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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Bindung Dritter an Bescheide · günstig für Dritter

Nein. Waren Sie am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt, bindet Sie der Bescheid grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bescheid selbst eine Rechtslage gestaltet oder wenn seine Feststellungen ausnahmsweise auch für Dritte maßgeblich sind; die bloße Rechtskraft genügt dafür nicht.

Verwertung unstrittiger Urkunden

Nein. Steht der Inhalt einer Urkunde außer Streit und ist er in den Feststellungen enthalten, darf ihn das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen. Eine mündliche Berufungsverhandlung muss dafür nicht von Amts wegen durchgeführt werden.

Fehlende Begründung eines Beschlusses · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Ist ein Beschluss so mangelhaft, dass er nicht überprüft werden kann, sich selbst widerspricht oder überhaupt keine Begründung enthält, und lässt sich das nicht berichtigen, ist er aufzuheben. Ergänzt das Rekursgericht die Begründung ausreichend, ist der Mangel geheilt.

Streitwert bei Unterhalt und Rückständen

Wenn Sie neben dem laufenden Unterhalt auch rückständige Beträge verlangen, zählen diese Rückstände bei der Berechnung des Streitwerts nicht mit. Maßgeblich bleibt allein der Unterhalt für ein Jahr.

Zulassung der Revision

Nein. Wird die Zulassung nur damit begründet, dass es zu einem vergleichbaren Sachverhalt noch keine Entscheidung gibt, ist das keine tragfähige Begründung. Ihr Rechtsmittel kann trotzdem zurückgewiesen werden, wenn es in Wahrheit nur um Wertungsfragen Ihres Einzelfalls geht.

Anfechtung eines Fortsetzungsbeschlusses

Gegen den Beschluss, mit dem das Gericht die Fortsetzung des Verfahrens anordnet, können Sie vorgehen. Grundsätzlich ist nur ausgeschlossen, dass Sie das sofort und für sich allein tun. Ein eigenes Rechtsmittel ist aber zulässig, wenn in der Sache bereits entschieden ist und daher keine weitere anfechtbare Entscheidung mehr kommen kann.

Zustellung an prozessunfähige Partei · günstig für Betroffener

Nein. War eine Partei nicht prozessfähig, ist die Zustellung an sie unwirksam. An diesem Grundsatz hält die Rechtsprechung dort fest, wo eine Nichtigkeitsklage oder ein entsprechender Antrag im Außerstreitverfahren nicht zulässig ist.

Genehmigung der Prozessführung durch den Vertreter

Nein. Wenn Sie im Prozess geklagt werden und Ihr Vertreter die bisherige Prozessführung nachträglich genehmigt, muss das Pflegschaftsgericht dem nicht zustimmen. Das gilt auch dann, wenn sich diese Genehmigung für Ihre Erfolgsaussichten nachteilig auswirkt.

Verfahrenshilfe vor einer Amtshaftungsklage · günstig für Antragsteller

Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.

Beweiswiederholung im Rekursverfahren

Beruht eine Feststellung nur auf Beweisen, die das Erstgericht nicht selbst unmittelbar aufgenommen hat, darf das Rekursgericht davon ohne neuerliche Beweisaufnahme abgehen. Wurden Zeugen oder Parteien dagegen vom Erstgericht selbst gehört, muss es diese Beweise wiederholen, sonst ist das Verfahren mangelhaft.

Überraschende Klausel in Geschäftsbedingungen

In der Regel nicht. Ob eine Klausel in Geschäftsbedingungen ungewöhnlich und damit überraschend ist, hängt von den Umständen Ihres Falls und Ihrer konkreten Rechtsbeziehung ab. Das Höchstgericht sieht darin üblicherweise keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

Umfang des Anspruchsgrunds

Zum Grund eines Anspruchs zählen alle Tatsachen, aus denen er abgeleitet wird, und auch alle Einwendungen, die sein Bestehen berühren. Entscheidet das Gericht vorab nur über den Grund, ist das alles bereits mit erledigt.

Vollstreckung ausländischer Titel · günstig für Gläubiger

Die europäische Verordnung erfasst alle privatrechtlichen Ansprüche; auf die Gerichtsorganisation kommt es nicht an. Auch ein von einem Verwaltungsgericht geschaffener privatrechtlicher Titel ist danach vollstreckbar, und darunter fallen etwa auch Unterhaltsansprüche. Ansprüche, bei denen für hoheitliches Handeln gehaftet wird, sind dagegen ausgenommen.

Beteiligtenstellung im Außerstreitverfahren

Ob eine rechtlich geschützte Stellung von einer Entscheidung berührt wird, richtet sich nicht nach dem Verfahrensrecht. Maßgeblich ist das jeweilige Sachrecht, also jene Bestimmungen, die Ihre Rechte und Pflichten inhaltlich regeln.

Rechtsmittel gegen die Zurückweisung der Klagebeantwortung · günstig für Beklagter

Hebt das Berufungsgericht das Verfahren als nichtig auf und weist es Ihre Klagebeantwortung als verspätet zurück, können Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben. Diese Möglichkeit besteht, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Rechenfehler und Zugang zum Höchstgericht

Nein. Ein offensichtlicher Fehler in der Entscheidung, der durch eine Berichtigung behoben werden kann, ist allein noch keine erhebliche Rechtsfrage. Das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof wird deshalb nicht schon aus diesem Grund zulässig; die Entscheidung kann aber aus Anlass des Rechtsmittels berichtigt werden.

Zuständigkeit bei ausländischen Unternehmen

Die besondere Zuständigkeit für Handelssachen gilt auch für Klagen gegen ausländische Unternehmen, die nicht im österreichischen Firmenbuch stehen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen den hier eingetragenen ähnlich ist, das Geschäft auf seiner Seite ein unternehmerisches war und es in einem Register seines Heimatstaats eingetragen ist. Das trifft jedenfalls auf Gesellschaftsformen zu, die einer Aktiengesellschaft oder GmbH entsprechen.

Zuständigkeit des Handelsgerichts

Ja, wenn das Geschäft auf der Seite des Beklagten unternehmensbezogen war. Ansprüche auf Rückabwicklung nach einem Rücktritt und Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Klauseln in solchen Geschäften fallen in diese Zuständigkeit. Bei einem von vornherein nichtigen Geschäft fehlt dagegen der nötige enge Zusammenhang.

Aufhebung einer einstweiligen Verfügung · günstig für Antragsgegner

Ja. Ist der gesicherte Anspruch nachträglich erloschen, haben sich die Verhältnisse geändert und die Sicherung ist nicht mehr nötig. Sie können das in einem einfachen Bescheinigungsverfahren geltend machen; die Waffengleichheit verlangt das, weil auch die Gegenseite ihren Anspruch nur bescheinigen musste.

Feststellungen des Berufungsgerichts

Nein. Auch wenn das Berufungsgericht die Beweise wiederholt und andere Feststellungen trifft als das Erstgericht, bleibt der Oberste Gerichtshof reine Rechtsinstanz. Eine Ausnahme dafür ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Parteistellung des Antragstellers

Ob Sie in einem Verfahren Partei sind, hängt davon ab, wie Sie Ihren Antrag begründet haben. Geht aus dem Antrag nicht deutlich genug hervor, dass Sie auch ein eigenes Recht geltend machen wollen, sind Sie in einem reinen Fürsorgeverfahren trotz Antragstellung nicht Partei und können kein Rechtsmittel erheben.

Rüge der Gehörverletzung im Rechtsmittel

Wenn Sie rügen, dass Ihr rechtliches Gehör verletzt wurde, müssen Sie darlegen, warum sich der Fehler auf die Entscheidung ausgewirkt hat; bloß allgemeine Ausführungen genügen nicht. Können Sie das gar nicht, weil Ihnen etwa ein Ergänzungsgutachten nie zugestellt wurde, muss die betroffene Entscheidung aufgehoben werden.

Ausweitung einer einstweiligen Verfügung

Ob das Gericht die Verbote aus einer bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung auf einen neuen Antrag hin ausweiten oder abändern darf, richtet sich nach den allgemeinen Regeln über die Rechtskraft. Es kommt also darauf an, ob über dieselbe Sache schon endgültig entschieden wurde.

Gerichtsstand bei strafbarer Handlung · günstig für Kläger

Stützen Sie Ihren Anspruch darauf, dass die Gegenseite eine strafbare Handlung begangen hat, gilt innerhalb der Europäischen Union der besondere Gerichtsstand für Schädigungen außerhalb eines Vertrags. Sie können Ihre Klage daher dort einbringen.

Anfechtung einer Rechtsmittelzurückweisung · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurück, können Sie diesen Beschluss bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn es um einen Bereich geht, in dem sonst überhaupt kein Rechtsmittel zulässig ist, etwa um Gebühren oder die Belohnung eines Verlassenschaftskurators.

Aufschiebende Wirkung im Außerstreitverfahren · günstig für Rechtsmittelwerber

Nein, im Regelfall nicht. Im Außerstreitverfahren wird ein Beschluss erst wirksam, wenn er rechtskräftig ist; Ihr Rechtsmittel schiebt seine Wirkung also auf. Das Gericht kann einem Beschluss aber ausdrücklich vorläufige Wirksamkeit zuerkennen, außer es geht um eine Personenstandsache.

Abänderungsantrag im Außerstreitverfahren · günstig für Antragsgegner

Nur eingeschränkt. Ein Abänderungsantrag soll eine falsche Tatsachengrundlage beseitigen, nicht eigene Fehler in der Verfahrensführung reparieren. Sie müssen selbst behaupten und beweisen, dass Sie die neuen Beweismittel ohne Ihr Verschulden nicht schon im Hauptverfahren vorbringen konnten; sonst wird der Antrag zurückgewiesen.

Rechtsmittel des Bundes bei Unterhaltsvorschuss · günstig für Bund

Ja. Der Bund kann eine Entscheidung über Unterhaltsvorschüsse auch dann bekämpfen, wenn er selbst keinen Antrag gestellt hat und das Gericht von sich aus herabgesetzt hat, ihm die Herabsetzung aber nicht weit genug geht. Auch dann sind seine finanziellen Interessen verletzt.

Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage · günstig für Kläger

Wird eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen, bevor die Gegenseite überhaupt einbezogen war, läuft das Rechtsmittelverfahren nur mit Ihnen. Der Beschluss ist nicht in jedem Fall unanfechtbar; Sie können ihn daher bekämpfen.

Beschwer bei rückwirkender Vorschusseinstellung · günstig für Bund

Ja. Bei der Frage, ob jemand durch eine Entscheidung überhaupt beschwert ist, sind auch künftige Nachteile bei der Rückforderung und beim Rückersatz zu berücksichtigen. Wird ein Unterhaltsvorschuss rückwirkend eingestellt und werden dadurch die Rückforderungsmöglichkeiten des Bundes beeinträchtigt, begründet das seine Beschwer.