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Arbeitsrecht

1.603 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Tätlichkeit als Entlassungsgrund · günstig für Arbeitgeber

Eine Tätlichkeit ist jede schuldhafte Handlung, die sich objektiv gegen den Körper eines anderen richtet. Welche Absicht dabei verfolgt wurde, ist grundsätzlich nicht entscheidend.

Öffentlichkeit einer Ehrverletzung im Betrieb · günstig für Arbeitgeber

Eine Ehrverletzung muss weder öffentlich erfolgt noch gerichtlich strafbar sein, damit sie als Entlassungsgrund in Betracht kommt. Ob sie öffentlich war und ob sie strafbar ist, hat aber in der Regel besonderes Gewicht bei der Frage, wie schwer sie wiegt.

Konkurrenzklausel und Berufsausübung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Sie dürfen durch die Beschränkung nicht gezwungen werden, Ihre Kenntnisse und Berufserfahrung brachliegen zu lassen, einen erlernten Spezialberuf aufzugeben und in eine berufsfremde Sparte mit geringerem Einkommen zu wechseln. Das gilt umso mehr, wenn ein beruflicher Wechsel wegen Ihres Alters ohnehin schwerfällt.

Kriterien für die Strafmäßigung · günstig für Arbeitnehmer

Berücksichtigt werden die Verhältnismäßigkeit der Strafe, Ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse samt Einkommen und Vermögen, Art und Ausmaß Ihres Verschuldens sowie die Höhe des entstandenen Schadens. Dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, wiegt dabei besonders schwer.

Höherwertige Tätigkeit im öffentlichen Dienst · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Haben Sie über Jahre ständig Arbeiten einer höheren Verwendungsgruppe geleistet, gilt diese Tätigkeit als stillschweigend vereinbart. Eine geringerwertige Verwendung dürfen Sie dann ablehnen. Ihr Dienstgeber muss wissen, welche Wertigkeit die Arbeiten haben, die er Ihnen aufträgt.

Rechtzeitigkeit der Entlassung

Ob eine Entlassung rechtzeitig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. War das Zögern in der Sachlage begründet, verliert Ihr Arbeitgeber sein Entlassungsrecht nicht. In einem solchen Fall wurden drei Tage als rechtzeitig angesehen.

Entlassung nach vorheriger Freistellung · günstig für Arbeitgeber

Die Pflicht, sofort zu entlassen, darf nicht überspannt werden. Wurde ein Mitarbeiter sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs vom Dienst freigestellt und rund drei Wochen später entlassen, war die Entlassung rechtzeitig.

Rückzahlung von Provisionsvorschüssen · günstig für Arbeitgeber

Ein Provisionsakonto ist ein Vorschuss. Wurde vereinbart, dass Sie diesen Vorschuss zurückzahlen, können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie das Geld gutgläubig ausgegeben haben.

Verjährung von Pensionsraten

Das Recht auf die Pension selbst verjährt erst nach dreißig Jahren. Die einzelnen Raten verjähren dagegen schon nach drei Jahren, sodass Sie rückständige Zahlungen nur für diesen Zeitraum verlangen können. Auch das Recht, eine höhere Einstufung zu fordern, bleibt dreißig Jahre bestehen.

Kündigungsschutz ohne Kenntnis des Dienstgebers · günstig für Arbeitnehmer

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht unabhängig davon, ob Ihr Dienstgeber davon Kenntnis hat. Auf sein Wissen kommt es nicht an. Der Schutz wirkt allein deshalb, weil seine Voraussetzungen vorliegen.

Gerichtsort in Arbeitsrechtssachen · günstig für Arbeitnehmer

Nein, nicht wenn die Verlegung nur ihm nützt. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dürfen Sie an Ihrem Wohnsitz klagen; diese Schutzbestimmung soll Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erleichtern. Eine Verlegung an das Gericht des Arbeitgebers wird nur bewilligt, wenn sie eindeutig im Interesse beider Seiten liegt.

Nachwirkung eines abgelaufenen Kollektivvertrags · günstig für Arbeitgeber

Nein. Ein abgelaufener Kollektivvertrag wirkt nur so lange nach, bis ein neuer in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue vollständig, auch wenn er für Sie ungünstiger ist.

Kündigungsregeln im Kollektivvertrag

Ja. Alles, was in einem einzelnen Arbeitsvertrag stehen kann, darf auch im Kollektivvertrag geregelt werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen darüber, wie das Arbeitsverhältnis endet.

Schutz erworbener Ruhegeldansprüche · günstig für Pensionist

Ansprüche auf Ruhegeld, die ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus einer früheren Betriebsvereinbarung zustehen, sind geschützt. Die Parteien einer Betriebsvereinbarung können in diese Ansprüche nicht mehr eingreifen.

Günstigkeitsprinzip im Einzelfall · günstig für Arbeitnehmer

Ob eine Regelung günstiger ist, wird bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips grundsätzlich anhand des Einzelfalls des betroffenen Arbeitnehmers beurteilt. Es kommt also auf Ihre eigene Lage an.

Betriebseinstellung bei Inhaberwechsel · günstig für Arbeitnehmer

Ob ein Betrieb eingestellt wurde, wird sachlich beurteilt. Wechselt nur der Inhaber oder ändert sich die Rechtsform des Unternehmens, ist der Betrieb damit nicht eingestellt.

Abteilungsleiter als leitender Angestellter · günstig für Arbeitgeber

Wer als Abteilungsleiter über die Arbeitsverhältnisse der unterstellten Mitarbeiter bestimmen kann, gilt als leitender Angestellter. Dazu zählt, dass Sie Dienstverhältnisse begründen und beenden, im Rahmen eines vorgegebenen Budgets Gehälter vereinbaren und über den Einsatz der Mitarbeiter entscheiden.

Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Beschäftigte dürfen nicht deshalb schlechter behandelt werden, weil sie ihre Rechte in der Betriebsvertretung wahrnehmen. Vorausgesetzt ist, dass Ihnen tatsächlich ein Nachteil zugefügt wurde und der Arbeitgeber das gerade wegen dieser Rechtsausübung getan hat.

Beispiele betrieblicher Wohlfahrtseinrichtungen · günstig für Arbeitnehmer

Als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen kommen typischerweise Kantinen, Werksläden, Kindergärten, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Werkskinos, Erholungs- und Urlaubsheime oder Pendlerbusse in Betracht. Auch die kostenlose Ausgabe von Milch zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung an bestimmten Arbeitsplätzen zählt dazu, wenn sie ausreichend fest eingerichtet ist.

Identität des Betriebs bei Inhaberwechsel · günstig für Arbeitnehmer

Ein Wechsel des Betriebsinhabers ändert grundsätzlich nichts daran, dass es derselbe Betrieb bleibt. Dabei ist es gleichgültig, ob mit der Belegschaft neue Arbeitsverträge geschlossen werden. Auch eine Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse oder eine Verlegung des Standorts ist dafür nicht maßgebend.

Betriebsführung und leitender Angestellter · günstig für Arbeitgeber

Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.

Behaltezeit nach der Lehre und Präsenzdienst · günstig für Lehrling

Nein. Die viermonatige Behaltezeit nach der Lehre soll Ihnen ermöglichen, Ihr Können zu vertiefen und in Ruhe eine Stelle zu suchen. Deshalb muss sie Ihnen ungekürzt zur Verfügung stehen, auch wenn sie durch den Präsenzdienst unterbrochen wurde.

Entgelt von Betriebsratsmitgliedern

Als Betriebsratsmitglied sollen Ihnen alle Vorteile erhalten bleiben, die ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit derselben Tätigkeit hätte. Aus dem Mandat dürfen Sie aber keinen Vorteil ziehen. Die für Ihre Aufgaben gewährte Freizeit günstiger zu vergüten als Ihre Arbeitszeit, ist deshalb nicht zulässig.

Freie Vereinbarung bei leitenden Angestellten · günstig für Arbeitgeber

Als leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes können Sie mit Ihrem Arbeitgeber sowohl die Arbeitszeit als auch ein allfälliges Entgelt für Überstunden frei vereinbaren. Das gilt hier auch nach dem Kollektivvertrag.

Verbot der Besserstellung von Betriebsräten · günstig für Arbeitgeber

Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.

Was als Disziplinarmaßnahme gilt · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Als Disziplinarmaßnahme gilt jede Maßnahme des Arbeitgebers zur Wahrung oder Wiederherstellung der Ordnung im Betrieb, mit der Ihnen ein zulässiger Nachteil zugefügt oder angedroht wird. Dazu zählen nicht nur rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile, sondern auch eine bloße Rüge oder ein Verweis.

Kündigung eines Lehrverhältnisses · günstig für Lehrling

Nein. Das Gesetz sieht für das Lehrverhältnis keine Kündigung vor. Deshalb spielt auch der allgemeine Kündigungsschutz der Betriebsverfassung für Lehrlinge keine Rolle.

Verständigung als Absichtserklärung · günstig für Arbeitnehmer

Die Verständigung des Betriebsrats ist immer nur eine Absichtserklärung. Sie soll dem Betriebsrat ermöglichen, sich rechtzeitig einzuschalten und den Betriebsinhaber unter Umständen von der Kündigung abzubringen. Bis zum Ausspruch der Kündigung kann daher noch etwas anderes geschehen, etwa eine Einigung oder ein Ende des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen.

Widerrufsvorbehalt beim Überstundenpauschale · günstig für Arbeitgeber

Bei einer wirksam vereinbarten Überstundenpauschale können Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren, dass die Pauschale widerrufen werden darf. Ebenso kann vereinbart werden, dass unter bestimmten Umständen wieder einzeln abgerechnet wird.

Freizeitausgleich als Entgelt · günstig für Arbeitgeber

Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.