Zum Inhalt springen

Familienrecht

1.443 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Was zum Aufteilungsvermögen gehört

Aufgeteilt wird nur, was im Zeitpunkt der Trennung zum gemeinsamen Gebrauchsvermögen oder zu den gemeinsamen Ersparnissen gehört hat. Was damals nicht dazugehört hat, bleibt bei der Aufteilung außer Betracht.

Frühpension und nachehelicher Unterhalt · günstig für Unterhaltsberechtigter

Nein. Wurden Sie schuldlos oder mit geringerer Schuld geschieden und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Frühpension, ist Ihnen eine weitere volle Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr zumutbar. Auch von einem Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat, kann keine Nebenbeschäftigung verlangt werden.

Anrechnung erzielbarer Einkünfte · günstig für Unterhaltsberechtigter

Nein. Rechnet Ihnen das Gericht ein Einkommen an, das Sie erzielen könnten, muss dieses nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und auf längere Dauer gesichert sein. Kurzfristige oder unsichere Verdienstmöglichkeiten bleiben außer Betracht.

Alte Vorfälle als Unterstützung · günstig für Kläger

Ja. Sie dürfen auch verjährte und bereits verziehene Vorfälle vorbringen, um eine Klage zu stützen, die auf noch verwertbare Verfehlungen gebaut ist. Nicht herangezogen werden können nur Vorfälle, die Sie damals selbst nicht als ehezerstörend empfunden haben.

Unterhaltsverzicht und späteres Versprechen · günstig für Unterhaltspflichtiger

Auf den Unterhalt nach der Scheidung können Sie wirksam verzichten, und zwar auch formfrei. Verspricht Ihnen Ihr früherer Partner danach trotzdem Zahlungen, ist das eine Schenkung und nur mit einem Notariatsakt gültig. Anders ist es nur, wenn Sie den Verzicht gemeinsam wieder aufheben.

Investitionen in fremde Liegenschaft bei Scheidung

Investitionen in eine Liegenschaft, die selbst nicht aufgeteilt wird, werden bei der Aufteilung nur berücksichtigt, wenn durch gemeinsame Arbeit oder Ersparnis der Wert im Vermögen eines der Ehegatten gestiegen ist. Ist der Wert im Vermögen eines Dritten gestiegen, gehört das nicht zum aufzuteilenden Vermögen. Auch wenn ein Ehegatte diese Liegenschaft später erwirbt, werden die Aufwendungen nicht zur gemeinsamen Ersparnis.

Mahnung beim nachehelichen Unterhalt · günstig für Unterhaltspflichtiger

Nein. Ihr früherer Partner gerät erst in Verzug, wenn Sie ihn außergerichtlich und mit einem bestimmten Betrag zur Zahlung aufgefordert haben. Dass diese Mahnung erfolgt ist, müssen Sie behaupten und beweisen; zwischen Aufforderung und Klage muss ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.

Vermögen aus der Zeit vor der Ehe · günstig für Ehegatte

Nein. Was Sie als Lebensgefährten einzeln oder gemeinsam angeschafft und in die Ehe mitgebracht haben, behält seine bisherige Zuordnung und fällt nicht in die Aufteilungsmasse. Auch Ihr Beitrag aus der Zeit vor der Ehe zählt dort nicht. Für die Ehewohnung gilt eine Ausnahme.

Beweislast beim Unterhaltsverlust · günstig für Unterhaltsberechtigter

Das muss derjenige beweisen, der nicht mehr zahlen will. Er hat nachzuweisen, dass Sie sich schuldhaft schwer verfehlt haben. Der Verlust tritt außerdem nicht von selbst ein, sondern muss mit Klage oder mit einer Einwendung geltend gemacht werden.

Geschenke Dritter zur Anschaffung · günstig für Ehegatte

Ja. Hat ein Dritter einen Teil der Anschaffung geschenkt, gehört die Sache trotzdem zum Vermögen, das nach der Scheidung aufgeteilt wird. Das Geschenk wird aber bei der Aufteilung angemessen berücksichtigt. Wurde eine Sache dagegen zur Gänze aus geschenktem oder geerbtem Geld gekauft und ist klar abgrenzbar, bleibt sie außen vor.

Nie bezogenes Haus in der Scheidungsaufteilung · günstig für Ehegatte

Ja. Ein Haus, das Sie während der Ehe für sich errichtet, aber nie bezogen haben, gilt nicht als Ehewohnung. Es zählt aber zu den ehelichen Ersparnissen und wird deshalb bei der Aufteilung nach der Scheidung berücksichtigt.

Anzeige und Verlust des Unterhalts · günstig für Unterhaltspflichtiger

Der Verlust des Unterhalts wegen einer schweren Verfehlung gilt auch dann, wenn die Höhe des gesetzlichen Unterhalts durch einen Vergleich festgelegt wurde. Eine Anzeige gegen den Unterhaltspflichtigen kann zum Verlust führen, wenn sie nicht der Wahrung eigener berechtigter Interessen diente, sondern im vollen Bewusstsein erstattet wurde, ihm damit zu schaden.

Leistungen von Verwandten als Beitrag · günstig für Beschenkter

Haben Verwandte eines Ehepartners den Wert des gemeinsamen Vermögens erhöht, gilt das im Zweifel als Beitrag dieses Ehepartners. Etwas anderes gilt, wenn die Zuwendung ausdrücklich beiden zugedacht war. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Liegenschaftsanteilen an beide liegt eine solche eindeutige Widmung meist schon vor.

Gewichtung der beiderseitigen Schuld

Das Gericht prüft nicht nur, wie schwer die einzelnen Verfehlungen für sich wiegen, sondern auch, wie stark sie zum Scheitern der Ehe beigetragen haben. Es kommt auf die Umstände an, unter denen es dazu gekommen ist. Wer den entscheidenden Beitrag zum endgültigen Zerbrechen geleistet hat, fällt besonders ins Gewicht.

Ehewohnung mit betrieblicher Nutzung · günstig für Ehegatte

Ja. Ein Haus verliert seine Eigenschaft als Ehewohnung nicht dadurch, dass es auch dem Betrieb oder dem Beruf eines Ehegatten dient. Es unterliegt daher der Aufteilung. Nur ein Gebäudeteil, der eindeutig vom Wohnbereich abgegrenzt ist und zum Unternehmen gehört, bleibt ausgenommen.

Erträge aus Erbe in der Aufteilung

Aufgeteilt wird, was Sie während der Ehe erarbeitet oder erspart haben. Ob beide dazu beigetragen haben, spielt keine Rolle. Auch die Erträge aus geerbtem oder geschenktem Vermögen zählen grundsätzlich zu den ehelichen Ersparnissen.

Beschimpfungen als Eheverfehlung

Reagieren Sie auf das Verhalten Ihres Ehepartners mit Beschimpfungen, die über eine noch verständliche Reaktion hinausgehen, ist das eine eigene Eheverfehlung. Wäre die Reaktion dagegen noch zulässig gewesen, läge überhaupt keine Verfehlung vor.

Unterhaltsvereinbarung nach dem Tod · günstig für Unterhaltsberechtigter

Ja, soweit die Vereinbarung mehr vorsieht, als Ihnen von Gesetzes wegen zustünde. Dieser übersteigende Teil ist ein rein vertraglicher Anspruch. Er geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.

Schuld und Billigkeit bei der Aufteilung · günstig für Unschuldiger

Ja, in einem gewissen Ausmaß. Die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung sollen für beide möglichst ausgeglichen geregelt werden, doch kann der schuldlose oder erheblich weniger schuldige Teil besser bedacht werden. Oberster Maßstab bleibt die Billigkeit, bei der vor allem Gewicht und Umfang der Beiträge zählen; bei einem Haustier entscheidet die stärkere Bindung.

Was eheliche Ersparnisse sind

Als eheliche Ersparnisse gelten nur Wertanlagen, die nach allgemeiner Auffassung dazu bestimmt sind, verwertet zu werden. Wozu Sie die Sache während der Ehe gewidmet haben, ist nicht entscheidend; es kommt auf einen objektiven Maßstab an.

Unterhalt nach Billigkeit · günstig für Unterhaltspflichtiger

Ob, in welcher Höhe und für welche Zeit dieser Unterhalt zu leisten ist, entscheidet das Gericht ausschließlich nach Billigkeit. Wer ihn fordert, muss dafür in der Regel sogar sein eigenes Vermögen angreifen. Verfehlungen während der Ehe zählen nicht, wohl aber die Dauer der Ehe und der Grund, warum Sie sich nicht selbst erhalten können.

Schmerzengeld in der Aufteilungsmasse · günstig für Ehegatte

Schmerzengeld und Entschädigung für eine Verunstaltung nach einer Körperverletzung werden bei der Scheidung nicht aufgeteilt, weil sie ganz persönliche Nachteile ausgleichen sollen. Das gilt auch dann, wenn Sie damit bereits etwas gekauft haben, solange Sie das Geld noch weiterverfolgen können. Erst wenn Sie es ausdrücklich oder durch die tatsächliche Verwendung für gemeinsames Vermögen bestimmt haben, ändert sich das.

Unternehmen bei der Aufteilung nach Scheidung · günstig für Unternehmer

In der Regel nicht. Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, sind von der Aufteilung ausgenommen, damit der Betrieb erhalten bleibt und die Erwerbsquelle nicht beschädigt wird. Diese Ausnahme darf nicht eng ausgelegt werden. Ob eine Sache zum Unternehmen gehört, richtet sich nach ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb.

Alte Verfehlungen und Schuldausspruch · günstig für Beklagter

Bei der Frage, wen die Schuld an der Scheidung trifft, können auch verziehene und verjährte Verfehlungen einbezogen werden. Das ist dann angebracht, wenn es nach den gesamten Beziehungen der Ehegatten und nach der Schwere dieser Verfehlungen nicht gerecht wäre, die Schuld allein dem anderen aufzuerlegen.

Miteigentum nach der Scheidung

In der Regel nicht. Ziel der Aufteilung ist, die vermögensrechtlichen Bindungen zwischen früheren Ehepartnern möglichst vollständig zu lösen, weil sie sonst eine ständige Quelle für Streit sind. Deshalb wird meist der Anteil des einen auf den anderen übertragen, auch wenn dadurch jemand sein bisheriges Eigentum verliert.

Unternehmen und Erlös bei der Aufteilung · günstig für Unternehmer

Ein Unternehmen und Anteile daran werden bei der Scheidung nicht aufgeteilt, auch wenn sie aus gemeinsamen Ersparnissen angeschafft wurden oder aus dem Erlös eines früheren Unternehmens stammen. Wird der Verkaufserlös dagegen nicht wieder in ein Unternehmen gesteckt, gehört er, soweit er bei Auflösung der Gemeinschaft noch vorhanden ist, zu den ehelichen Ersparnissen. Dasselbe gilt für Geldanlagen, die daraus angeschafft wurden und selbst kein Unternehmen sind.

Höhe der Ausgleichszahlung · günstig für Ausgleichspflichtiger

Nein. Die Zahlung muss so bemessen sein, dass für beide nach dem konkreten Lebensstandard eine wirtschaftliche Grundlage der getrennten Lebensführung gesichert bleibt. Eine Verpflichtung, die Sie in Ihrer neuen Lage nicht bestehen ließe, widerspricht der Billigkeit. Umgekehrt darf niemand seinen Anteil am gemeinsamen Vermögen fast entschädigungslos aufgeben müssen.

Übergabe an das Kind · günstig für Übergeber

Nein. Entsprach die Übertragung dem Willen von Ihnen beiden, steht die Liegenschaft nicht mehr in Ihrer Verfügungsmacht und bleibt außerhalb des Aufteilungsverfahrens. Auch ihr Wert wird nicht eingerechnet.

Widerspruch gegen die Scheidung nach Trennung · günstig für Kläger

Nein, dann in der Regel nicht. Wer selbst Handlungen setzt, die eine Wiederaufnahme des Zusammenlebens für alle Zukunft ausschließen, etwa die einvernehmliche Auflösung des gemeinsamen Haushalts, eine Unterhaltsregelung und die gegenseitige Entbindung von der Treuepflicht, hält nicht mehr ernstlich an der Ehe fest. Ein Widerspruch gegen die Scheidung ist dann unbeachtlich.

Zuweisung der Ehewohnung und Ausgleichszahlung · günstig für Ehegatte

In der Regel nicht. Es widerspricht der Billigkeit, den Großteil des gemeinsamen Vermögens einschließlich der Ehewohnung jenem Teil zuzuweisen, der eine angemessene Ausgleichszahlung keinesfalls leisten könnte. Auch die Interessen des weichenden Teils müssen berücksichtigt werden.