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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Reihenfolge von Haupt- und Hilfsbegehren · günstig für Kläger

In der Regel muss zuerst feststehen, dass Ihr Hauptbegehren abzuweisen ist, bevor über ein Hilfsbegehren verhandelt wird. Ist die Frage des Hilfsbegehrens aber zugleich eine Vorfrage für das Hauptbegehren, muss schon davor darüber verhandelt werden. Eine Änderung der Klage ist dann zuzulassen, wenn dadurch keine erhebliche Erschwerung oder Verzögerung entsteht.

Zurücknahme eines Rechtsmittels

Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.

Unterbrechung wegen Vorabentscheidung

Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.

Angemessenheit eines Entgelts als Einzelfallfrage

Ob ein Entgelt unter den Umständen des konkreten Falls angemessen ist, hat keine Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus.

Löschung der beklagten Gesellschaft im Prozess · günstig für Kläger

Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während des laufenden Verfahrens gelöscht, wird das Verfahren fortgesetzt, wenn Sie das verlangen. Verlangen Sie das nicht, wird die Klage zurückgewiesen und das bisherige Verfahren für nichtig erklärt.

Grundbuch und Firmenbuch als bekannte Tatsachen

Dass Grundbuch und Firmenbuch öffentlich sind, macht ihren Inhalt noch nicht allgemein bekannt und auch nicht dem Gericht bekannt. Der Richter kennt eine Tatsache nur dann, wenn er dafür nicht erst in Unterlagen Einsicht nehmen muss. Auch dass etwas aus den Akten desselben Gerichts hervorgeht, genügt nicht.

Zurückweisung der Zulassungsvorstellung

Nein. Wird Ihr Antrag, das Rechtsmittel nachträglich zuzulassen, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung endgültig. Der Rechtsmittelausschluss wirkt absolut, selbst dann, wenn es tatsächlich um eine erhebliche Rechtsfrage gegangen wäre. Er lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass Sie ein weiteres Rechtsmittel als außerordentliche Revision bezeichnen.

Geständnis über Rechtsbegriffe im Prozess

Rechtliche Bewertungen können Sie im Verfahren nicht wirksam zugestehen. Verwenden Sie aber einfache und eindeutige Begriffe des täglichen Lebens, gelten die dahinterstehenden Tatsachen als zugestanden.

Ablehnung wegen falscher Entscheidung

Nein. Weder eine aus Ihrer Sicht unrichtige Entscheidung noch eine bestimmte Rechtsmeinung des Richters begründen den Verdacht der Befangenheit. Solche Fehler prüfen die Rechtsmittelgerichte, nicht das Ablehnungsverfahren.

Keine Überweisung nach Umdeutung des Antrags

Wird ein Antrag in eine Klage umgedeutet und die Sache dadurch streitig, darf das unzuständige Gericht sie nicht von sich aus an das zuständige Gericht überweisen. Eine solche Überweisung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Gerichtsgebühr bei Rechtsmittel des Streithelfers · günstig für Rechtsmittelwerber

Nein. Erheben Sie und die Person, die dem Verfahren auf Ihrer Seite beigetreten ist, gegen dasselbe Urteil ein Rechtsmittel, fällt die Pauschalgebühr bei gleichem Streitgegenstand nur einmal an. Der Oberste Gerichtshof ist dieser Regel 2022 allerdings nicht gefolgt; da aus der Quelle nicht hervorgeht, was seither gilt, ist sie unsicher.

Anfechtbarkeit einer Zurückweisung · günstig für Rechtsmittelwerber

Weist das Berufungsgericht Ihren Antrag zurück, weil der Wert des Streitgegenstands unter der Grenze liege, so ist diese Entscheidung anfechtbar. Der sonst geltende Rechtsmittelausschluss erfasst diesen Fall nicht.

Prüfung des Hinterlegungsantrags · günstig für Erleger

Wenn Sie Geld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag angeben, warum. Das Gericht prüft nur, ob ein solcher Grund überhaupt für eine Hinterlegung taugt. Ob der angegebene Grund tatsächlich vorliegt, prüft es nicht.

Beweiswürdigung im Revisionsverfahren

Ob der beweispflichtigen Partei der Nachweis einer bestimmten Tatsache gelungen ist, gehört zur Beweiswürdigung. Das gilt auch für die Frage, ob ein Haftpflichtversicherter eine Schädigung in Kauf genommen hat. Im Revisionsverfahren wird das nicht mehr überprüft.

Kostenersatz für die Revisionsbeantwortung · günstig für Beklagter

Weisen Sie in Ihrer Antwort auf ein Rechtsmittel inhaltlich darauf hin, dass dieses unzulässig ist, dient Ihr Schriftsatz der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Kosten dafür sind Ihnen daher zu ersetzen.

Fehlende Anwaltsunterschrift beim Rekurs · günstig für Rechtsmittelwerber

Ihr Rechtsmittel wird nicht sofort verworfen. Das Gericht muss Ihnen zuerst Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Erst danach kann über die Sache entschieden werden.

Auslegung eines Schreibens als Einzelfall

Ob ein Schreiben eine verbindliche Erklärung enthält, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht verallgemeinern. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nur, wenn die Beurteilung auffallend falsch ist.

Gegenstand einer Feststellungsklage

Feststellen lassen können Sie nur, ob ein Recht oder ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, oder ob eine Urkunde echt ist. Eine bloße Tatsache, etwa ob Ihnen an bestimmten Tagen die Ruhezeit gewährt wurde, ist dafür kein tauglicher Gegenstand.

Steuerfragen vor dem Obersten Gerichtshof

In Steuersachen hat der Oberste Gerichtshof keine leitende Aufgabe. Er greift daher nur ein, um grobe Beurteilungsfehler der Vorinstanzen zu korrigieren, und das nur aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit.

Fehlerhafte Anwendung ausländischen Rechts

Ausländisches Recht ist so anzuwenden, wie es in seinem Herkunftsland angewendet wird; maßgeblich ist vor allem die dortige Rechtsprechung. Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen und eine dort gefestigte Ansicht übergangen, liegt eine Frage von erheblicher Bedeutung vor.

Rechtsmittel einzelner Streitgenossen · günstig für Kläger

Ja. Erheben nur einzelne der ursprünglichen Kläger Berufung oder Revision, schadet die Säumigkeit der anderen nicht. Das Rechtsmittel dieser Minderheit wirkt auch für die übrigen Kläger.

Rechenfehler in der Kostennote · günstig für Kostenwerber

Hat sich in der Kostenaufstellung nur ein Rechenfehler eingeschlichen und wurde die Position selbst richtig bezeichnet und mit dem richtigen Prozentsatz angesetzt, verstößt das Gericht nicht gegen seine Bindung an den Antrag, wenn es das berücksichtigt.

Urteilsberichtigung und neue Rechtsmittelfrist

Ja. Wird ein Urteil berichtigt oder ergänzt und ficht niemand diesen Beschluss an, gilt die Berichtigung, auch wenn die Voraussetzungen dafür gefehlt hätten. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für ein Rechtsmittel neu. Ob die Berichtigung zulässig war, kann später nicht mehr überprüft werden.

Beweislast bei der Gerichtsortvereinbarung

Wer sich darauf beruft, dass ein bestimmtes Gericht vereinbart wurde, muss beweisen, dass sich beide Seiten darüber tatsächlich geeinigt haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann er sich auf die Klausel nicht stützen.

Voraussetzungen einer erheblichen Rechtsfrage

Es muss sich nicht um eine grundsätzliche Rechtsfrage handeln. Es genügt, dass das Gericht zweiter Instanz von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder dass es dazu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Übertragung an ein anderes Gericht

Nein. Einen Antrag, die Sache einem anderen Gericht zu übertragen, können Sie weder auf Ablehnungsgründe noch auf ungünstige oder unrichtige Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisherigen Gerichts stützen. Das gilt für die freiwillige ebenso wie für die notwendige Übertragung.

Fehlende Feststellungen im Berufungsverfahren · günstig für Berufungswerber

Wenn Sie in der Berufung ordentlich geltend machen, dass das Urteil rechtlich falsch ist, muss das Berufungsgericht von sich aus prüfen, ob wichtige Feststellungen fehlen. Sie müssen diesen Mangel also nicht eigens ansprechen.

Anleitungspflicht des Gerichts

Ob ein bestimmtes Vorbringen das Gericht zu einer Erörterung oder einem Hinweis veranlassen musste, hängt immer vom einzelnen Fall ab. Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung liegt darin nicht.

Form der Vereinbarung über den Gerichtsort

Die Voraussetzungen für eine gültige Klausel über den Gerichtsort sind eng auszulegen. Die Schriftform kann aber auch durch getrennte Schriftstücke erfüllt werden, ebenso durch die schriftliche Bestätigung einer mündlich getroffenen Vereinbarung. Dabei ist es ohne Bedeutung, welche der beiden Seiten bestätigt.

Zeitliche Wirkung von EuGH-Urteilen

Ja. Legt der Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorschrift aus, gilt diese Auslegung grundsätzlich von Anfang an, also auch für zurückliegende Fälle. Nur wenn der Gerichtshof die Rückwirkung im Spruch seines Urteils selbst beschränkt, gilt sie erst ab einem späteren Zeitpunkt.