Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Nein, in der Regel nicht. Eine solche Erklärung hält bloß fest, worüber man sich in den Verhandlungen bisher geeinigt hat, und grenzt die noch offenen Punkte ab. Sie gilt daher nicht als vertragserzeugende Erklärung; es wird vermutet, dass damit noch kein bindendes Angebot für den geplanten Hauptvertrag vorliegt.
Eine Kündigung des Darlehens, die nach dem bloßen Wortlaut der Bestimmung zulässig wäre, ist nur in einem besonderen Fall unwirksam. Sie muss dem Grundgedanken des Gesetzes in krasser Weise widersprechen. Erst dann verstößt sie gegen die guten Sitten und ist nichtig.
Ja, aber begrenzt. Klagen Sie fällige Zinsen ein, können Sie ab der Zustellung der Klage an den Gegner auch Zinsen davon verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind das nie mehr als die gesetzlichen Zinsen.
Nein. Wird ein Blankowechsel erst ausgefüllt, nachdem die damit gesicherte Forderung verjährt ist, widerspricht das der Verkehrssitte. Diesen Umstand können Sie einem Wechselinhaber entgegenhalten, der nicht gutgläubig ist.
Ein Anspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag setzt voraus, dass Sie ausschließlich ein fremdes Geschäft besorgen wollten. Verfolgen Sie daneben auch eigene Interessen, kann das noch genügen. Lässt sich Ihr Aufwand für den anderen aber nicht von Ihrem eigenen Bereich trennen, liegt keine Geschäftsführung ohne Auftrag vor.
Das internationale Kaufrecht regelt weder die Verjährung Ihrer Ansprüche aus dem Vertrag noch Rückgriffsansprüche gegen Vorlieferanten. Dafür gilt jenes Recht, das ansonsten auf den Vertrag anzuwenden ist.
Wollen Sie einen Vertrag wegen Irrtums anfechten, müssen Sie schildern, dass Ihr Irrtum wesentlich war. Außerdem müssen Sie darlegen, dass die Gegenseite den Irrtum veranlasst hat, ihn erkennen musste oder dass er rechtzeitig aufgeklärt wurde.
Nein. Ein Leasingvertrag ähnelt zwar einem Fruchtgenuss, ist aber kein solches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertrag nach Schuldrecht, der ein Dauerschuldverhältnis eigener Art begründet.
Wurden Sie beim Abschluss in die Irre geführt, müssen Sie im Prozess ausdrücklich erklären, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums anfechten. Ohne diese Erklärung darf das Gericht die Unwirksamkeit des Geschäfts nicht berücksichtigen.
Ein Recht an einem fremden Grundstück, etwa ein Wegerecht oder ein Wohnrecht, kann durch jeden Vertrag begründet werden. Auch ein Anerkenntnis oder ein Vergleich reicht als Grundlage dafür aus.
Wer ein Vorkaufsrecht oder ein Vorbestandsrecht durch ein Ersatzgeschäft umgeht, wird so behandelt, als hätte er die Erfüllung einer Bedingung absichtlich vereitelt. Der Belastete muss sich dann so behandeln lassen, als wäre der Kaufvertrag oder der Mietvertrag zustande gekommen.
Wer nicht geschäftsfähig ist, kann seine Handlungen nicht vernünftig steuern und daher auch nicht unredlich sein. Auf die Unredlichkeit seines gerichtlichen Vertreters kommt es dagegen sehr wohl an.
Ob ein Spiel zivilrechtlich verboten ist, hängt nicht davon ab, ob die Teilnahme strafbar ist. Verboten und damit unwirksam sind jene Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Bei einem Pyramidenspiel ist das der Fall, weil die Zahl der noch anwerbbaren Mitspieler begrenzt ist und die späteren Teilnehmer zwangsläufig verlieren. Der gesamte Vertrag ist daher nichtig.
Wird eine Forderung nur zum Eintreiben abgetreten, bleibt das Recht zu klagen mit dem Anspruch verbunden. Wer die Forderung wieder zurückerhält, kann damit auch selbst klagen.
Auch bei einer Abtretung, die nur dem Eintreiben dient, lässt sich das Klagerecht nicht vom Anspruch trennen. Erhalten Sie die Forderung zurück, können Sie diese selbst einklagen.
Eine fremde Schuld ist die Verbindlichkeit eines anderen. Für den Rückgriff genügt es, dass die Schuld aus Sicht des Hauptschuldners zwar formal Ihre eigene ist, inhaltlich aber ihn trifft.
Nicht in jedem Fall. Wer im Prozess zuerst einwendet, die Fälligkeit sei aufgeschoben, und dann behauptet, sie sei in Wahrheit viel früher eingetreten und der Anspruch deshalb verjährt, verhält sich widersprüchlich. Das verstößt gegen Treu und Glauben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt das auch, wenn jemand einer Verbesserung zustimmt, sie durchführen lässt und danach Verjährung einwendet.
Dafür genügt es nicht, dass Leistung und Gegenleistung stark auseinanderklaffen. Der andere muss sich dieses Missverhältnisses auch bewusst gewesen sein oder es zumindest erkennen haben müssen. Eine Absicht, Sie zu schädigen, ist dagegen nicht nötig.
Nein. Die Jahresfrist, die für die Verabredung eines künftigen Vertrages gilt, wird auf Optionen nicht sinngemäß angewendet. Die Gültigkeit der Option hängt auch nicht davon ab, ob überhaupt eine zeitliche Begrenzung vereinbart wurde; wann Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, bleibt Ihrem Ermessen überlassen.
Der Treuhänder muss für die ordentliche Erfüllung jener Aufgaben einstehen, die er im Vertrag übernommen hat, etwa den Kaufpreis entgegenzunehmen, die vorgesehenen Zahlungen zu leisten, Pfandrechte löschen zu lassen und den Restkaufpreis nach Erfüllung der Bedingungen auszuzahlen. Nicht zu seinen Aufgaben als Treuhänder gehört es dagegen, das gültige Zustandekommen des Vertrags oder dessen Weiterbestehen zu garantieren.
Nein. Dem UN-Kaufrecht liegt der volle Schadensausgleich zugrunde, eine Vertragsverletzung hebt den Vertrag aber niemals von selbst auf. Sie müssen die Aufhebung mit einer einseitigen Erklärung an den Vertragspartner geltend machen; an eine Form ist diese nicht gebunden. Aus der Erklärung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass Sie am Vertrag nicht festhalten wollen.
Eine sonstige wesentliche Vertragsbestimmung ist dann verletzt, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass dem Unternehmer die weitere Einhaltung des Vertrags nicht mehr zuzumuten ist. Erst dann darf er sich vom Vertrag lösen.
Eine Provision setzt voraus, dass Ihre Tätigkeit für den Abschluss nützlich war. Sie muss geeignet sein, Geschäftspartner zu finden und diese zu einem möglichst günstigen Abschluss zu bewegen. Sie können aber auch etwas anderes vereinbaren, sodass schon ein geringerer Beitrag die Provision auslöst.
Nein. Bei Glücksverträgen können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie nicht einmal die Hälfte des wahren Werts erhalten haben. Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist hier ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Anfechtbarkeit ist nach der späteren Rechtsprechung ein Element der Sittenwidrigkeit.
Beim Schiedsgutachten beauftragen beide Seiten einen Sachkundigen, bestimmte Unterlagen und Tatsachen zu erheben. Seine Feststellungen binden beide Seiten und bilden die Grundlage dafür, eine Leistung aus dem Vertrag zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass sich beide Seiten vorher darauf geeinigt haben.
Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens bindet grundsätzlich beide Seiten und auch das Gericht. Es soll einen langen und teuren Rechtsstreit vermeiden. Es darf deshalb nicht beliebig angefochten werden, gilt aber auch nicht uneingeschränkt.
Meist nicht. Rückwirkend aufgelöst wird ein Dauerschuldverhältnis nur dann, wenn trotz des bereits eingetretenen Beginns keine Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung bestehen. Ebenso wirkt die Auflösung zurück, wenn mit der Abwicklung noch gar nicht begonnen wurde.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Rechnungslegung können Sie von jemandem verlangen, der Ihnen schon aus anderen Gründen Auskunft schuldet, wenn Sie Ihre Forderung sonst nur mit erheblichen Schwierigkeiten beziffern könnten. Die Auskunft muss dem anderen nach redlicher Übung zumutbar sein und darf nicht weiter gehen als nötig.
Ja, das ist möglich. Schweigt der Begünstigte auf eine Garantieerklärung, kann darin unter Umständen eine Zustimmung liegen. Das gilt umso mehr, wenn die Garantie ihm typischerweise ohnehin nur Vorteile bringt.
Wenn Sie ein Vermögen oder ein Unternehmen übernehmen und gegen den früheren Inhaber deswegen schon ein Prozess läuft, wirkt das auch gegen Sie. Die Verjährung war zum Zeitpunkt der Übernahme bereits unterbrochen, und daran sind Sie gebunden.