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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Rückabwicklung ohne Rückgabe der Sache · günstig für Käufer

Ja. Selbst wenn Sie nach Kenntnis des Mangels über die Sache verfügt und die Rückgabe damit unmöglich gemacht oder sonst schuldhaft vereitelt haben, können Sie den Vertrag noch rückgängig machen. Sie müssen wegen Ihres Verschuldens allenfalls Ersatz leisten. Vom Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist dann der Wert der nicht mehr rückstellbaren Sache abzuziehen.

Reichweite einer Garantiezusage · günstig für Verkäufer

Wenn Ihnen jemand eine Garantie für einen bestimmten Zeitraum zusagt, dürfen Sie das ohne besondere Anhaltspunkte nicht so verstehen, dass er darüber hinaus für sämtliche Folgen eines Fehlers einstehen will. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn sich aus der Vereinbarung ergibt, dass er tatsächlich mehr übernehmen wollte als die gesetzlichen Pflichten.

Wandlung und Preisminderung als Gestaltungsrechte · günstig für Käufer

Ja. Die Auflösung des Vertrags wegen eines Mangels und die Minderung des Preises zählen zu jenen Rechten, die durch die Erklärung des Berechtigten selbst wirken. Daran hat sich auch durch die jüngste Umsetzung der Gewährleistungsrichtlinie nichts geändert.

Feststellungsinteresse bei Mängeln · günstig für Käufer

Steht noch nicht fest, welcher Anspruch Ihnen wegen des Mangels zusteht, etwa Verbesserung, Preisminderung, Auflösung des Vertrags oder Ersatz der Behebungskosten, haben Sie ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung. Eine Feststellungsklage ist dann zulässig.

Ergänzung des Gewährleistungsbegehrens · günstig für Käufer

Haben Sie wegen eines Mangels rechtzeitig die Rückabwicklung des Vertrags verlangt, dürfen Sie dieses Begehren auch später noch ergänzen. Sie können hilfsweise eine Verbesserung fordern, selbst wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.

Beweislast nach vorbehaltloser Übernahme · günstig für Unternehmer

Dann kehrt sich die Beweislast um. Vorher muss der Unternehmer beweisen, dass er erfüllt hat; nehmen Sie die Leistung vorbehaltlos an, müssen Sie beweisen, dass sie mangelhaft ist. Sie müssen dann auch vorbringen, welche konkreten Fehler die Leistung aufweist.

Vorteilsanrechnung bei Mängeln · günstig für Käufer

Beim Schadenersatz werden Vorteile, die Sie durch das schädigende Ereignis erlangt haben, gegengerechnet. Bei den Rechten wegen eines mangelhaften Produkts oder Werks gilt das nicht. Dort wird Ihnen ein solcher Vorteil also nicht abgezogen.

Zeitpunkt für die Kosten der Mängelbehebung · günstig für Käufer

Wenn ein Verkäufer oder ein Handwerker einen Mangel nicht behebt, werden die Kosten nach dem dafür erforderlichen Aufwand berechnet. Maßgeblich ist jener Zeitpunkt, zu dem die Verbesserung nach den Umständen des Falls frühestens möglich und Ihnen auch zumutbar war.

Mängelanzeige und Wahl des Rechtsbehelfs · günstig für Käufer

In der Mängelanzeige müssen Sie noch nicht festlegen, was Sie verlangen; oft steht ja noch gar nicht fest, ob der Mangel behebbar ist. Steht das fest, müssen Sie sich zwischen Preisminderung und Verbesserung entscheiden, wenn Sie Ihren Anspruch durchsetzen wollen. Von dieser Wahl können Sie jedenfalls dann nicht mehr abgehen, wenn das schikanös wäre.

Kostenpflicht bei vermeintlicher Nachbesserung · günstig für Besteller

Nein, nicht ohne neue Vereinbarung. Stellt der Unternehmer bei der von Ihnen verlangten Nachbesserung fest, dass der Mangel nicht von ihm stammt, muss er Ihnen das sagen und einen neuen, kostenpflichtigen Auftrag verlangen. Tut er das nicht, kommt kein neuer Vertrag zustande; ein solcher kann allerdings auch schlüssig oder bedingt zustande kommen.

Arbeiten an unbeweglichen Sachen · günstig für Besteller

Ja, wenn die Arbeiten an der Liegenschaft selbst vorgenommen werden. Das ist beim Bau eines Hauses so und ebenso beim Einbau von Heizungen, sanitären Anlagen und Öfen oder bei Fliesenlegerarbeiten in Wohnungen und Bädern. Dasselbe gilt, wenn eine bewegliche Sache durch die Arbeiten zu einem unselbständigen Teil des Gebäudes wird.

Festsetzung der Preisminderung durch das Gericht · günstig für Käufer

Lässt sich die Höhe eines Betrags nicht genau feststellen, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Diese Möglichkeit gilt auch, wenn es um die Höhe einer Preisminderung geht.

Preisminderung und Zurückhalten des Entgelts · günstig für Unternehmer

Wenn Sie wegen eines Mangels nur den Preis mindern wollen, dürfen Sie nicht die gesamte Zahlung verweigern. Sie können lediglich den Betrag der Preisminderung gegen die Forderung aufrechnen.

Zahlung zurückhalten bei anderer Lieferung · günstig für Verkäufer

Sie dürfen eine Zahlung nur zurückhalten, wenn die beiden Pflichten aus demselben Geschäft stammen und durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind. Eine Preisminderung wegen mangelhafter Möbel können Sie daher nicht der Rechnung für andere, einwandfrei gelieferte Möbel entgegenhalten. Auch eine laufende Geschäftsbeziehung ändert daran nichts.

Verbesserungsversuch unterbricht die Verjährung · günstig für Geschädigter

Ja. Versucht der Schuldner, den Mangel zu verbessern, liegt darin die Anerkennung Ihrer Forderung. Dadurch wird der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen; sie beginnt mit dem Abschluss der auf die Verbesserung gerichteten Arbeiten neu.

Berechnung der Preisminderung

Die Minderung wird nach jenem Verhältnis berechnet, in dem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der mangelfreien Sache zum Wert der mangelhaften Sache gestanden wäre. Haben Sie über dem Wert erworben, können Sie mehr als den reinen Minderwert abziehen; haben Sie unter dem Wert erworben, weniger als den ganzen Minderwert.

Verschwiegener Mangel und Mängelanzeige · günstig für Käufer

Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, können Sie den Kauf auch dann rückgängig machen, wenn Sie den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt haben. Die versäumte Mängelanzeige schadet Ihnen in diesem Fall nicht.

Unterbrechung der Gewährleistungsfrist · günstig für Käufer

Die Regeln über die Unterbrechung der Verjährung gelten sinngemäß auch für die Fristen der Gewährleistung. Voraussetzung ist, dass Sie die eingebrachte Klage auch gehörig weiterverfolgen.

Frist für Mängel in der Vertragskette · günstig für Subunternehmer

Auch wenn Sie Arbeiten an einen Subunternehmer weitergeben, haben Sie ihm gegenüber eigene Ansprüche auf mängelfreie Leistung. Diese Ansprüche müssen Sie innerhalb von drei Jahren ab Übergabe bei Gericht geltend machen, sonst erlöschen sie.

Geldschenkung zum Erwerb einer Sache

Wird Ihnen Geld geschenkt, damit Sie damit etwas Bestimmtes kaufen, kommt es darauf an, was die Beteiligten gewollt haben. Zu prüfen ist, ob Ihnen das Geld selbst zugewendet werden sollte oder erst die Sache, die damit gekauft wird.

Vorzeitige Auflösung von Dauerverträgen

Sie dürfen ein laufendes Vertragsverhältnis nur dann sofort beenden, wenn Ihnen die Fortsetzung wegen des Verhaltens des anderen nicht mehr zumutbar ist. Dafür reicht nicht jeder Verstoß gegen den Vertrag; der andere muss wider besseres Wissen oder grob nachlässig gehandelt haben. Dass ihn ein so schweres Verschulden trifft, müssen Sie beweisen.

Wann eine Übergabe Schenkung ist · günstig für Beschenkter

Ja, das kann trotzdem eine Schenkung sein. Unentgeltlich heißt, dass die Sache ohne Gegenleistung und nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung überlassen wird; entscheidend ist der übereinstimmende Wille der Beteiligten. Dass weitere Pflege bis zum absehbaren Ableben bloß erwartet wird, macht die Übergabe noch nicht entgeltlich.

Umstandsklausel gilt nicht allgemein

Nein. Es gibt keinen Grundsatz, wonach jeder Vertrag stillschweigend nur für gleichbleibende Verhältnisse gilt. Soll eine Änderung der Umstände beachtlich sein, muss sich das entweder aus dem Gesetz ergeben oder auf einen übereinstimmend erklärten Willen der Parteien zurückführen lassen.

Beweis der Entgeltlichkeit

Nur wenn sich beide Seiten einig sind, dass ohne Gegenleistung und nicht zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet wird, handeln sie in Schenkungsabsicht. Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, muss beweisen, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine Schenkung handelt. Die Gegenleistung muss nicht in Geld bestehen; es genügt ein Interesse an einem bestimmten Verhalten des Empfängers.

Fristbeginn bei zugesicherter Eigenschaft · günstig für Käufer

Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt, der das Erkennen des Mangels mit Sicherheit gestattet. Das gilt, wenn eine Eigenschaft zugesichert wurde, die sich nicht sofort feststellen lässt, und dafür für einen bestimmten Zeitraum eingestanden wurde. Wurde ausdrücklich eine andere Frist vereinbart, bleibt es dabei.

Wirkliche Übergabe bei Schenkungen · günstig für Geschenknehmer

Wenn die geschenkte Sache oder das geschenkte Recht wirklich übergeben wurde. Welche Handlung dafür genügt, hängt vom Einzelfall ab: die Verständigung eines Schuldners, die Übergabe von Urkunden, das tatsächliche Überlassen einer Wohnung oder eines Autos zum Gebrauch, eine Überweisung auf das Konto der beschenkten Person oder die Eintragung im Grundbuch. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Form den Schenker vor übereilten Entschlüssen schützen soll.

Anspruch auf zugesagte Förderung · günstig für Förderwerber

Auf eine Förderung besteht grundsätzlich kein Anspruch. Wurde sie Ihnen aber durch Bescheid oder durch einen Vertrag zugesagt, entsteht ein durchsetzbarer Anspruch. Je nachdem, wie sie zugesagt wurde, klagen Sie beim Verfassungsgerichtshof oder bei den ordentlichen Gerichten.

Beweislast des Verwahrers · günstig für Hinterleger

Der Verwahrer. Wer eine fremde Sache in Obhut genommen hat, muss beweisen, dass er an der sorgfältigen Verwahrung ohne eigenes Verschulden gehindert war; er haftet auch für das Verschulden seiner Gehilfen. Dass Sie die Sache unbeschädigt übergeben haben, müssen allerdings Sie beweisen.

Umfang der Rückgabe nach Schenkungswiderruf · günstig für Geschenkgeber

Wer beschenkt wurde, muss das herausgeben, worum er im Zeitpunkt des Widerrufs noch bereichert ist. Durch den groben Undank wird der Beschenkte so behandelt, als hätte er die Sache unredlich besessen. Nach diesen strengeren Regeln richtet sich der Umfang seiner Rückgabepflicht.

Keine Vermutung einer Bittleihe · günstig für Benützer

Dass eine Sache nur bis auf jederzeitigen Widerruf überlassen wurde, wird nicht vermutet. Von einer solchen Bittleihe kann daher nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.