Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Nein. Sie bekommen die Kosten Ihrer Beantwortung nur ersetzt, wenn Sie gerade jene Umstände darlegen, die das Rechtsmittel tatsächlich unzulässig machen. Ein allgemein gehaltener Hinweis genügt dafür nicht.
Dass es zur Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten Gesetzesstelle noch keine höchstgerichtliche Entscheidung gibt, macht Ihren Fall noch nicht zu einer erheblichen Rechtsfrage. Allein damit können Sie den Weg zum Obersten Gerichtshof also nicht begründen.
Ein Verein, der keinen Gewinn anstrebt, wird bei der Frage, wo er geklagt werden kann, wie ein Unternehmen behandelt. Voraussetzung ist, dass er eine rechtlich selbständige, planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb einer auf Dauer angelegten Organisation entfaltet.
Dann werden sie nicht zusammengerechnet. Die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche ist die Ausnahme von der Regel, dass jeder Anspruch für sich zählt. Im Zweifel bleibt es bei der getrennten Betrachtung.
Hat das Erstgericht Ihren Ablehnungsantrag zurückgewiesen und wurde diese Entscheidung bestätigt, ist ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag inhaltlich geprüft oder nur aus formalen Gründen zurückgewiesen hat.
Hebt das Höchstgericht in einem wohnrechtlichen Verfahren die Beschlüsse der Vorinstanzen auf und trägt dem Erstgericht auf, die Sache inhaltlich zu behandeln, wird über die Kosten noch nicht abgesprochen. Darüber entscheidet erst jener Beschluss, der die Sache erledigt.
Sie sind nur dann unmittelbar betroffen, wenn die geplante Entscheidung Ihre Rechte oder Pflichten selbst verändert, ohne dass dafür noch eine weitere Entscheidung nötig wäre. Wirkt sich die Entscheidung auf Sie nur mittelbar aus, begründet das keine Parteistellung.
Nein. Die Gerichte müssen für jede Abteilung Vertreter und deren Reihenfolge festlegen. Der Vertretungsfall tritt schon bei jeder noch so kurzen Abwesenheit ein, auch bei einem einzigen Urlaubstag. Entscheidet dann der Vertreter, ist Ihr Recht auf den gesetzlichen Richter nicht verletzt.
Bevor das Höchstgericht in der Sache selbst entscheidet, statt die angefochtene Entscheidung aufzuheben, müssen bisher nicht gehörte Parteien Gelegenheit bekommen, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können dort ihre Rechte geltend machen oder auch darauf verzichten.
Ja, unter einer Bedingung. Haben Sie im Ausland bei einem nicht offenbar unzuständigen Gericht geklagt und wurde die Klage wegen fehlender internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen, bleibt die Unterbrechung der Verjährung bestehen. Sie müssen dann aber unverzüglich im Inland neu klagen.
Nein. Entscheidet der Oberste Gerichtshof im Verfahren außer Streitsachen in der Sache selbst, ist er nicht daran gebunden, Sie nicht schlechter zu stellen. Das Verbot der Verschlechterung gilt in diesem Fall nicht.
Stellen Sie irrtümlich einen Antrag, das Berufungsgericht möge die Revision doch zulassen, und verbinden ihn mit der Revision, geht Ihr Rechtsmittel nicht verloren. Es wird als außerordentliche Revision behandelt.
Haben Sie jemanden benannt, der Ihre Post vom Gericht oder von der Behörde übernimmt, kann diese Person nur Schriftstücke entgegennehmen, die ihr tatsächlich ausgefolgt werden. Ist sie vorübergehend nicht da, darf das Schriftstück nicht hinterlegt werden. Eine solche Hinterlegung ist unzulässig.
In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren ist nur die betroffene Person selbst Partei. Nur sie kann daher ein Rechtsmittel erheben.
Nein. Der Oberste Gerichtshof ist auch als Kartellobergericht nur Rechtsinstanz. Er überprüft daher, wie in allen anderen Verfahren, nicht, ob die Tatsachen von den Vorinstanzen richtig festgestellt wurden.
Wenn Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof von vornherein ausgeschlossen ist, muss schon das Gericht erster Instanz es zurückweisen. Es legt die Sache dann gar nicht erst nach oben vor.
Normalerweise wird davon ausgegangen, dass allen Parteien die Entscheidung des Berufungsgerichts schon zugestellt wurde. Wurde sie Ihnen versehentlich nicht zugestellt, beginnt Ihre Frist zur Beantwortung erst mit deren Zustellung, sofern Sie diese Zustellung unverzüglich urgiert haben.
Gebunden ist es daran nicht. Es darf aber Erkenntnisse verwerten, die es aus früheren Verfahren gewonnen hat. Solche gerichtsbekannten Tatsachen müssen weder eigens behauptet noch neuerlich bewiesen werden.
Nur über das, was Sie beantragt haben, und über die Tatsachen, die Sie dazu vorgebracht haben. Beides zusammen steckt die Grenzen ab. Das Gericht darf Ihnen auch keine bessere Rechtsstellung aufdrängen, als Sie begehrt haben.
Stehen sich zwei Seiten mit gegenläufigen Interessen gegenüber, gelten auch dort die Regeln des streitigen Verfahrens. Jede Seite muss die Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen sich die für sie günstige Rechtslage ergibt.
Zum Obersten Gerichtshof nicht. Wurde im Verfahren außer Streitsachen wegen einer Beleidigung in einem Schriftsatz eine Strafe verhängt, ist der weitere Rechtszug ausgeschlossen. Für Zwangsmittel wie eine Beugestrafe gilt das nicht.
Ja. Seit 1. Mai 2012 müssen Rechtsanwälte und andere verpflichtete Teilnehmer den elektronischen Rechtsverkehr nutzen; ein Verstoß gilt als Formmangel, der zu verbessern ist, sonst wird die Eingabe zurückgewiesen. Bis dahin war die Vorschrift bloß eine Ordnungsvorschrift, und ein persönlich überreichtes Grundbuchsgesuch durfte deswegen nicht abgewiesen werden. Der Rechtssatz gibt diese ältere Ansicht wieder.
Die besonderen Verfahrensregeln für die anerkannten Verbraucherschutzverbände gelten auch dann, wenn ein Verband abgetretene Ansprüche einzelner Konsumenten im Rahmen seines Vereinszwecks einklagt. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Musterprozess handelt. Damit muss sich der Verband immer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ein elektronisch übermittelter Schriftsatz gilt nur dann als rechtzeitig eingebracht, wenn er durch das zutreffende Kürzel an das richtige Gericht adressiert war. Wurde das Kürzel falsch angegeben und langte die Eingabe deshalb beim falschen Gericht ein, zählt der Zeitpunkt des Einlangens beim zuständigen Gericht. Die Weiterleitung geht also zu Ihren Lasten.
Auch wenn das Rechtsmittel der Gegenseite gar nicht zulässig ist, wird Ihre Antwort darauf nicht zurückgewiesen. Kosten dafür bekommen Sie aber nur, wenn Sie auf die Unzulässigkeit hinweisen und auf die Argumente der Gegenseite dazu eingehen.
Ja. Bevor das Gericht für eine Person mit unbekanntem Aufenthalt einen Kurator bestellt, muss es leicht erreichbare Angehörige befragen. Diese Pflicht gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch im Außerstreitverfahren.
Eine Verbesserungsfrist, die für eine Notfrist eingeräumt wurde, kann nicht verlängert werden. Stellen Sie dennoch einen Verlängerungsantrag und entscheidet das Gericht darüber nicht, wird die Entscheidung mit Ablauf der gesetzten Verbesserungsfrist rechtskräftig.
Bildet ein Luftverkehrsunternehmen einen einheitlichen Betrieb, so ist für einen Streit, der sich nur auf eine bestimmte Betriebsstätte bezieht, das Gericht dieses Standorts örtlich zuständig. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, spielt dabei keine Rolle.
Eingaben an Gerichte können elektronisch eingebracht werden, auch als angehängte PDF-Datei. Ein solcher Anhang braucht keine zusätzliche Unterschrift des Vertreters und ist nicht zur Verbesserung zurückzustellen. Der Anschriftcode und die technischen Sicherungen stellen sicher, dass nur der angegebene Einbringer die Eingabe abschicken konnte.
Stellen Sie immer wieder unzulässige Anträge auf Verfahrenshilfe, muss das Gericht darüber nicht jedes Mal förmlich entscheiden. Dasselbe gilt für wiederholte unzulässige Anträge, mit denen ein Richter abgelehnt wird.