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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Mehrere Beteiligte im Außerstreitverfahren

Auch im außerstreitigen Verfahren richtet sich nach dem zugrunde liegenden Recht, ob alle Beteiligten gemeinsam über den Gegenstand des Verfahrens verfügen müssen. Im Zweifel bilden sie eine Einheit, wenn sonst widersprechende Entscheidungen drohen; dann sind solche Schritte nur einstimmig möglich. Erklärt nur einer etwas, gilt die für die Gruppe günstigste Erklärung.

Amtswegige Prüfung im Außerstreitverfahren · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Im außerstreitigen Verfahren sammelt das Gericht die Entscheidungsgrundlagen von sich aus. Es greift daher auch Fehler auf, die Sie in Ihrem Rechtsmittel nicht angeführt haben, sofern dafür Anhaltspunkte erkennbar sind und sie die Richtigkeit der Entscheidung beeinflussen könnten.

Rechtsmittel nach versäumter Frist

Im Verfahren über einen Antrag, eine versäumte Frist wieder zu eröffnen, muss das Rechtsmittelgericht den Wert des Streitgegenstands nicht gesondert festsetzen. Er ist zwingend derselbe wie im Verfahren über den Anspruch selbst, und die Anfechtbarkeit richtet sich nach denselben Regeln. Dasselbe gilt für das Verfahren über die Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit.

Änderung von Feststellungen aus Urkunden

Die Pflicht, Beweise zu wiederholen, gilt nur für Beweise, die das Erstgericht unmittelbar aufgenommen hat. Beruhen die Feststellungen etwa nur auf vorgelegten Urkunden, darf das Rekursgericht sie ohne neuerliche Beweisaufnahme ändern oder ergänzen.

Klage und späterer Antrag mit gleichem Ziel

Die Verbindung mehrerer Verfahren soll verhindern, dass gleiche Sachen nebeneinander laufen und einander widersprechende Entscheidungen ergehen. Verfahren aus unterschiedlichen Verfahrensarten können aber nicht verbunden werden. Verfolgen eine Klage und ein später eingebrachter Antrag dasselbe Ziel, wird der spätere Antrag zurückgewiesen.

Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt

Nein, nicht mit einer gewöhnlichen Klage. Die vom Geschäftsführer veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Amtsblatt ist hoheitliches Handeln; die Medieninhaberin wird dabei als Organ des Bundes tätig. Für Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ist der Rechtsweg gegen sie unzulässig.

Bindung an ein früheres Urteil

Nein. Gebunden ist das zweite Gericht nur an das, worüber im ersten Verfahren als Hauptsache entschieden wurde, wenn dieser Anspruch nun eine Vorfrage bildet. Wurde damals nur über einen Teil des Anspruchs entschieden, reicht die Bindung auch nur so weit.

Aktenkundige Umstände beim Erlagsantrag · günstig für Gläubiger

Bei der Prüfung eines Antrags auf Hinterlegung darf das Gericht auch das berücksichtigen, was ohnehin aus dem Akt hervorgeht, sofern daran keine Zweifel bestehen. Steht eine vorgelegte Urkunde in unlösbarem Widerspruch zu Ihrem Vorbringen, darf das Gericht das ebenfalls beachten.

Kuratorbestellung als Einzelfallfrage

Ob genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass für ein Kind ein eigener Vertreter bestellt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Das ist daher in der Regel keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, mit der sich der Oberste Gerichtshof befassen muss.

Vorabentscheidung über die Verjährung

Das Gericht kann vorweg allein darüber entscheiden, ob Ihr Anspruch verjährt ist. Diese Entscheidung kann für sich überprüft werden, bevor ein möglicherweise aufwendiges Beweisverfahren über den Rest geführt wird. Die übrigen Grundlagen des Anspruchs werden dabei vorläufig unterstellt.

Zuständige Ärzte bei einer Unterbringung

Wer im Krankenhaus als behandelnder Arzt oder als Abteilungsleiter im Sinn des Unterbringungsrechts gilt, richtet sich nach den internen Vorschriften der Anstalt, also nach der Anstaltsordnung. Abteilungsleiter ist der mit der Führung der Abteilung betraute Arzt oder sein Vertreter. Der Träger des Krankenhauses selbst ist am gerichtlichen Verfahren nicht beteiligt.

Aufgeschobene Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren

Wenn das Berufungsgericht die Entscheidung über die Kosten aufschiebt, ist auch das Höchstgericht daran gebunden. Über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens entscheidet dann das Gericht erster Instanz. Sie erfahren die endgültige Kostenverteilung also erst am Ende des Verfahrens.

Behauptungslast bei Verstoß gegen EU-Recht · günstig für Kläger

Ob nationales Recht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, prüft das Gericht grundsätzlich von selbst. Kommt es aber ausnahmsweise auf tatsächliche Umstände an, muss derjenige, der sich auf einen Verstoß beruft, diese Umstände behaupten und beweisen.

Mehrere Gegenforderungen im Prozess · günstig für Beklagter

Nein. Wenn Sie mehrere Gegenforderungen einwenden, müssen Sie dem Gericht keine Prüfungsreihenfolge vorgeben. Reihen Sie sie nicht, darf das Gericht die Verhandlung aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst auf eine der Gegenforderungen beschränken.

Einleitung des Unterhaltsvorschussverfahrens

Nein. Das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Es zählt daher nicht zu jenen Verfahren, für die das Gesetz besondere Regeln über von Amts wegen einleitbare Verfahren vorsieht.

Verbrauchergerichtsstand bei Wertpapieren · günstig für Emittent

Haben Sie als Verbraucher ein Wertpapier bei einem gewerblich handelnden Dritten erworben und mit dem Herausgeber selbst keinen Vertrag geschlossen, können Sie sich für eine Klage gegen den Herausgeber nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen. Eine Kette von Verträgen genügt dafür nicht. Das gilt auch für Ansprüche aus den Anleihebedingungen, aus verletzten Informations- und Kontrollpflichten und aus der Prospekthaftung.

Zeitpunkt der Rechtsmittelberechtigung

Ihre Berechtigung, ein Rechtsmittel zu erheben, muss schon im Zeitpunkt der Einbringung vorliegen. Sie muss außerdem noch bestehen, wenn über das Rechtsmittel entschieden wird. Dasselbe gilt für Ihr Interesse an der Bekämpfung der Entscheidung.

Bindung an Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

Hat ein Verwaltungsgericht bereits über den Bescheid entschieden, ist dieses Erkenntnis an die Stelle des Bescheids getreten. Für die Bindung kommt es dann auf die Rechtskraft dieses Erkenntnisses an, nicht mehr auf jene des angefochtenen Bescheids.

Anfechtung eines Unterhaltsvorschussbeschlusses

Nein. Wird mit einem Beschluss gleichzeitig der bisherige Vorschuss eingestellt und ein Vorschuss nach dem Richtsatz gewährt, bildet dieser Beschluss für die Anfechtung eine untrennbare Einheit. Sie können ihn daher nur zur Gänze und nicht bloß in einem Teil bekämpfen.

Klage nach Löschung des Erwerbers im Grundbuch · günstig für Beklagter

Nein. Wird nach einer erfolgreichen Bekämpfung durch Vorkaufsberechtigte im Grundbuch wieder der frühere Eigentümer statt des Erwerbers eingetragen, bleibt Ihr Klagebegehren gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber nicht aufrecht. Die Regel über die Veräußerung einer strittigen Sache hilft Ihnen in diesem Fall nicht.

Kostenbemessung bei Unterhaltsrückständen

Geht es im außerstreitigen Unterhaltsverfahren ausschließlich um einen Rückstand, ist für die Kostenentscheidung der durchschnittliche Jahresbetrag dieses Rückstands maßgeblich. Danach richtet sich, welche Kosten zugesprochen werden.

Getrennte Bewertung mehrerer Ansprüche

Ja. Werden mehrere Ansprüche in einer Klage nicht zusammengerechnet, muss das Berufungsgericht für jedes selbstständige Begehren einen eigenen Wert aussprechen. Ob Sie danach den Obersten Gerichtshof anrufen können, wird für jeden Anspruch getrennt geprüft.

Feststellung über nicht beteiligte Personen

Nein. Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren kann nicht festgestellt werden, ob eine Person, die am Verfahren nicht beteiligt ist, damals Wohnungseigentumsorganisator war. Eine solche Feststellung würde diese Person nicht binden und ist deshalb unzulässig.

Unterbrechung wegen einer Vorfrage

Nur dann, wenn wirklich ein anderes Verfahren läuft, in dem genau diese Frage als Hauptsache entschieden wird und die Entscheidung für Ihr Verfahren bindend ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, muss das Gericht die Frage selbst beurteilen.

Aufhebung eines Schiedsspruchs

Nicht immer. Ein Schiedsspruch wird wegen eines schweren Verfahrensmangels nur aufgehoben, wenn sich der Fehler auf das Ergebnis auswirken konnte. Ergibt schon die Begründung des Schiedsspruchs, dass der Mangel bedeutungslos war, bleibt er aufrecht.

Abgrenzung der Gerichtszuständigkeit

Der Verfassungsgerichtshof und die ordentlichen Gerichte dürfen nur innerhalb jener Zuständigkeit entscheiden, die ihnen das Gesetz zuweist. An dieser Abgrenzung hängt die Frage, ob der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten überhaupt offensteht.

Zuständigkeit bei Staatshaftungsklagen

Zuerst muss geklärt werden, welcher Staatsgewalt jeder einzelne Vorwurf zuzurechnen ist, und bei Gerichten, ob es um Höchstgerichte oder um Unterinstanzen geht. Erst dann steht fest, ob das angerufene Gericht für alle Vorwürfe zuständig ist. Reicht seine Zuständigkeit für einzelne Vorwürfe nicht, wird die Klage insoweit zurückgewiesen.

Zusammenrechnung bei mehreren Klägern

Ja, aber nur Ihre eigenen. Klagen mehrere Personen gemeinsam, werden die zusammenhängenden Ansprüche jeder einzelnen Partei zusammengerechnet. Mit den Ansprüchen der übrigen Kläger werden sie nicht zusammengezählt.

Überweisung an das zuständige Gericht · günstig für Kläger

Ja. Haben Sie in Österreich ein Gericht angerufen, das örtlich oder sachlich nicht zuständig ist, kann die Sache nach den innerstaatlichen Regeln an das richtige Gericht überwiesen werden. Das europäische Zuständigkeitsrecht steht dem nicht entgegen.

Einwand im weiteren Rechtsmittelverfahren · günstig für Verfahrensgegner

Wurde ein Streitpunkt in einem Aufhebungsbeschluss endgültig erledigt und wollen Sie ihn weiterverfolgen, müssen Sie ihn im weiteren Verfahren durchgehend aufrechterhalten. Lassen Sie ihn in der Berufung weg, können Sie später nicht mehr darauf zurückkommen.