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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Rechtsmittel gegen Unterbrechungsbeschluss

Nein. Ein Rechtsmittel steht Ihnen nur gegen den Beschluss zu, mit dem das Verfahren unterbrochen wird. Wird eine Unterbrechung abgelehnt oder wieder abgeändert, können Sie dagegen nichts unternehmen.

Urteil trotz unterbrochenem Verfahren · günstig für Rechtsmittelwerber

Ein Urteil, das nach Eintritt einer Unterbrechung des Verfahrens gefällt wird, ist nichtig. Sie können es aus diesem Grund bekämpfen. Wirkungslos ist es aber nicht von selbst; es ist im Einzelfall zu prüfen, welcher Mangel vorliegt.

Wiedereröffnung der Verhandlung

Nein. Über die Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung entscheidet allein das Gericht von sich aus; ein Recht darauf haben Sie nicht. Wird Ihr Antrag zurückgewiesen, können Sie das nicht gesondert bekämpfen, sondern nur mit dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Sache.

Eigene rechtliche Beurteilung durch das Gericht

Die Bindung an einen Bescheid der Behörde erstreckt sich nicht auf die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts. Solche Rechtsfragen beurteilen die Gerichte selbständig. Das gilt etwa für die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist.

Rechtsmittel im unterbrochenen Verfahren

Über ein Rechtsmittel, das Sie nach Eintritt der Unterbrechung einbringen, darf inhaltlich nicht entschieden werden, solange das Verfahren nicht wieder aufgenommen ist; das Gericht weist es zurück. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sich durch eine Entscheidung beschwert erachten, die trotz der Unterbrechung ergangen ist. Diese Entscheidung dürfen Sie anfechten.

Anleitungspflicht des Richters

Der Richter muss Parteien, die anwaltlich vertreten sind, nicht sagen, welches Vorbringen für ihren Standpunkt ausreicht, und sie auch nicht zu bestimmten Anträgen anleiten. Er muss den vorgetragenen Sachverhalt zwar rechtlich vollständig prüfen und darauf achten, ob er ergänzt werden muss. Er darf aber nicht dazu veranlassen, Anträge oder Einwendungen zu erheben, für die das Vorbringen keinen Anlass bietet.

Zu frühe Schließung der Verhandlung

Wird die Verhandlung geschlossen, obwohl die Sache noch nicht entscheidungsreif war, ist das Verfahren fehlerhaft. Ebenso fehlerhaft ist es, wenn das Gericht die Wiedereröffnung ablehnt, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wiedereröffnung nur bei Gerichtsfehler

Nein. Die Wiedereröffnung der Verhandlung dient nur dazu, etwas nachzuholen, was das Gericht versäumt hat. Wollen Sie bloß neue Tatsachen vorbringen oder neue Beweise anbieten, die Sie selbst früher hätten nennen müssen, wird die Verhandlung nicht wieder eröffnet.

Abgelehnter Unterbrechungsantrag

Grundsätzlich nein. Lehnt das Gericht Ihren Antrag ab, das Verfahren zu unterbrechen, können Sie dagegen kein Rechtsmittel erheben. Etwas anderes gilt nur dort, wo das Gesetz die Unterbrechung zwingend vorschreibt.

Belehrung durch das Gericht bei Anwaltsvertretung

Sind Sie durch einen Anwalt vertreten, muss Ihnen das Gericht die Folgen Ihres Verhaltens nicht erklären. Es muss Sie auch nicht dazu anleiten, bestimmte Anträge zu stellen. Darauf hinzuwirken, dass Sie Ihr Begehren ändern, ist ebenfalls nicht Sache des Gerichts.

Sofortige Rüge von Verfahrensfehlern · günstig für Rechtsmittelwerber

Nein. Wenn das Gericht beantragte Zeugen nicht vernimmt oder Beweise nicht zulässt, müssen Sie das nicht sofort in der Verhandlung beanstanden. Solche Mängel bei der Sammlung des Prozessstoffes können Sie noch mit einem Rechtsmittel geltend machen.

Unklare Klage und Anleitung durch das Gericht · günstig für Kläger

Ist Ihre Klageschrift in Einzelheiten unklar, darf die Klage allein deswegen noch nicht abgewiesen werden. Das Gericht muss Sie zuerst dazu anhalten, Ihr Vorbringen zu ergänzen und passende Beweise anzubieten. Erst wenn Sie danach noch immer zu wenig vorgebracht haben, kann die Klage abgewiesen werden.

Anleitung bei Vertretung durch Anwalt

Nein. Erhält Ihr Anwalt einen Verbesserungsauftrag, genügt der Hinweis, dass ein Mangel vorliegt. Wie er zu beheben ist, muss das Gericht nicht erklären. Es muss auch nicht darauf hinwirken, dass Ihr Anwalt ein bestimmtes weiteres Vorbringen erstattet.

Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens

Ein unterbrochenes Verfahren wird nur durch einen Beschluss des Gerichts wieder aufgenommen. Weder die Übermittlung des Aufnahmeantrags an den Insolvenzverwalter noch die Erhebung eines Rechtsmittels bewirkt die Aufnahme, weil das Verfahren keine stillschweigenden Handlungen und Entscheidungen kennt.

Streitwerte verbundener Rechtssachen

Nein. Auch wenn zwei Verfahren gemeinsam verhandelt und gemeinsam entschieden werden, bleiben die Streitwerte getrennt. Für die Frage, ob Sie ein Rechtsmittel erheben dürfen, zählt allein der Wert der einzelnen Rechtssache.

Verbindung mehrerer Verfahren

Nein. Verbindet das Gericht mehrere Verfahren, um sie gemeinsam zu verhandeln, bleiben die Sachen rechtlich getrennt. Die Beteiligten werden dadurch nicht zu Streitgenossen; das gilt auch im wohnrechtlichen Verfahren außer Streitsachen.

Keine Zusammenrechnung der Streitwerte

Nein. Werden mehrere Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, werden ihre Streitwerte nicht zusammengerechnet. Das gilt auch dann, wenn die Ansprüche sachlich oder rechtlich zusammenhängen.

Schriftsätze nach Verhandlungsbeginn

Ja. Schriftsätze, mit denen Sie einen Antrag stellen oder eine für den Verfahrensgang bestimmende Erklärung abgeben, dürfen Sie auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung einbringen. Das Gericht darf sie nicht zurückweisen.

Auslegung von Prozesshandlungen

Eine Handlung im Verfahren wird so ausgelegt, wie sie das Gericht und die Gegenseite nach dem Akt und der Lage des Verfahrens verstehen mussten. Maßgeblich sind der Zweck des Verfahrens und die gesetzliche Regelung, nicht Ihre innere Absicht.

Bedingung im Klagebegehren

Nein. Ihr Klagebegehren muss bestimmt sein und darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Auch Erklärungen wie ein Anerkenntnis, ein Verzicht oder die Zurücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels dürfen im Prozess nicht bedingt abgegeben werden.

Bestimmtheit des Klagebegehrens · günstig für Kläger

Ihr Begehren muss bestimmt sein, aber nicht alle Einzelheiten müssen im Text der Klage selbst stehen. Sie dürfen auch auf Urkunden oder andere Unterlagen verweisen. Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich zum Bestandteil des Begehrens gemacht werden.

Auslegung des Klagebegehrens · günstig für Kläger

Nein. Das Gericht liest Ihren Antrag nicht für sich allein, sondern zusammen mit dem übrigen Inhalt der Klage. Was Sie an Tatsachen vorbringen, bestimmt mit, worauf Ihr Anspruch gerichtet ist.

Bestimmtheit der Feststellungsklage · günstig für Beklagter

Auch bei einer Feststellungsklage muss genau und zweifelsfrei bezeichnet sein, welches Recht oder welches Rechtsverhältnis festgestellt werden soll, und in welchem Umfang. Das ist nötig, weil die Entscheidung später zwischen den Parteien bindend wirkt, auch wenn sie nicht zwangsweise vollstreckt wird.

Reichweite eines gerichtlichen Unterlassungsgebots · günstig für Beklagter

Ein Verbot ist zu weit gefasst, wenn Sie damit auch Dinge unterlassen müssten, zu denen Sie nach dem Gesetz gar nicht verpflichtet wären. Es darf also nicht über das hinausgehen, was Sie tatsächlich schulden.

Bestimmtheit des Klagebegehrens · günstig für Beklagter

Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.

Zulässigkeit eines Hilfsbegehrens · günstig für Kläger

Ja. Sie dürfen zusätzlich zu Ihrem Hauptbegehren ein Hilfsbegehren für den Fall stellen, dass das Hauptbegehren abgewiesen oder zurückgewiesen wird. Voraussetzung ist, dass dasselbe Gericht auch für dieses Begehren zuständig und die gewählte Verfahrensart zulässig ist.

Zuspruch eines geringeren Anspruchs · günstig für Kläger

Das Gericht darf Ihnen weniger zusprechen, als Sie verlangt haben, weil der Antrag auf das Geringere im größeren Begehren immer enthalten ist. Das gilt nicht nur, wenn Sie eine Leistung fordern, sondern auch dann, wenn Sie die Feststellung eines Anspruchs begehren.

Zulässigkeit vorbeugender Duldungsklagen

Auf Duldung können Sie vorbeugend nur klagen, wenn es um den Schutz eines dinglichen Rechts geht, wenn zwischen Ihnen ein Schuldverhältnis besteht oder wenn das Gesetz eine solche Klage ausdrücklich vorsieht.

Schlüssigkeit einer Klage

Ihre Klage ist schlüssig, wenn sich das, was Sie fordern, rechtlich schon aus den Tatsachen ableiten lässt, die Sie zur Begründung vorbringen. Es kommt also darauf an, ob Ihr Vorbringen den geforderten Anspruch überhaupt tragen kann.

Rücknahme von Prozesserklärungen

Ja, aber nur solange der Gegner daraus noch keine unmittelbaren Rechte erlangt hat. Hat das Gericht über die Erklärung bereits entschieden oder erklärt das Gesetz sie ausdrücklich für unwiderruflich, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen.