Verfahrensrecht
3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Sofort. Über die Kosten des Zwischenstreits, ob ein Rechtsmittel zulässig war, wird nicht bis zum Ende des Verfahrens zugewartet. Ersatz bekommt, wer in seiner Antwort auf die Unzulässigkeit hingewiesen hat.
Dass es zu einer Bestimmung des Verwaltungsrechts noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gibt, macht die Sache allein noch nicht zu einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Das gilt auch dann, wenn einem Mitbewerber die Verletzung dieser Bestimmung vorgeworfen wird.
Die Vorschrift über das Rechtsmittel im Außerstreitverfahren ist den Vorschriften der Zivilprozessordnung über Revision und Berufung nachgebildet. Deshalb können die Entscheidungen, die dazu ergangen sind, auch hier herangezogen werden.
Ja. Konnten Sie bei Ihrer Rechtsmittelbeantwortung noch nicht erkennen, dass die Revision unzulässig ist, weil die entscheidende Frage erst danach geklärt wurde, stehen Ihnen die Kosten dafür trotzdem zu. Es schadet Ihnen dann nicht, dass Sie auf die Unzulässigkeit nicht hingewiesen haben.
Tritt ein Nebenintervenient an die Stelle der Hauptpartei, hier der Masseverwalter nach erfolgreicher Anfechtung einer Abtretung, hängt das nur von der Zustimmung des Prozessgegners ab. Weitere Zustimmungen sind dafür nicht nötig.
Wer beim Höchstgericht die Bestimmung eines zuständigen Gerichts anregt, muss die Voraussetzungen dafür behaupten und glaubhaft machen. Das gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen gerichtlichen Verfahren, etwa in Exekutionssachen. Die Aufgabe liegt bei der Person, die den Antrag stellt.
Entscheidet das Höchstgericht gemeinsam mit einem Rechtsmittel auch über einen hilfsweise gestellten Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts, geschieht das in jener Besetzung, die für das Rechtsmittel vorgesehen ist. Es wird also nicht in getrennten Besetzungen entschieden.
Auch im Rechtsmittelverfahren muss das Gericht alles Nötige anordnen, um einen Mangel der Verfahrensfähigkeit zu beseitigen. Das Rechtsmittelgericht kann die unterlassenen Schritte selbst setzen und dafür angemessene Fristen bestimmen.
Ja. Hebt das Berufungsgericht ein Teilurteil auf und spricht es dabei aus, dass der Rekurs zulässig ist, können Sie diesen Beschluss beim Obersten Gerichtshof bekämpfen.
Bei bestimmten Beschlüssen ist das Rechtsmittelverfahren zweiseitig. Das heißt, die andere Seite bekommt den Rekurs zugestellt und kann darauf antworten. Das gilt nicht nur bei der Zurückweisung einer Klage, sondern auch bei Beschlüssen, die das Verfahren beenden oder gestalten, etwa bei einer Unterbrechung.
Wenn zwei Gerichte über die Zuständigkeit streiten, muss das Ersuchen um Entscheidung an das übergeordnete Gericht vom Richter ausgehen. Der Rechtspfleger darf das nicht selbst erledigen, weil Berichte an vorgesetzte Stellen dem Richter vorbehalten sind.
Ab 30.000 Euro. Der Gesetzgeber hat den in einer Bestimmung des Außerstreitgesetzes genannten Betrag von 20.000 Euro versehentlich nicht mit angehoben. Dieses offenkundige Versehen wird durch Auslegung beseitigt, sodass auch dort die höhere Grenze gilt.
Das übermittelte PDF-Dokument ist die schriftliche Eingabe. Für die Frage, wer Partei ist, zählt daher der gesamte Inhalt dieses Dokuments und nicht nur die vorgeschriebenen Angaben im Kopf des Schriftsatzes.
Ja, wenn Ihre Einwendungen den Kostenzuspruch tatsächlich verringert haben; dann gebührt Ersatz nach einem eigenen Tarifansatz. Haben Sie in der Hauptsache ohnehin gewonnen, bekommen Sie für Ihre Einwendungen dagegen nichts, weil die Regel für Rechtsmittel hier nicht gilt.
Nein. Der Beweisbeschluss bezeichnet nur die Tatsachen, über die Beweis aufgenommen wird. Anfechten können Sie ihn daher nur dazu, ob diese Tatsachen vollständig und rechtlich erheblich sind, nicht dazu, welche Beweismittel vorgesehen sind. Mängel der Beweiswürdigung können Sie erst im Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung geltend machen.
Wird ein bereits abgeschlossenes Verfahren später abgeändert, bleibt der Wert des Streitgegenstands derselbe wie im ursprünglichen Verfahren. Eine neuerliche Bewertung ist nicht nötig und bleibt ohne Wirkung.
Das gemeinsame Gericht für mehrere Beklagte steht Ihnen offen, wenn es für alle Beklagten kein gemeinsames zwingendes, gewähltes oder vereinbartes Gericht gibt. Besteht ein zwingendes Gericht nur für einen der Beklagten, richtet sich das Verfahren nach dem allgemeinen Gericht eines der Beklagten.
Beschränkt sich die Entscheidung im Aufteilungsverfahren auf den Zuspruch einer Ausgleichszahlung und ficht nur der Zahlungspflichtige an, besteht der Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur aus einem Geldbetrag. Ein Bewertungsausspruch hat dann zu unterbleiben. Erfolgt er dennoch, bindet er den Obersten Gerichtshof nicht.
Ja. Ist die Wiederaufnahmsklage schon nach dem eigenen Vorbringen unschlüssig und damit unzulässig, wird sie ohne weitere Schritte zurückgewiesen. Das Gericht muss dann kein Strafverfahren zur Klärung der behaupteten strafbaren Handlung veranlassen.
Beim Oberlandesgericht selbst, wenn es nach Rechtskraft berichtigt hat. Entscheidet das Oberlandesgericht nach Eintritt der Rechtskraft über einen Antrag auf Berichtigung seines eigenen Urteils, handelt es dabei wie ein Erstgericht. Der Rekurs ist deshalb dort einzubringen. Berichtigt es dagegen vor der Rechtskraft, wäre ein Rechtsmittel beim Gericht erster Instanz einzubringen.
Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.
Im Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte gibt es keine eigene Berufung wegen Nichtigkeit. Die Fehler, die sonst damit gerügt würden, können Sie mit der Berufung gegen den Schuldspruch geltend machen. Dieses Rechtsmittel erfasst damit beide Fehlerbereiche.
Fehler bei der Anwendung der Verfahrensregeln müssen Sie als Mangelhaftigkeit oder als Nichtigkeit rügen. Mit der Rüge der unrichtigen rechtlichen Beurteilung können Sie sie nicht geltend machen, denn diese betrifft nur die Sache selbst.
Nein, in der Regel nicht. Im außerstreitigen Verfahren regelt das Gesetz keine Folgen für einen Verstoß gegen die Geschäftsverteilung. Weil nicht einmal die Entscheidung eines örtlich unzuständigen Gerichts eine Nichtigkeit auslöst, bleibt auch ein solcher Verstoß folgenlos. Das gilt ebenso, wenn statt des zuständigen Rechtspflegers ein anderer entschieden hat.
Eine Bestimmung des Außerstreitgesetzes wurde vom Gesetzgeber aufgehoben. Der Verweis auf diese Bestimmung blieb in einer anderen Vorschrift nur versehentlich stehen. Aus diesem stehen gebliebenen Verweis lässt sich daher nichts ableiten.
Nein. In der Berufung gegen einen Disziplinarschuldspruch wird ein neuer Zeugenantrag nur berücksichtigt, wenn Sie darlegen, warum Sie diesen Antrag nicht schon im Verfahren vor dem Disziplinarrat stellen konnten. Fehlt diese Begründung, muss dem Antrag nicht nachgekommen werden.
Wird im Prozess eingewendet, ein Anspruch sei verjährt, kann das Gericht darüber vorab mit einem eigenen Urteil entscheiden. Das ist auch dann möglich, wenn nur festgestellt werden soll, dass eine Schadenersatzpflicht besteht.
Ja. Der Oberste Gerichtshof hielt eine Bestimmung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 für verfassungswidrig und legte sie dem Verfassungsgerichtshof vor. Dieser wies den Antrag im Jahr 2017 ab. Die Bestimmung blieb damit anwendbar.
Verstöße gegen die Geschäftsverteilung und auch Fehler der Geschäftsverteilung selbst werden behandelt wie das Fehlen einer Voraussetzung für das Verfahren. Es gelten daher dieselben Regeln über Einwendungen und ihre Erledigung.
Prüft das Gericht, ob es international zuständig ist, muss es über strittige Tatsachen, die zugleich für den geltend gemachten Anspruch selbst wichtig sind, kein umfassendes Beweisverfahren durchführen.