Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Die Regel, dass ein Geschäft bis zur Genehmigung in der Schwebe bleibt, gilt nicht nur für Minderjährige. Sie ist sinngemäß auf alle anderen Fälle anzuwenden, in denen jemand nur beschränkt allein handeln darf.
Nein. Bei anerkannten Religionsgemeinschaften richtet sich nach deren eigener Verfassung, etwa nach dem kirchlichen Recht, was zur Gültigkeit eines Vertrags nötig ist. Schließt ein vertretungsbefugtes kirchliches Organ ein Geschäft ohne die dort vorgesehene Genehmigung einer übergeordneten Stelle ab, ist es ungültig.
Akkreditive und Bankgarantien werden im Interesse des Kreditgebers befristet. Übernimmt er die angebotenen Dokumente nach Ablauf der Frist vorbehaltlos und kann er über die Ware verfügen, bringt er damit schlüssig zum Ausdruck, dass er sich auf den Fristablauf nicht berufen will.
Wird ein Pfand einem Dritten zur Verwahrung übergeben, muss dessen Verfügungsgewalt nach außen erkennbar sein. Nur dann ist die Übergabe wirksam.
Verspricht jemand, einer anderen Person alle Auslagen zu ersetzen, die ihr durch Schritte eines Dritten entstehen, ist dieses Versprechen nicht sittenwidrig. Es handelt sich dabei nicht um eine Schenkung, sondern um die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit.
Ja, grundsätzlich schon. Ausschließlichkeitsbindungen in Form sogenannter Bezugsbindungen sind nicht von vornherein sittenwidrig. Das gilt auch dann, wenn zugleich Aktionsrabatte oder ein Treuebonus gewährt werden.
Das Verbot, sich einen Anteil am Erstrittenen zusagen zu lassen, richtet sich an berufsmäßige Rechtsvertreter. Ein Kaufmann mit juristischer Ausbildung, der einmalig Verwandte berät, fällt nicht darunter.
Eine Vereinbarung, mit der jemand vor der Tat verspricht, Ihnen die Strafe und die Nachteile aus einer Verurteilung zu ersetzen, verstößt gegen die guten Sitten und ist nichtig. Anders ist es, wenn eine solche Vereinbarung erst nach der Tat getroffen wird.
Wenn das Gesetz für ein Geschäft eine behördliche Genehmigung verlangt, um öffentliche Interessen zu wahren, können Sie diese Genehmigung nicht durch interne Abmachungen umgehen. Eine solche Abmachung ist unwirksam, jedenfalls in dem Umfang, in dem das Gesetz eine Genehmigung vorschreibt.
Leichtsinn liegt vor, wenn jemand unbekümmert um die Folgen und die Tragweite des eigenen Handelns vorgeht. Zwischen Unerfahrenheit, Leichtsinn, Vertrauensseligkeit und Verstandesschwäche lassen sich keine allzu festen Grenzen ziehen.
Ja, das kann Leichtsinn sein. Leichtsinnig handelt auch, wer sich der Folgen seiner Handlungsweise durchaus bewusst ist, aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung den eingegangenen drückenden Bedingungen aber nicht die Bedeutung beimisst, die ihnen zukommt.
Dass die gesicherte Forderung noch nicht fällig ist, macht den Abruf der Garantie für sich allein nicht missbräuchlich. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Fälligkeit in absehbarer Zeit eintritt und dem Schuldner aus dem vorzeitigen Abruf kein besonderer Schaden droht.
Ja. Eine Bankgarantie ist nur dann ordnungsgemäß in Anspruch genommen, wenn der Abruf fristgerecht erfolgt und tatsächlich vom Begünstigten stammt. Die garantierende Bank ist daher grundsätzlich verpflichtet, die Berechtigung des Abrufenden zu prüfen; der Begünstigte muss seine Stellung auf eine aus Sicht der Bank völlig unbedenkliche Weise darlegen. Gibt es schon bei Ausstellung keinen bestimmbaren Begünstigten, ist die Garantie unwirksam.
Zahlt ein Garant, erfüllt er damit nicht den Vertrag Ihres Vertragspartners. Seine Leistung ist vielmehr ein Ausgleich dafür, dass die Erfüllung durch den Vertragspartner ausgeblieben ist.
Ja, das ist möglich. Die Verjährung ist für jeden Mitschuldner gesondert zu prüfen. Ein Umstand, der die Verjährung anhält oder unterbricht, wirkt nur gegenüber jenem Schuldner, in dessen Person er eingetreten ist; gegen die übrigen läuft die Frist weiter.
Ja, wenn damit die gesamte Schuld anerkannt wird. Zahlt ein Mitschuldner einen Teilbetrag auf die gemeinsame Schuld, beginnt die Verjährungsfrist gegenüber allen Mitschuldnern neu. Ein bloßes ausdrückliches Anerkenntnis eines Einzelnen wirkt dagegen nur gegen ihn selbst.
Tankstellenverträge enthalten meist Elemente mehrerer Vertragsarten und sind im Gesetz nicht eigens geregelt. Streitigkeiten daraus werden deshalb in erster Linie durch Auslegung des jeweiligen Vertrags gelöst.
Ob ein bestimmter Streit vor ein Schiedsgericht gehört, richtet sich nach dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung. Dieser Inhalt ist danach auszulegen, was die Parteien damit gewollt haben.
Ja. Ein Umgehungsgeschäft wird nicht bloß vorgetäuscht, sondern tatsächlich durchgeführt. Die Beteiligten wollen es allerdings nicht um seiner selbst willen, sondern um das wirtschaftliche Ergebnis eines anderen Geschäfts zu erreichen, das sie wegen eines Verbots oder aus Zweckmäßigkeit nicht abgeschlossen haben.
Zweiseitig verbindliche Geschäfte sind die entgeltlichen Geschäfte. Ein Vorvertrag ist ein Hilfsgeschäft und wird wie das Hauptgeschäft behandelt.
Nach deutschem Recht haftet derjenige, der sich etwas ausgeborgt hat, nicht für einen Zufall, den er nur durch vertragswidrigen Gebrauch mitverursacht hat. Er muss aber beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Wer wissentlich ein fremdes Geschäft führt und den Nutzen für sich behalten will, muss das Erlangte nur nach den Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben. Er wird aber trotzdem wie jemand behandelt, der ein fremdes Geschäft ohne Auftrag geführt hat, und muss Ihnen darüber Rechnung legen.
Ja. Das Recht, eine verkaufte Sache wieder einzulösen, unterliegt der allgemeinen Verjährung von dreißig Jahren. Ist das Wiederkaufsrecht an eine Bedingung geknüpft, beginnt die Frist frühestens dann zu laufen, wenn dieser Fall eintritt.
Auch wenn vereinbart wurde, dass Ihr Vorkaufsrecht bei einer Schenkung gilt, können Sie es nicht ausüben, solange kein objektiver Wertmaßstab festgelegt wurde. Ihr Vorkaufsrecht geht in diesem Fall aber auf den Beschenkten über.
Zu den Nebenbedingungen zählen nicht nur die Leistungen, die der andere Käufer zugesagt hat. Auch die übrigen Vertragsbestimmungen gehören dazu, etwa die Zahlungsbedingungen, die Gefahrtragung, die Gewährleistung und die Kosten der Vertragserrichtung.
Ein Wiederkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person begründet werden, also etwa zugunsten einer Gesellschaft oder einer Gemeinde.
Die gesetzliche Regelung über das Wiederkaufsrecht ist zwingend. Davon können Sie also nicht durch eine Vereinbarung abweichen.
Hat Ihnen der Verpflichtete die Sache nicht zuerst angeboten, obwohl Sie ein Vorpachtrecht haben, und verpachtet er sie an einen Dritten, bleibt Ihnen nur der Ersatz Ihres Schadens. Die Pachtsache selbst können Sie in diesem Fall nicht beanspruchen.
Wer Ihnen den Vorkauf anbietet, muss Ihnen jene Angaben liefern, die Sie brauchen, um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen. Ein unzureichendes Anbot löst Ihre Pflicht zur Einlösung nicht aus. Ihr Vorkaufsrecht selbst bleibt davon unberührt.
Nein. Wer vor Gericht etwas verlangt, aber ausdrücklich erklärt, die eigene Gegenleistung nicht erbringen zu wollen, verliert den Prozess. Das gilt auch, wenn Sie nur einen Teil davon verweigern - es sei denn, Ihre Gründe dafür sind stichhältig.