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Wettbewerb

417 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Aggressive Geschäftspraktik in der Werbung · günstig für Unternehmer

Eine Werbemaßnahme oder ein Verkaufsgespräch ist nur dann eine unzulässig aggressive Geschäftspraktik, wenn sie geeignet ist, das vernünftige Überlegen der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen. Eine bloß starke Beeinflussung genügt dafür nicht. Allein daraus, dass jemand Patient ist und seinem Arzt vertraut, ergibt sich noch keine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit.

Markenlöschung wegen ursprünglichen Hindernisses · günstig für Antragsteller

Nein. Wird die Löschung Ihrer Marke beantragt, weil sie schon bei der Eintragung nicht schutzfähig war, können Sie sich nicht darauf berufen, dass dieser Grund inzwischen weggefallen ist.

Überhöhte Preise bei Marktbeherrschung · günstig für Marktbeherrscher

Auch ein Unternehmen, das den Markt beherrscht, darf grundsätzlich selbst entscheiden, mit wem es Verträge schließt, welche Vertriebswege es wählt und welche Preise es verlangt. Ein Missbrauch liegt erst vor, wenn der Preis eindeutig stark überhöht ist. Maßgeblich ist ein übertriebenes Missverhältnis zwischen den tatsächlichen Kosten und dem verlangten Preis und ob der Preis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung steht.

Fremde Marke zur Beschreibung nutzen · günstig für Markeninhaber

Nur so weit, als es zur Bestimmung Ihrer Ware oder Leistung erforderlich ist und den anständigen Gepflogenheiten im Geschäftsleben entspricht. Über diese notwendige Beschreibung hinaus dürfen Sie die fremde Marke nicht für eigene Werbezwecke einsetzen.

Werbung mit erschöpfter Marke · günstig für Händler

Ja. Ist das Recht des Markeninhabers an diesen Waren erschöpft, dürfen Sie die Marke auch verwenden, um öffentlich für diese Waren zu werben.

Unterscheidungskraft einer Marke · günstig für Mitbewerber

Eine Marke ist nur schutzfähig, wenn sie Ihre Ware oder Leistung ohne Verwechslungsgefahr von jener anderer Anbieter unterscheidbar macht. Beschreibt das Zeichen bloß Beschaffenheit oder Bestimmung der Ware, sehen die Kunden darin keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Dann fehlt die Unterscheidungskraft und die Marke kann ihre Aufgabe nicht erfüllen.

Unterscheidungskraft einer Marke · günstig für Markenanmelder

Es wird ein großzügiger Maßstab angelegt. Schon jede noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, damit die Eintragung nicht an diesem Hindernis scheitert.

Ähnlichkeit bei bekannten Marken · günstig für Markeninhaber

Bei einer bekannten Marke braucht es keine Verwechslungsgefahr. Es genügt, dass das Publikum die beiden Zeichen gedanklich miteinander verknüpft. Die dafür nötige Ähnlichkeit ist geringer als bei einer Verwechslungsgefahr, und sie kann allein im Bild, im Klang oder im Sinn liegen.

Vorbringen bei irreführender Werbung · günstig für Beklagter

Es genügt nicht, allgemein zu behaupten, eine Angabe führe in die Irre. Sie müssen genau angeben, welchen Eindruck ein durchschnittlicher Verbraucher gewinnt, wie weit dieser Eindruck von der Wirklichkeit abweicht und ob er die geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann. Dieser genau bezeichnete Punkt muss sich auch in Ihrem Begehren wiederfinden.

Repräsentatives Beispiel in der Kreditwerbung · günstig für Bank

Nein. Da für künftige Kreditvergaben geworben wird, kommt es nicht darauf an, wie viele Kredite später tatsächlich zu diesen Bedingungen vergeben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Werbung: Der Kreditgeber muss einschätzen, zu welchen Bedingungen er typischerweise an die angesprochenen Kunden vergibt. Diese Einschätzung muss nachvollziehbar sein.

Fremde Marke als Bestimmungsangabe · günstig für Unternehmer

Ja. Sie dürfen eine fremde Marke nennen, wenn das nötig ist, um den Zweck Ihrer Ware oder Leistung anzugeben, etwa bei Zubehör, Ersatzteilen oder einem Service für ein Markenprodukt. Das gilt nur, solange die Marke dadurch nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt wird und Ihr Geschäftsverhalten nicht unlauter ist.

Domainlöschung nach abgewiesener Unterlassungsklage · günstig für Domaininhaber

Nein. Wurde rechtskräftig entschieden, dass Sie das Zeichen als Domain verwenden dürfen, kann von Ihnen nicht mehr die Löschung dieser Domain verlangt werden. Der Anspruch auf Beseitigung ist damit ausgeschlossen.

Unterscheidungskraft einer Marke

Ob einem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt, wird an den Waren und Dienstleistungen gemessen, für die es angemeldet wurde. Es kommt also nicht allgemein auf das Zeichen an, sondern auf den konkret beanspruchten Bereich. Im entschiedenen Fall ging es um die Wortmarke und die Wort-Bild-Marke MYFLAT.

Erschöpfung von Markenrechten · günstig für Markeninhaber

Nur bei jenen einzelnen Stücken, die mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurden, kann er den weiteren Vertrieb nicht mehr verbieten. Für alle anderen Exemplare derselben Ware bleiben seine Rechte aus der Marke bestehen.

Übertragung einer Marke

Eine österreichische Marke können Sie auch ohne das Unternehmen übertragen, in dem sie verwendet wurde. Dafür braucht es ein zugrundeliegendes Geschäft und die eigentliche Übertragung des Rechts. Die Eintragung im Markenregister hat dabei nur klarstellende Bedeutung.

Schutzbereich der Kartellverbote · günstig für Geschädigter

Die Kartellverbote sind Schutzgesetze; ihre Übertretung kann Schadenersatzansprüche begründen. Sie schützen die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, die Marktgegenseite vor höheren Preisen und die Mitbewerber. Geschützt sind daher alle Anbieter und Nachfrager, die auf den vom Kartell betroffenen Märkten tätig sind.

Höhe des Anspruchs bei Bildverwendung · günstig für Abgebildeter

Ihr Anspruch richtet sich nicht nach den urheberrechtlichen Entgeltregeln, sondern setzt voraus, dass die Ausnützung Ihres Bekanntheitsgrades dem Verwender einen Nutzen gebracht hat. Dieser Nutzen kann auch darin liegen, dass er sich Auslagen erspart hat. Bei einer bloßen Verletzung des Bildnisschutzes ohne solchen Nutzen steht dieser Anspruch nicht zu.

Fassung eines Unterlassungsbegehrens

Sie können verlangen, dass Verletzungshandlungen unterlassen werden, die bereits begangen wurden oder unmittelbar drohen. Dabei muss die konkrete Handlung beschrieben werden, die verboten werden soll. Entscheidend ist, wie allgemein diese Beschreibung gefasst wird, denn danach richtet sich später auch die Durchsetzung.

Reichweite eines Unterlassungsgebots · günstig für Kläger

Ein Verbot, ganz allgemein irreführende oder rufschädigende Behauptungen zu unterlassen, würde die Vollstreckung wegen jeder solchen Äußerung erlauben. Dabei geht es nicht um die Bestimmtheit, sondern nur darum, ob der Urteilsspruch zu weit gefasst ist; das richtet sich nach dem inhaltlichen Recht. Wer von herabsetzenden Äußerungen betroffen ist, hat Anspruch darauf, dass die konkrete Äußerung und ähnliche Äußerungen verboten werden.

Gewinn des Verletzers bei Kennzeichenverletzung · günstig für Verletzter

Wird Ihr Kennzeichen unbefugt verwendet, umfasst Ihr Schaden auch den entgangenen Gewinn. Dabei wird auch berücksichtigt, welchen Gewinn der Verletzer erzielt hat. Ist Ihnen selbst kein Gewinn entgangen und hat nur der andere verdient, geht es um die Herausgabe seiner Bereicherung, die Ihnen bei dessen Verschulden gebührt.

Anwendbares Recht beim Bildnisschutz

Das Recht am eigenen Bild ist kein Immaterialgüterrecht, sondern gehört zu den Persönlichkeitsrechten. Welche Rechtsordnung bei einer Verletzung gilt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Am nächsten liegt es, die Regel über den Schutz des Namens sinngemäß anzuwenden.

Pauschalersatz bei Urheberrechtsverletzung · günstig für Verletzer

Nein. Der pauschale Ersatz nach dem Urheberrechtsgesetz gilt nur bei schuldhaften Eingriffen in Verwertungs- oder Werknutzungsrechte, nicht bei jedem Verstoß gegen dieses Gesetz. Wer unberechtigt abgebildet wurde, kann sich darauf daher nicht stützen.

Kennzeichenschutz und Generalklausel · günstig für Zeicheninhaber

Ja. Fehlt eine der besonderen Voraussetzungen des Kennzeichenschutzes, etwa die Bekanntheit Ihres Zeichens, können Sie sich auf das allgemeine Verbot unlauteren Verhaltens stützen. Das setzt aber voraus, dass die Verwendung des Zeichens zugleich sittenwidrig und zu Wettbewerbszwecken geschieht.

Unlauteres Verhalten im Wettbewerb · günstig für Mitbewerber

Ob ein Wettbewerbsverhalten gegen die guten Sitten verstößt, richtet sich nach Sinn und Zweck des Wettbewerbs. Wer mit Preis und Qualität seines Angebots zu überzeugen sucht, handelt wettbewerbseigen. Wer stattdessen Techniken einsetzt, die mit diesen Kernelementen nichts zu tun haben, handelt wettbewerbsfremd.

Ähnliche Firmennamen und Verwechslung · günstig für Markeninhaber

Ein Problem liegt schon dann vor, wenn die Leute zwar zwei verschiedene Unternehmen erkennen, wegen der ähnlichen Bezeichnung aber wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen ihnen vermuten. Diese vermutete Verbindung muss so aussehen, dass ein Unternehmen auf Herstellung oder Vertrieb des anderen Einfluss hat.

Eigene Klage trotz fremdem Titel · günstig für Kläger

Ja. Sie müssen nicht abwarten, ob ein anderer Berechtigter wegen desselben Verhaltens zum Ziel kommt, und Ihr Interesse fällt auch dann nicht weg, wenn ein anderer bereits einen Unterlassungstitel erwirkt hat. Es fehlt nur dann, wenn Sie mit dieser Person so eng verbunden sind, dass sie Ihre Interessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voll wahrt.

Haftung für das Verhalten Dritter · günstig für Unternehmer

Ein Unternehmen haftet für das Verhalten einer anderen Person nur, wenn diese seinem Willen unterliegt. Das ist nur dann der Fall, wenn sich schon aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses die Möglichkeit ergibt, ein bestimmtes Verhalten zu verhindern. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine Verträge mit Dritten so zu gestalten, dass es auf deren Verhalten Einfluss nehmen kann.

Ansprüche bei unerlaubter Nutzung von Fotos · günstig für Verwender

Nur wenn die Verwertungsrechte am Lichtbild selbst verletzt wurden. Sowohl der Anspruch auf Herausgabe des Gewinns als auch der pauschale Schadenersatz setzen eine solche Verletzung voraus, beim pauschalen Ersatz zusätzlich ein Verschulden.

Grenzen bei Verwendung beschreibender Angaben · günstig für Markeninhaber

Ob eine Angabe den anständigen Gepflogenheiten im Geschäftsleben entspricht, richtet sich vor allem danach, ob fremder Ruf ausgenutzt oder geschädigt, Aufmerksamkeit abgeschöpft oder das Zeichen verwässert wird. Unfair kann besonders sein, wenn Sie sich über die bloße Angabe hinaus zusätzlich annähern und dabei Gestaltungselemente wie Logos, Schriftzüge, Farben oder Bilder übernehmen. Eine auffällige Gestaltung allein ist noch nicht unfair.

Schutz der Bearbeitung von Software

Nur wenn sie eine gewisse Komplexität aufweist. Beurteilt wird das nach Länge, Anzahl der Programmschritte, visueller Gestaltung, Zeit- und Kostenaufwand, der kreativen Auswahl unter mehreren Möglichkeiten sowie dem Einsatz bereits vorhandener Bausteine und Werkzeuge. Auf eine besondere künstlerische Höhe kommt es dagegen nicht an.