Insolvenz
225 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ein völlig ungewöhnlich gestaltetes Arbeitsverhältnis, bei dem es gar nicht darum geht, mit dem Entgelt den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist durch das Insolvenz-Ausfallgeld nicht gesichert. Auch die Erwartung, dadurch später eine höhere Pension zu beziehen, ist von diesem Schutz nicht erfasst.
Nein. Im Insolvenzverfahren steht die Anfechtung allein dem Insolvenzverwalter zu, und alle Gläubiger sind an sein Vorgehen gebunden. Er kann Anfechtungsansprüche aber abtreten.
Erkennen Sie im Schuldenregulierungsverfahren die Forderung eines Gläubigers ausdrücklich an, ist sie damit festgestellt. Diese Feststellung tritt an die Stelle einer gerichtlichen Entscheidung über die Anmeldung.
Nein. Die einzige Voraussetzung für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist, dass der Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt wurde. Mit dieser Bestätigung sind allfällige Mängel des Zahlungsplans geheilt.
Wird über Ihren Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird aus Ihrem Begehren auf Aufhebung des Vertrags ein Geldanspruch. Diesen müssen Sie mit dem geschätzten Wert im Insolvenzverfahren anmelden. Eine eigene Klage auf Aufhebung des Vertrags ist weder nötig noch zulässig.
Ja. Wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgehoben und die Sache zur Ergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen, bleiben die Wirkungen der Eröffnung vorerst bestehen. Sie enden erst, wenn der Antrag rechtskräftig ab- oder zurückgewiesen ist. Liegen die Voraussetzungen doch vor, wird bloß ausgesprochen, dass die Wirkungen aufrecht bleiben.
Nein. Eine Absprache, mit der erst Ansprüche gegen den staatlichen Fonds für Insolvenz-Ausfallgeld geschaffen werden sollen, ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Das gilt auch dann, wenn Insolvenzverwalter und Arbeitnehmerin sich darüber einig sind.
Wenn das Gesetz für Ihren Fall bereits eine besondere Regelung vorsieht, dürfen Sie nicht auf die allgemeinere Regelung über Schadenersatzansprüche ausweichen. Die besondere Regelung geht vor.
Das Gericht muss im Insolvenzverfahren zwar von sich aus ermitteln, ist aber nicht zu uferlosen Nachforschungen verpflichtet. Das Eröffnungsstadium soll rasch ablaufen und eignet sich nicht für ein umfangreiches förmliches Beweisverfahren. Antragsteller und Schuldner müssen das Bestehen der Forderung und die Zahlungsfähigkeit nur glaubhaft machen.
Möglich. Der Geschäftsführer muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig beantragen. Diese Pflicht schützt auch Menschen, die sich erst danach an der Gesellschaft beteiligen und auf die Werthaltigkeit ihrer Investition vertrauen. Verletzt er die Pflicht, hat er Ihnen den Vertrauensschaden zu ersetzen.
Ja. Wer sich die Geschäftsführung tatsächlich anmaßt, ohne offiziell Geschäftsführer zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen dafür haften, dass die Insolvenz zu spät angemeldet wurde. Er muss auf den offiziellen Geschäftsführer aktiv einwirken, damit dieser den Insolvenzantrag stellt.
Ja. Hat Ihnen der Insolvenzverwalter irrtümlich eine Forderung bezahlt, die eigentlich nur mit der Quote zu befriedigen gewesen wäre, können Sie das Geld nicht behalten. Zurückzuzahlen ist der Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und der voraussichtlichen Quote. Kommt es zu keiner Verteilung oder haben Sie Ihre Forderung gar nicht angemeldet, müssen Sie den ganzen Betrag zurückgeben.
Seit der Novelle 2016 entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags erst mit der Auflösung des Mietvertrags. Wird der Vertrag erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, zählt der Anspruch zu den vorrangig zu bedienenden Masseforderungen.
Entsteht der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Vermögens erst nach Eröffnung Ihrer Insolvenz, können Sie ihn selbst geltend machen und das Verfahren einleiten. Vor der gerichtlichen Geltendmachung gehört er nämlich noch nicht zur Insolvenzmasse.
Haben Sie die Aufteilung nach der Scheidung bereits bei Gericht beantragt und wird danach über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, dürfen Sie das Verfahren nicht mehr selbst führen. Fortsetzen kann es nur der Insolvenzverwalter.
Ja. Ein rechtskräftig bestätigter Ausgleich wirkt sich auf Höhe und Fälligkeit der Forderung aus, das Gericht berücksichtigt ihn im Prozess aber nur, wenn Sie ihn einwenden. Versäumen Sie das, werden Sie zur vollen Zahlung verurteilt. Kommt der Ausgleich erst später zustande, können Sie ihn gegen die Vollstreckung einwenden.
Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Vermögens fallen in die Insolvenzmasse und werden nach den Regeln des Insolvenzverfahrens behandelt. Richten sie sich nicht ohnehin auf Geld, können sie nur als Geldforderung zum Schätzwert angemeldet werden.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Treugeber ändert nichts daran, wie die Treuhandschaft abgewickelt wird. Der Insolvenzverwalter ist an die vereinbarte Abwicklung gebunden, wenn der Vertrag bereits erfüllt ist oder er sich für die Erfüllung entscheidet. Dient die Treuhand nur der Absicherung eines anderen Vertrags, entstehen dadurch keine neuen Ansprüche gegen die Masse.
Nein. Der Fonds soll Gesellschaftern nicht das Finanzierungsrisiko ihres Unternehmens abnehmen. Eine Vereinbarung, mit der das Risiko im Insolvenzfall bewusst auf den Fonds verschoben wird, ist nichtig, soweit daraus Ansprüche gegen den Fonds abgeleitet werden. Das gilt auch, wenn Sie diese Folge nur in Kauf genommen haben.
Wer zahlungsunfähig ist, darf keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen. Werden Sie erst nach diesem Zeitpunkt Gläubiger, können Sie Ihren gesamten dadurch verursachten Schaden ersetzt verlangen. Ersetzt wird der Vertrauensschaden, also der Rechnungsbetrag ohne den darin enthaltenen Gewinnanteil.
Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.
Das Recht des Insolvenzverwalters, Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vereinbarten Frist aufzulösen, kann durch Vereinbarungen vor der Insolvenzeröffnung nicht eingeschränkt werden. Kündigt er trotz gegenteiliger Abrede, steht dem Vertragspartner Ersatz für die Nichterfüllung als Insolvenzforderung zu; eine Vertragsstrafe wirkt nur bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens, wofür der Verwalter beweispflichtig ist. Hat der Vertragspartner selbst auf vorzeitige Kündigung und auf Ersatz verzichtet, bleibt dieser Verzicht wirksam.
Eine Sicherheit bleibt im Insolvenzverfahren nur bestehen, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung wirksam entstanden ist. Bei der Abtretung einer Forderung zur Sicherheit setzt das voraus, dass der Drittschuldner verständigt oder ein Vermerk in den Büchern gesetzt wurde. Die bloße Bekanntgabe einer Zahlstelle genügt dafür nicht.
Fällt Ihr Prozessgegner in Insolvenz und gehört Ihre Forderung in das Insolvenzverfahren, müssen Sie sie zuerst dort anmelden. Erst wenn die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde, können Sie die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens beantragen. Vorher steht Ihnen der Weg zum Streitgericht nicht offen.
Wird über den Gegner das Insolvenzverfahren eröffnet, während ein Haftpflichtprozess läuft, wird dieser Prozess zur Gänze unterbrochen. Das gilt auch für den Teil, der auf die Versicherungssumme abzielt. Eine solche Klage gegen den Schuldner ist zurückzuweisen, soweit sie die Befriedigung aus der Haftpflichtversicherung betrifft.
Ja. Wurde das Verfahren wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, beginnen nach der Aufnahme alle Fristen für Prozesshandlungen neu zu laufen, auch die nicht verlängerbaren. Sie können daher innerhalb der neuen Frist wieder ein Rechtsmittel erheben.
Ja. Ob eine Leistung teilbar ist, richtet sich im Insolvenzverfahren nach den Regeln des bürgerlichen Rechts, ausgelegt vor dem Hintergrund des Insolvenzrechts. Entscheidend ist zuerst, was die Vertragsparteien vereinbart haben, erst danach die allgemeine Verkehrsauffassung. Dass eine Teilung wirtschaftlich ungünstig ist, steht ihr nicht entgegen.
Ansprüche, die Ihnen als Gläubiger persönlich gegen die Organe der Firma zustehen, gehören nicht zum Vermögen der Firma. Der Insolvenzverwalter kann sie daher nicht für Sie geltend machen. Solange das Insolvenzverfahren läuft, fehlt ihm dafür die Berechtigung.
Als bedingte Forderung im Insolvenzverfahren gelten nicht nur Ansprüche, die durch Vertrag von einem Ereignis abhängen, sondern auch solche, die das Gesetz an eine Bedingung knüpft. Die Bedingung muss allerdings ohne Zutun des Schuldners eintreten.
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.