Arbeitsrecht
1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Berücksichtigt werden die Verhältnismäßigkeit der Strafe, Ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse samt Einkommen und Vermögen, Art und Ausmaß Ihres Verschuldens sowie die Höhe des entstandenen Schadens. Dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, wiegt dabei besonders schwer.
Nein. Haben Sie über Jahre ständig Arbeiten einer höheren Verwendungsgruppe geleistet, gilt diese Tätigkeit als stillschweigend vereinbart. Eine geringerwertige Verwendung dürfen Sie dann ablehnen. Ihr Dienstgeber muss wissen, welche Wertigkeit die Arbeiten haben, die er Ihnen aufträgt.
Ob eine Entlassung rechtzeitig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falles ab. War das Zögern in der Sachlage begründet, verliert Ihr Arbeitgeber sein Entlassungsrecht nicht. In einem solchen Fall wurden drei Tage als rechtzeitig angesehen.
Die Pflicht, sofort zu entlassen, darf nicht überspannt werden. Wurde ein Mitarbeiter sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs vom Dienst freigestellt und rund drei Wochen später entlassen, war die Entlassung rechtzeitig.
Ein Provisionsakonto ist ein Vorschuss. Wurde vereinbart, dass Sie diesen Vorschuss zurückzahlen, können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie das Geld gutgläubig ausgegeben haben.
Das Recht auf die Pension selbst verjährt erst nach dreißig Jahren. Die einzelnen Raten verjähren dagegen schon nach drei Jahren, sodass Sie rückständige Zahlungen nur für diesen Zeitraum verlangen können. Auch das Recht, eine höhere Einstufung zu fordern, bleibt dreißig Jahre bestehen.
Ein besonderer Kündigungsschutz besteht unabhängig davon, ob Ihr Dienstgeber davon Kenntnis hat. Auf sein Wissen kommt es nicht an. Der Schutz wirkt allein deshalb, weil seine Voraussetzungen vorliegen.
Nein, nicht wenn die Verlegung nur ihm nützt. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dürfen Sie an Ihrem Wohnsitz klagen; diese Schutzbestimmung soll Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erleichtern. Eine Verlegung an das Gericht des Arbeitgebers wird nur bewilligt, wenn sie eindeutig im Interesse beider Seiten liegt.
Nein. Ein abgelaufener Kollektivvertrag wirkt nur so lange nach, bis ein neuer in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue vollständig, auch wenn er für Sie ungünstiger ist.
Ja. Alles, was in einem einzelnen Arbeitsvertrag stehen kann, darf auch im Kollektivvertrag geregelt werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen darüber, wie das Arbeitsverhältnis endet.
Ansprüche auf Ruhegeld, die ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus einer früheren Betriebsvereinbarung zustehen, sind geschützt. Die Parteien einer Betriebsvereinbarung können in diese Ansprüche nicht mehr eingreifen.
Ob eine Regelung günstiger ist, wird bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips grundsätzlich anhand des Einzelfalls des betroffenen Arbeitnehmers beurteilt. Es kommt also auf Ihre eigene Lage an.
Ob ein Betrieb eingestellt wurde, wird sachlich beurteilt. Wechselt nur der Inhaber oder ändert sich die Rechtsform des Unternehmens, ist der Betrieb damit nicht eingestellt.
Wer als Abteilungsleiter über die Arbeitsverhältnisse der unterstellten Mitarbeiter bestimmen kann, gilt als leitender Angestellter. Dazu zählt, dass Sie Dienstverhältnisse begründen und beenden, im Rahmen eines vorgegebenen Budgets Gehälter vereinbaren und über den Einsatz der Mitarbeiter entscheiden.
Nein. Beschäftigte dürfen nicht deshalb schlechter behandelt werden, weil sie ihre Rechte in der Betriebsvertretung wahrnehmen. Vorausgesetzt ist, dass Ihnen tatsächlich ein Nachteil zugefügt wurde und der Arbeitgeber das gerade wegen dieser Rechtsausübung getan hat.
Als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen kommen typischerweise Kantinen, Werksläden, Kindergärten, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Werkskinos, Erholungs- und Urlaubsheime oder Pendlerbusse in Betracht. Auch die kostenlose Ausgabe von Milch zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung an bestimmten Arbeitsplätzen zählt dazu, wenn sie ausreichend fest eingerichtet ist.
Ein Wechsel des Betriebsinhabers ändert grundsätzlich nichts daran, dass es derselbe Betrieb bleibt. Dabei ist es gleichgültig, ob mit der Belegschaft neue Arbeitsverträge geschlossen werden. Auch eine Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse oder eine Verlegung des Standorts ist dafür nicht maßgebend.
Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.
Nein. Die viermonatige Behaltezeit nach der Lehre soll Ihnen ermöglichen, Ihr Können zu vertiefen und in Ruhe eine Stelle zu suchen. Deshalb muss sie Ihnen ungekürzt zur Verfügung stehen, auch wenn sie durch den Präsenzdienst unterbrochen wurde.
Als Betriebsratsmitglied sollen Ihnen alle Vorteile erhalten bleiben, die ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit derselben Tätigkeit hätte. Aus dem Mandat dürfen Sie aber keinen Vorteil ziehen. Die für Ihre Aufgaben gewährte Freizeit günstiger zu vergüten als Ihre Arbeitszeit, ist deshalb nicht zulässig.
Als leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes können Sie mit Ihrem Arbeitgeber sowohl die Arbeitszeit als auch ein allfälliges Entgelt für Überstunden frei vereinbaren. Das gilt hier auch nach dem Kollektivvertrag.
Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.
Ja. Als Disziplinarmaßnahme gilt jede Maßnahme des Arbeitgebers zur Wahrung oder Wiederherstellung der Ordnung im Betrieb, mit der Ihnen ein zulässiger Nachteil zugefügt oder angedroht wird. Dazu zählen nicht nur rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile, sondern auch eine bloße Rüge oder ein Verweis.
Nein. Das Gesetz sieht für das Lehrverhältnis keine Kündigung vor. Deshalb spielt auch der allgemeine Kündigungsschutz der Betriebsverfassung für Lehrlinge keine Rolle.
Die Verständigung des Betriebsrats ist immer nur eine Absichtserklärung. Sie soll dem Betriebsrat ermöglichen, sich rechtzeitig einzuschalten und den Betriebsinhaber unter Umständen von der Kündigung abzubringen. Bis zum Ausspruch der Kündigung kann daher noch etwas anderes geschehen, etwa eine Einigung oder ein Ende des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen.
Bei einer wirksam vereinbarten Überstundenpauschale können Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren, dass die Pauschale widerrufen werden darf. Ebenso kann vereinbart werden, dass unter bestimmten Umständen wieder einzeln abgerechnet wird.
Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Nein. Außerordentliche Entgeltbestandteile fallen nicht unter den Normallohn, vor allem dann nicht, wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden.
Ja. Wird eine Fremdfirma aus notwendigen Gründen der Rationalisierung beauftragt, kann das ein betriebsbezogener Kündigungsgrund sein.
Für die Bauwirtschaft wurde eine eigene, auf diese Branche zugeschnittene Regelung geschaffen. Sie soll es Arbeitnehmern ermöglichen, trotz der in der Branche üblichen Unterbrechungen, vor allem in den Wintermonaten, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung zu erwerben.