

Einstufung eines Grundstücks bei der Bewertung

Ob eine Liegenschaft als landwirtschaftliches Grünland, als Bauerwartungsland oder als Bauland zu bewerten ist, ist eine Rechtsfrage. Sie wird nicht vom Sachverständigen beantwortet, sondern vom Gericht aufgrund der gesamten Verfahrensergebnisse.

Raten bei Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen

In der Regel nein. Wenn Vorschüsse zu Unrecht ausgezahlt wurden, legt das Gericht die Raten fest und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse des Kindes. Dabei hat es einen Spielraum, und solange es die Rechtslage nicht grundlegend verkennt, prüft der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung nicht nach.

Keine Zwischenentscheidung im Aufteilungsverfahren

Nein. Im Aufteilungsverfahren nach einer Scheidung gibt es keine Vorabentscheidung nur darüber, ob ein bestimmtes Vermögensstück überhaupt der Aufteilung unterliegt. Ergeht eine solche Entscheidung dennoch, wirkt sie nicht und bindet das Gericht auch nicht.

Zeitliche Geltung von Verfahrensgesetzen

Für den Ablauf des Verfahrens gilt grundsätzlich immer das neueste Gesetz, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist. Ein bereits laufendes Verfahren wird also ab dem Inkrafttreten nach den neuen Regeln fortgesetzt und beendet. Schritte, die schon vorher gesetzt wurden, bleiben davon aber unberührt.

Beweislast trotz amtlicher Ermittlung

Auch wenn das Gericht von sich aus ermitteln muss, bleibt es Ihre Sache, die für Ihren Standpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen; die Pflicht des Gerichts tritt nur ergänzend hinzu. Lässt sich eine entscheidende Tatsache dennoch nicht klären, braucht das Gericht eine Regel darüber, zu wessen Nachteil das geht.

Vorbeugende Unterlassungsklage und Wiederholungsgefahr · günstig für Kläger

In der Regel setzt eine vorbeugende Unterlassungsklage voraus, dass mit der Rechtsverletzung bereits begonnen wurde. Eine bloße Drohung reicht nur unter besonderen Umständen aus, nämlich wenn das Abwarten zu einem nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde. Ob eine Wiederholung droht, richtet sich danach, ob weitere Eingriffe ernstlich zu befürchten sind, wobei das Verhalten der Gegenseite zu berücksichtigen ist.

Entschädigung für Einwirkungen von der Straße · günstig für Grundeigentümer

Verlangen Sie eine Entschädigung dafür, dass von einer Straße Einwirkungen auf Ihr Grundstück ausgehen, müssen Sie das vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Zuständig ist also nicht die Verwaltungsbehörde.

Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsklagen

Ob Sie vorbeugend auf Unterlassung klagen können, richtet sich danach, was das jeweilige Gesetz vorsieht. Zulässig ist es zum Schutz von Eigentum und ähnlichen Rechten, besonders im Nachbarrecht, und innerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Außerhalb von Schuldverhältnissen gibt es diesen Anspruch nur in einzelnen gesetzlich geregelten Fällen.

Zurückbehaltungsrecht im Prozess

Ein Zurückbehaltungsrecht berücksichtigt das Gericht nicht von selbst. Sie müssen als Beklagter ausdrücklich einwenden, dass Sie die Sache zurückbehalten, und dabei angeben, worauf sich dieses Recht stützt.

Gericht bei Eigentumsstörung

Eine Klage, mit der Sie einen Eingriff in Ihr Eigentum abwehren, gehört vor jenes Gericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt. Das gilt für Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren, nicht aber für die Forderung von Ersatz bereits eingetretener Nachteile.

Unterlassungsklage und Wiederholungsgefahr · günstig für Beklagter

Eine Klage auf Unterlassung setzt voraus, dass eine Wiederholung droht. Wird der rechtswidrige Zustand dauerhaft beseitigt oder erkennt der Gegner nach Zustellung der Klage sofort außergerichtlich an und zahlt die Kosten, ist im Zweifel keine Wiederholungsgefahr mehr anzunehmen. Dann müssen Sie zeigen, dass trotzdem weitere Eingriffe ernstlich zu befürchten sind.

Zuständigkeit bei Abwehr fremder Rechte am Grundstück · günstig für Grundstückseigentümer

Wenn Sie sich dagegen wehren, dass jemand ein Recht an Ihrem Grundstück beansprucht, ist dafür das ordentliche Gericht zuständig. Daran ändert sich nichts, wenn sich der andere auf behördliche Vorschriften stützt. Sie müssen den Streit also nicht bei der Verwaltungsbehörde austragen.

Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsklage · günstig für Kläger

Für die Frage, ob eine Wiederholung droht, kommt es auf das Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit an. Entscheidend ist, ob sich daraus gewichtige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.

Parteiwechsel nach dem Tod

Sobald die Einantwortung rechtskräftig ist, treten die Erben von Gesetzes wegen an die Stelle der verstorbenen Partei. Das Gericht hat diesen Parteiwechsel in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen; ein eigener Antrag ist dafür nicht nötig.

Nachlass als Partei im Prozess · günstig für Gläubiger

Ja. Bis zur Übergabe an die Erben kann der Nachlass selbst klagen und geklagt werden. Nur er, nicht schon die Erben, ist bis dahin die richtige Partei. Nach der Einantwortung wird das Verfahren mit den Erben fortgesetzt und die Bezeichnung umgestellt.