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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Stillschweigender Verzicht auf ein Recht · günstig für Schuldner

Auf ein Recht kann man nicht nur ausdrücklich verzichten, sondern auch stillschweigend durch sein Verhalten. Ein Verzicht kann außerdem zugunsten einer dritten Person vereinbart werden. Nimmt die begünstigte Person den Verzicht an, ist er verbindlich, ohne dass dafür eine bestimmte Frist gilt.

Frist bei der Inanspruchnahme einer Garantie · günstig für Garant

Nein. Eine befristete Garantie ist nur dann rechtzeitig in Anspruch genommen, wenn Ihre Erklärung dem Garanten vor Ablauf der Frist zugekommen ist. Bei einer Bankgarantie müssen Sie außerdem die vorgesehene Form einhalten und sich an die in der Erklärung genannte Bank wenden.

Erklärung des Willens oder bloße Mitteilung

Nein. Eine Willenserklärung liegt nur vor, wenn Ihre Äußerung darauf gerichtet ist, Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Teilen Sie bloß Tatsachen, Kenntnisse oder Ihre Meinung mit, ist das keine. Ergibt Ihr Verhalten aber ein folgerichtiges Bild, darf daraus auf einen bestimmten rechtlichen Willen geschlossen werden.

Erkennbarer Wille bei einer Vertragsänderung

Entscheidend ist, ob für den Empfänger klar erkennbar ist, dass der Erklärende eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen will, etwa eine Änderung des Vertrags. Ist das so, liegt eine verbindliche Erklärung mit eindeutigem Erklärungswert vor.

Festhalten am Vertrag trotz Irrtums · günstig für Vertragspartner

Nein. Wer den Irrtum kennt und dennoch weiter am Vertrag festhält, verzichtet damit darauf, sich auf den Irrtum zu berufen. Dasselbe gilt, wenn jemand trotz einer erklärten Rücktrittserklärung weiter zum Vertrag steht. Der Verzicht selbst kann unter Umständen noch wegen Irrtums beseitigt werden.

Stillschweigende Vollmacht und Anscheinsvollmacht

Eine stillschweigende Vollmacht liegt vor, wenn Sie aus dem Verhalten des Vertretenen schließen dürfen, dass er die Vollmacht erteilen will. Von einer Anscheinsvollmacht darf man dagegen nur ausgehen, wenn sein Verhalten allein den Schluss zulässt, er habe die Vollmacht bereits früher erteilt.

Stillschweigende Billigung ohne Vollmacht

Handelt jemand ohne Vollmacht, kann der Vertretene das Geschäft auch stillschweigend billigen. Das setzt aber voraus, dass der Vertreter oder der Geschäftspartner nach den Umständen darauf vertrauen durfte und tatsächlich vertraut hat, der Vertretene sei einverstanden. Es darf kein vernünftiger Zweifel daran bleiben.

Zurückweisung einer verspäteten Mängelrüge · günstig für Käufer

Ja, wenn die Verspätung erkennbar ist, verlangen Treu und Glauben, dass er sie ausdrücklich zurückweist. Ist die Verspätung aus Ihrer Mängelanzeige dagegen nicht ersichtlich, liegt noch kein Verzicht darin, dass er inhaltlich Stellung nimmt oder seine Gewährleistung nicht bestreitet.

Vertretungsmacht des Bürgermeisters · günstig für Gemeinde

Nur eingeschränkt. Behält die Gemeindeordnung bestimmte Geschäfte dem Gemeinderat vor, ist das nicht bloß eine interne Regel, sondern eine Einschränkung der Vertretungsmacht des Bürgermeisters nach außen. Eine ohne den nötigen Beschluss abgegebene Erklärung bindet die Gemeinde daher grundsätzlich nicht; der Gemeinderat kann sie aber nachträglich genehmigen.

Schriftform bei Geschäften mit der Gemeinde

Verlangt die Gemeindeordnung für Geschäfte der Gemeinde die Schriftform, so begrenzt diese Vorschrift zugleich die Vertretungsmacht der für die Gemeinde handelnden Personen. Diese Besserstellung der Gemeinde ist sachlich gerechtfertigt.

Auslegung eines Vergleichs

Ein Vergleich wird so ausgelegt, wie ihn ein redlicher Empfänger verstehen durfte. Es kommt also darauf an, welchen Sinn die Erklärung für die andere Seite hatte.

Gültigkeit von Verträgen mit Gemeinden · günstig für Gemeinde

Ob ein Vertrag mit einer Gemeinde gültig ist, richtet sich nach deren Gemeindeordnung. Wer mit einer Gemeinde abschließt, muss die dort geregelten Beschränkungen beachten und sie auch gegen sich gelten lassen, wenn er sie nicht kannte. Auf einen glaubwürdigen äußeren Anschein dürfen Sie sich nur berufen, wenn Sie sich mit gehöriger Aufmerksamkeit darauf verlassen durften.

Nachträgliche Genehmigung eines Gemeindevertrags

Hat ein Bürgermeister ohne die nötige Vertretungsmacht unterschrieben, ist das Geschäft zunächst in der Schwebe und nicht wirksam. Es kann aber nachträglich genehmigt werden und wird dadurch gültig. Dass der Beschluss erst später gefasst wurde, schadet nicht.

Unbestimmter Vertrag und spätere Heilung

War eine Vereinbarung zu unbestimmt, ist zunächst kein Vertrag entstanden. Dieser Mangel kann später geheilt werden, wenn sich die Beteiligten so verhalten, dass daraus eindeutig ein nunmehr bestimmter Bindungswille abzuleiten ist.

Vertrauen auf Zusagen von Gemeindeorganen · günstig für Vertragspartner

Handelt ein Organ einer Gemeinde ohne die nötige Befugnis, ist die Handlung der Gemeinde grundsätzlich nicht zuzurechnen. Wenn aber das zuständige Organ den Anschein erweckt hat, die Handlung sei durch seinen Beschluss gedeckt, wird Ihr Vertrauen darauf geschützt.

Kenntnis des Irrtums bei Arglist · günstig für Beklagter

Wer Sie arglistig getäuscht haben soll, muss tatsächlich gewusst haben, dass Sie sich irren. Er muss außerdem gewusst haben, dass dieser Irrtum Ihre Entscheidung beeinflusst.

Einwand des Täuschenden gegen Anpassung · günstig für Getäuschter

Nur ausnahmsweise. Wer arglistig getäuscht hat, kann gegen die verlangte Anpassung nicht einwenden, er hätte den Vertrag anders gar nicht geschlossen. Widersprechen darf er nur, wenn durch die Anpassung sachlich gerechtfertigte wesentliche Interessen auf seiner Seite beeinträchtigt würden, und das muss er behaupten und beweisen.

Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum · günstig für Getäuschter

Ja. Wenn Sie sich darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, ist darin auch die Anfechtung wegen Irrtums enthalten, sofern Ihre Sachverhaltsschilderung die Voraussetzungen des Irrtums trägt. Umgekehrt gilt das nicht: Wer nur einen Irrtum behauptet, macht damit noch nicht auch Arglist geltend.

Verzicht auf die Einrede der Verjährung · günstig für Gläubiger

Hat jemand zuerst erklärt, sich nicht auf die Verjährung zu berufen, und wendet er im Prozess dann doch Verjährung ein, handelt er arglistig. Sie können ihm das entgegenhalten.

Bedingter Vorsatz bei Täuschung · günstig für Getäuschter

Ja. Für eine arglistige Täuschung genügt es, wenn der andere sie ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. Er muss sie nicht geradezu angestrebt haben.

Voraussetzungen der Anfechtung wegen Drohung · günstig für Bedrohter

Die Drohung muss Ihre Erklärung verursacht oder zumindest mitverursacht haben. Sie muss ungerecht sein, und die dadurch ausgelöste Furcht muss begründet gewesen sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt der Vertrag bestehen.

Begründete Furcht aus Sicht des Bedrohten · günstig für Bedrohter

Ja. Es kommt nicht auf die tatsächliche Rechtslage an, sondern darauf, wie Sie selbst die angedrohten Folgen eingeschätzt haben. Ein bloß vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als ein wirklicher. Eine erkennbar nicht ernst gemeinte Drohung genügt aber nicht.

Schwere des angedrohten Übels · günstig für Bedrohter

Es muss so bedeutsam sein, dass es vernünftig und zweckmäßig erscheint, es durch die verlangte Erklärung abzuwenden. Dabei kommt es auf Sie persönlich an, also auf Ihre Gemütslage und Ihre wirtschaftliche Situation.

Unwiderrufliche Vollmacht · günstig für Vollmachtgeber

Nur eingeschränkt. Eine unwiderrufliche Vollmacht ist nur dann nicht sittenwidrig, wenn sie zeitlich befristet ist und einem besonderen Zweck des zugrunde liegenden Geschäfts dient. Für Sittenwidrigkeit spricht es, wenn dem Eigentümer damit praktisch jede Verfügung und Einflussnahme genommen wird.

Irrtum über die Grundlage eines Vergleichs · günstig für Anfechtender

Auch ein Anerkenntnis, mit dem Sie einen Streit endgültig bereinigen wollten, können Sie wegen eines Irrtums bekämpfen. Voraussetzung ist, dass beide Seiten bestimmte Umstände beim Abschluss als sicher und unstrittig angesehen und deshalb gar nicht mitbereinigen wollten. Irren Sie sich über genau diese Grundlage, ist eine Anfechtung möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Geschäftsirrtum und Motivirrtum

Es wird unterschieden zwischen einem Irrtum über das Geschäft selbst und einem Irrtum über den bloßen Beweggrund. Der Irrtum über den Inhalt des Geschäfts wird gleich behandelt wie ein Irrtum bei der Erklärung.

Ursächlichkeit des Irrtums · günstig für Vertragspartner

Nein. Der Irrtum muss für den Vertragsabschluss ursächlich gewesen sein und schon bei der Abgabe Ihrer Erklärung vorgelegen haben. Ändert sich erst nachträglich etwas, ist das kein Grund für eine Anfechtung wegen Irrtums.

Auffallenmüssen eines Irrtums

Nein. Ob dem anderen Ihr Irrtum auffallen musste, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Dabei können etwa Ihr Alter und Ihre geschäftliche Unerfahrenheit eine Rolle spielen.

Anpassung des Vertrags bei gemeinsamem Irrtum

Betrifft der gemeinsame Irrtum keinen wesentlichen Punkt, bleibt der Vertrag bestehen. Das gilt, wenn der Vertrag ohne den Irrtum mit einem anderen Inhalt zustande gekommen wäre und sich dieser Inhalt ermitteln lässt. Der Vertrag wird dann angepasst, indem die Leistung des Irrenden verhältnismäßig gekürzt wird.

Gemeinsamer Irrtum über Wesentliches

Nein. Auch wenn sich beide Seiten dieselbe falsche Vorstellung gemacht haben, berechtigt das nur dann zur Anfechtung, wenn der Irrtum die Hauptsache oder eine wesentliche Eigenschaft davon betrifft.