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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Umfang der Prüfung im Ablehnungsverfahren

Nein. Wer über Ihren Ablehnungsantrag entscheidet, prüft nicht, ob die Entscheidung des abgelehnten Richters rechtlich richtig ist; auch die Beweiswürdigung wird dort nicht kontrolliert. Dafür gibt es den Instanzenzug.

Befangenheit und Zuweisung an anderes Gericht

Nein. Befangenheit müssen Sie im eigenen Ablehnungsverfahren geltend machen und nicht mit einem Antrag auf Zuweisung an ein anderes Gericht. Erst wenn eine Ablehnung erfolgreich war und das Gericht dadurch nicht mehr entscheiden kann, wird von Amts wegen ein anderes Gericht bestimmt.

Wasserrechtliches Verfahren neben dem Gericht · günstig für Grundeigentümer

Es ist möglich, dass dieselbe Auseinandersetzung sowohl in einem wasserrechtlichen Verfahren als auch vor Gericht ausgetragen wird. Das kommt etwa dann vor, wenn sich ein Grundeigentümer oder ein Wasserberechtigter durch eine eigenmächtige Veränderung beeinträchtigt fühlt.

Befangenheit wegen eines Kollegen

In der Regel nicht. Besonders an größeren Gerichten reicht es nicht aus, dass ein Kollege aus einem anderen Senat mit der Sache zu tun haben könnte. Solange nichts Zusätzliches vorliegt, spricht die Vermutung für die Unparteilichkeit der übrigen Richter.

Klage im Ausland unzumutbar · günstig für Kläger

Eine Rechtsverfolgung im Ausland ist unzumutbar, wenn die dortige Entscheidung in Österreich nicht anerkannt oder vollstreckt würde, wenn eine dringende Entscheidung dort nicht rechtzeitig zu erreichen wäre, wenn eine Partei dadurch politischer Verfolgung ausgesetzt wäre oder wenn das Verfahren dort zu teuer käme.

Einwand der Unzuständigkeit · günstig für Beklagter

Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.

Zuständigkeitsangaben in der Klage · günstig für Beklagter

Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

Wahl des Gerichts bei mehreren Klagsgründen · günstig für Kläger

Stützen Sie einen Anspruch auf zwei Gründe, für die je ein anderes Gericht zuständig wäre, dürfen Sie wählen, welches Gericht Sie anrufen. Das gilt auch dann, wenn die Zuständigkeit sonst nicht frei vereinbart werden könnte. Bringen Sie später weitere Gründe vor, ändert das an der Zuständigkeit nichts.

Zuständigkeitsprüfung nach den Klagsangaben · günstig für Kläger

Für die Prüfung der Zuständigkeit zählt allein, was in der Klage behauptet wird. Andere Umstände werden dabei nicht herangezogen.

Abkommen und Umfang der Immunität · günstig für Organisation

Ob eine internationale Organisation vor Gericht gezogen werden kann, richtet sich nach dem Inhalt des Abkommens zwischen ihr und der Republik Österreich. Anders als bei Staaten ist ihr Schutz grundsätzlich umfassend.

Bindende Wirkung einer Überweisung

Wird eine Sache an ein anderes Gericht überwiesen, ist dieser Beschluss für das neue Gericht bindend. Sonst wären solche Überweisungen sinnlos. Das neue Gericht darf seine Unzuständigkeit daher nicht damit begründen, das überweisende Gericht sei zuständig gewesen.

Anfechtung der sachlichen Zuständigkeit · günstig für Kläger

Nein. Bejaht ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit, ist das nie anfechtbar, auch nicht mit dem Einwand, es liege ein schwerer Verfahrensfehler oder eine Verletzung zwingenden Rechts vor. Nur der Ausspruch der sachlichen Unzuständigkeit ist unter engen Voraussetzungen bekämpfbar.

Verlegung des Verfahrens und Richterablehnung

Bei der Frage, ob ein Verfahren an ein anderes Gericht verlegt wird, geht es nur um die Zweckmäßigkeit: schnelleres Verfahren, geringere Kosten, leichterer Zugang für die Beteiligten und einfachere Amtstätigkeit. Erfolglose Anträge gegen einen bestimmten Richter können auf diesem Weg nicht noch einmal aufgerollt werden.

Einstweilige Verfügung beim unzuständigen Gericht · günstig für Antragsteller

Nein. Ein Gericht, das eigentlich nicht zuständig ist, darf vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, Ihren Antrag aber nicht abweisen. Eine dennoch ergangene Abweisung ist nichtig; angeordnete Sicherungsmaßnahmen bleiben dagegen aufrecht, und das Verfahren geht an das zuständige Gericht über.

Zuständigkeit des Handelsgerichts

Für die Zuständigkeit des Handelsgerichts ist es nicht nötig, dass das Geschäft, aus dem Sie Ihren Anspruch ableiten, zwischen Ihnen und der Gegenseite geschlossen wurde.

Anspruch aus einem unternehmensbezogenen Geschäft

Das Handelsgericht ist nur zuständig, wenn Ihr Anspruch aus einem unternehmensbezogenen Geschäft abgeleitet wird. Der Anspruch muss also sachlich mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen und aus diesem Geschäft selbst geltend gemacht werden.

Verlegung gegen den Willen einer Partei

Eine Rechtssache darf dem zuständigen Gericht gegen den Willen einer Partei nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgenommen werden.

Zusammenrechnung mehrerer Forderungen

Machen Sie in einer Klage mehrere Forderungen geltend, werden diese nur dann zu einem Betrag zusammengerechnet, wenn sie sich aus ein und demselben Sachverhalt ableiten lassen, ohne dass Ihr Vorbringen ergänzt werden müsste. Dass die Forderungen rechtlich unterschiedlich begründet sind, schadet dabei nicht. Ein bloß loser Zusammenhang zweier Sachverhalte reicht dagegen nicht aus.

Zusammenrechnung bei Urheberrechtsverletzung · günstig für Kläger

Stützen sich mehrere Ansprüche auf ein und dieselbe Urheberrechtsverletzung, werden sie zusammengerechnet.

Teilung einer Geldforderung

Ja. Zerfällt eine Geldforderung durch einen Erbfall oder eine Abtretung in mehrere Teile, bleibt jeder Teil eine eigene Forderung. Daran ändert sich auch nichts, wenn später alle Teile wieder in einer Hand vereinigt sind.

Zinsen und Kosten beim Forderungswert

Nein. Geht es um die Sicherstellung einer Geldforderung, bleiben bei der Berechnung des Forderungsbetrags Zuwachs, Früchte, Zinsen, Schäden und Kosten außer Betracht. Das gilt auch für alle Beträge, die laut Schuldschein als Nebengebühren mitbesichert sind.

Zinsen als eigener Streitwert

Ja. Klagen Sie nur Zinsen ein, ohne die zugehörige Hauptforderung geltend zu machen, gelten diese Zinsen selbst als Hauptforderung. Sie werden mit den übrigen Ansprüchen zusammengerechnet.

Streitwert bei einer Teilklage

Nein. Klagen Sie nur einen Teil einer größeren Forderung ein, kommt es für den Weg zum Obersten Gerichtshof allein auf den Betrag an, über den das Berufungsgericht tatsächlich entschieden hat. Der volle Wert des Gesamtanspruchs bleibt außer Betracht.

Streitwert bei eingeklagtem Teilbetrag · günstig für Kläger

Bei laufend wiederkehrenden Zahlungen können Sie auch nur einen Teil davon einklagen. Klagen Sie nur einen Teilbetrag ein, dann ist für den Streitwert allein dieser Teilbetrag maßgebend und nicht der Gesamtwert aller Leistungen.

Vertretung Minderjähriger als beklagte Partei · günstig für Minderjähriger

Nein. Wird ein Minderjähriger geklagt, braucht seine Vertretung in diesem Verfahren keine eigene Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Auch die Erhebung von Rechtsmitteln und die Zurücknahme eines Verfahrenshilfeantrags sind davon befreit.

Rechtsweg für Unterhalt gegen Erben

Im ordentlichen Gerichtsverfahren mit einer Klage, nicht im Außerstreitverfahren. Wollen Sie die Erben des verstorbenen Vaters zur Unterhaltsleistung heranziehen, müssen Sie den Prozessweg wählen.

Parteistellung im Genehmigungsverfahren · günstig für Minderjähriger

Nein. Als Prozessgegner haben Sie in diesem Verfahren keine Parteistellung, auch dann nicht, wenn Sie der Vater des Kindes sind. Sie können auch auf die Auswahl der Person, die das Kind vertritt, keinen Einfluss nehmen und dagegen kein Rechtsmittel erheben.

Rechtsmittel gegen die Kuratorbestellung · günstig für Kurator

Ja. Wer für eine abwesende Person als Kurator bestellt wird, darf gegen diese Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel einbringen.

Firmenbezeichnung der Zweigniederlassung im Prozess · günstig für Kläger

Eine Aktiengesellschaft kann unter verschiedenen Firmenbezeichnungen geklagt werden, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer einheitlichen Rechtspersönlichkeit ändert. Der Name der Zweigniederlassung darf in allen Fällen verwendet werden, an denen die Zweigniederlassung in irgendeiner Weise beteiligt ist. Jede rechtliche Anknüpfung an die Niederlassung reicht dafür aus.

Stellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Nein. Er muss nicht zugleich Vertreter der Gesellschaft sein. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften zu achten; dafür ist er der Behörde verantwortlich. Als gesetzlicher Vertreter im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt er deshalb nicht.