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Wohnungseigentum

561 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Wohnungseigentum und Fortbestand des Miteigentums

Wer Wohnungseigentum begründen will, setzt damit notwendigerweise voraus, dass die Miteigentumsgemeinschaft weiterbesteht. Die Absicht, Wohnungseigentum zu schaffen, ist mit dem gleichzeitigen Wunsch, die Gemeinschaft aufzuheben, nicht vereinbar.

Genehmigung einer Kündigung durch die Mehrheit · günstig für Miteigentümer

Kündigt die Mehrheit der Eigentümer gegen den Willen der Minderheit, entscheidet das Gericht im Verfahren außer Streitsachen über die Genehmigung. Es beurteilt dabei nach Ermessen, ob die von der Mehrheit beschlossene Maßnahme offenbar vorteilhaft ist.

Option auf ein Wohnungseigentumsobjekt · günstig für Käufer

Erst mit Ihrer eigenen schriftlichen Erklärung. Räumt Ihnen der Wohnungseigentumsorganisator schriftlich eine Option auf ein Wohnungseigentumsobjekt ein, sind Sie dadurch noch nicht gebunden. Gebunden sind Sie erst, wenn Sie Ihrerseits eine schriftliche Optionserklärung abgeben.

Ehepartner als gemeinsame Kläger

Beim gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehepartnern sind die Anteile untrennbar und teilen dasselbe rechtliche Schicksal. Deshalb müssen die Ehepartner eine darauf gestützte Klage gemeinsam einbringen, sie können nur zusammen auftreten.

Beweislast bei Vereinbarungen im Wohnungseigentum

Wer sich auf einen der im Wohnungseigentumsgesetz aufgezählten Vertragstypen beruft, trifft die Beweislast. Er muss beweisen, dass die Vereinbarung im konkreten Fall nicht geeignet ist, Rechte zu beschränken.

Miteigentum statt Wohnungseigentum · günstig für Beklagter

Nein. Ein Begehren auf Einverleibung von Miteigentum ist etwas anderes als eines auf Begründung von Wohnungseigentum. Das mit den Anteilen untrennbar verbundene Wohnungseigentum ist kein bloßes Mehr, sondern eine andere Sache. Das Gericht kann Ihnen daher nicht das eine zusprechen, wenn Sie das andere verlangt haben.

Grobe Pflichtverletzung des Hausverwalters · günstig für Verwalter

Ob das Verhalten eines Hausverwalters als grobe Vernachlässigung seiner Pflichten zu werten ist, lässt einen gewissen Beurteilungsspielraum offen. Solange sich das Gericht zweiter Instanz innerhalb dieses Spielraums bewegt, liegt keine Frage vor, die das Höchstgericht noch einmal aufgreift.

Altes Wohnungseigentumsrecht bei alten Häusern

Wurde das Wohnungseigentum an der Liegenschaft schon vor dem 1. September 1975 begründet, sind Streitfragen rund um eine neue Festsetzung der Anteile noch nach dem alten Gesetz von 1948 zu lösen. Das gilt auch für die Frage, ob an bestimmten Flächen wie einer Hofeinfahrt Wohnungseigentum besteht. Gesetze wirken nämlich grundsätzlich nicht zurück.

Wohnungseigentum an einer Liegenschaft

Wohnungseigentum ist ein dingliches Recht am Miteigentum an einer einzelnen im Grundbuch eingetragenen Liegenschaft. Ihr Wohnungseigentumsobjekt muss ein Teil genau dieser Liegenschaft sein. Ein und derselbe Miteigentumsanteil kann sich nicht gleichzeitig auf mehrere Liegenschaften erstrecken.

Vormerkung und Wohnungseigentum

Nein. Die Vormerkung sichert Ihnen den Erwerb nur unter der Bedingung, dass er später gerechtfertigt wird; erst dann wirkt er auf den Zeitpunkt der Vormerkung zurück. Bis dahin sind Sie noch nicht Eigentümer der Anteile, und der mit Ihnen geschlossene Vertrag reicht noch nicht aus, um Wohnungseigentum zu begründen.

Begriff des Wohnungseigentums

Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines rechnerischen Miteigentumsanteils an der Liegenschaft mit einem Nutzungsrecht an einem bestimmten Objekt. Dieses Nutzungsrecht ähnelt einer Dienstbarkeit.

Wohnungseigentum an Freiflächen

Nein. An bloßen Freiflächen, etwa einem Schwimmbad samt Liegewiese, kann kein eigenes Wohnungseigentum begründet werden. Dass ein Objekt noch nicht errichtet ist, schadet dagegen nicht: Auch an einem bewilligten Bauvorhaben, etwa geplanten Garagen, ist Wohnungseigentum möglich.

Formfreie Widmung allgemeiner Teile

Die Schriftform gilt nur für die wesentlichen Punkte eines Vertrags über die Begründung von Wohnungseigentum. Die einvernehmliche Widmung von Räumen oder Flächen als allgemeine Teile des Hauses gehört nicht dazu. Sie ist eine Nebenabrede und kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.

Einheitliches Wohnungseigentumsobjekt

Das richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Auch baulich vollständig getrennte Räume derselben Eigentümerin können danach ein einziges Objekt bilden, etwa mehrere Lagerräume samt einem Garagengebäude auf einer Hoffläche.

Gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte

Die Nutzwerte werden in einem eigenen Verfahren festgesetzt, das nur auf Antrag beginnt, in dem die Beteiligten aber nichts frei vereinbaren können. Festgesetzt wird für alle Objekte der Liegenschaft, die als Wohnungseinheit in Betracht kommen, und zwar nach der Rechtslage und der jeweiligen Widmung.

Nutzwert für allgemeine Teile

Nein. Die Hausbesorgerwohnung und andere dauernd dem gemeinsamen Gebrauch gewidmete Räume sind vom Wohnungseigentum ausgeschlossen; für sie wird kein Nutzwert festgesetzt. Die Summe der übrigen Nutzwerte vermindert sich dadurch nicht.

Nichtigkeit unzulässiger Wohnungseigentumseintragungen

Verstößt die Begründung von Wohnungseigentum gegen das Verbot, es an bestimmten Objekten wie einer Hausbesorgerwohnung zu begründen, so ist das nichtig. Auch die darauf aufbauenden Eintragungen im Grundbuch sind mit Nichtigkeit bedroht.

Änderungsrecht vor der Errichtung · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Sobald die durch das Wohnungseigentum begründete dingliche Rechtsgemeinschaft besteht, gelten die Regeln über Änderungen an den Objekten zwischen den Wohnungseigentümern. Das ist bereits vor der tatsächlichen Errichtung der Räumlichkeiten der Fall.

Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators · günstig für Wohnungseigentumsbewerber

Grundlage Ihres Anspruchs als Wohnungseigentumsbewerber ist, dass der Wohnungseigentumsorganisator säumig geworden ist. Erst seine Säumnis eröffnet Ihnen den gesetzlichen Anspruch.

Rechtskraft der Nutzwertfestsetzung

Nein, nicht ohne besonderen Grund. Eine Entscheidung über die Nutzwerte wird rechtskräftig und bleibt bindend, bis sie durch eine neue gerichtliche Entscheidung ersetzt wird. Liegt ein Grund für eine Neufestsetzung vor, tritt die alte Festsetzung nicht zur Gänze außer Kraft; es werden nur die nötigen Korrekturen auf ihrer Grundlage vorgenommen.

Vereinbarung über Änderungen im Wohnungseigentum

Ob sich ein Wohnungseigentumsbewerber an eine Vereinbarung über Änderungen an Wohnungen halten muss, wird im gewöhnlichen Gerichtsverfahren geprüft. Maßgeblich sind die Grenzen, die der Vertrag für solche Änderungen festlegt. Die allgemeinen Regeln über Miteigentum oder Wohnungseigentum entscheiden das nicht.

Nutzwertfestsetzung betrifft alle Eigentümer · günstig für Wohnungseigentümer

Ein Verfahren über die Festsetzung oder Neufestsetzung der Nutzwerte berührt alle Miteigentümer der Liegenschaft. Sie sind dem Verfahren nötigenfalls sogar von Amts wegen als Beteiligte beizuziehen.

Nutzwerte und Rechte an Räumen

Nein. Die Festsetzung der Nutzwerte sagt grundsätzlich nichts darüber aus, wem Rechte an den einzelnen Räumen zustehen. Sie findet oft schon vor der Bauführung oder vor dem Verkauf der Wohnungen statt. Auch eine neue Festsetzung schafft keinen eigenen Rechtsgrund für eine Nutzung.

Neuer Antrag bei geändertem Sachverhalt · günstig für Wohnungseigentümer

Ja, wenn sich der Sachverhalt geändert hat. Eine bloße Änderung der Widmung genügt dafür nicht. Auch wenn erst nachträglich der wahre Sachverhalt hervorkommt, der bei der ersten Festsetzung verborgen geblieben ist, können Sie einen neuen Antrag stellen. Für die Einleitung des Verfahrens reicht Ihre Behauptung; erweist sie sich als unrichtig, wird der Antrag abgewiesen.

Lücke in der Vereinbarung über Umbauten

Sagt die Vereinbarung nicht, wie weit bauliche Veränderungen gehen dürfen, und lässt sich das auch nicht aus der erkennbaren Absicht ableiten, wird der Vertrag ergänzt. Dafür können jene Regeln herangezogen werden, die sonst für Streitigkeiten unter Miteigentümern gelten. Der Vertrag ist dann so zu verstehen, wie es redlichem Verkehr entspricht.

Ordnungsgemäße Erhaltung im Wohnungseigentum

Was zur ordnungsgemäßen Erhaltung eines Hauses gehört, ist nicht allzu streng zu verstehen. An diesen Begriff wird kein besonders strenger Maßstab angelegt.

Änderungen an allgemeinen Teilen · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Der Begriff der Änderung ist weit zu verstehen und erfasst auch Arbeiten, die nur allgemeine Teile der Liegenschaft betreffen, wenn sie einer besseren Nutzung Ihres Objekts dienen. Sie müssen dafür nicht zugleich Ihre Wohnung baulich verändern.

Zuständigkeit bei Änderungen im Wohnungseigentum

Wenn Streit darüber entsteht, ob eine Änderung an einer Eigentumswohnung geduldet werden muss, entscheidet darüber der Richter im Außerstreitverfahren. Es ist also kein gewöhnlicher Zivilprozess zu führen.

Gründe für eine neue Nutzwertfestsetzung · günstig für Wohnungseigentümer

Die im Gesetz genannten Fälle, in denen die Nutzwerte neu festgesetzt werden können, sind nicht abschließend aufgezählt. Eine Neufestsetzung ist daher auch in anderen Fällen möglich.

Voraussetzungen der Klage des Bewerbers · günstig für Wohnungseigentumsbewerber

Sie müssen Wohnungseigentumsbewerber sein, die vereinbarten Zahlungen für Grund-, Bau- und sonstige Kosten bis zur Vollendung der Bauführung geleistet haben und sich auf eine gültige Vereinbarung berufen können, die den Organisator zur Ermöglichung des Wohnungseigentums verpflichtet. Dazu muss er säumig geworden sein.