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Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Grenze des Neuerungsverbots · günstig für Rechtsmittelwerber

Ja. Das Verbot neuer Tatsachen und Beweise trifft nur das, was in erster Instanz noch nicht vorgekommen ist. Alles, was sich bereits aus dem Urteil oder aus dem Akt ergibt, dürfen Sie in der Berufung weiter verwenden.

Zahlung ist kein Rechtsmittelverzicht · günstig für Beklagter

Ein Verzicht auf ein Rechtsmittel oder dessen Rücknahme muss dem Gericht gegenüber ausdrücklich erklärt werden. Zahlen Sie den im Urteil zugesprochenen Betrag, gilt das weder als Verzicht noch als Rücknahme. Ihr bereits erhobenes Rechtsmittel bleibt aufrecht.

Unterbliebene Parteienvernehmung · günstig für Rechtsmittelgegner

Nein. Dass Sie nicht als Partei einvernommen wurden, verletzt Ihr rechtliches Gehör nicht. Entscheidend ist, dass Sie Vorbringen erstatten und Anträge stellen konnten.

Weiteres Sachverständigengutachten

Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt wird, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Diese Frage kann mit einer Revision nicht bekämpft werden.

Notwendigkeit weiterer Beweise · günstig für Rechtsmittelgegner

Nein. Ob für die Feststellungen weitere Beweise nötig sind, gehört zur Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Der Oberste Gerichtshof ist keine Tatsacheninstanz und kann das nicht überprüfen; dasselbe gilt für die Frage, ob einem Gutachten zu folgen war.

Rechtsmittel gegen Verfahrenshilfeentscheidung

Hat das Gericht zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe entschieden, können Sie dagegen kein weiteres Rechtsmittel erheben. Das gilt auch dann, wenn Ihr Rechtsmittel dort nur aus formalen Gründen nicht inhaltlich behandelt wurde.

Kosten der zweiten Instanz

Nein. Wie das Gericht zweiter Instanz über die Kosten dieses Verfahrens entschieden hat, kann der Oberste Gerichtshof nicht mehr überprüfen. Ein Fehler in dieser Kostenentscheidung führt auch nicht dazu, dass das Urteil aufgehoben wird.

Kostenentscheidung ist unanfechtbar

Über die Kosten entscheidet das Gericht zweiter Instanz endgültig. Der Ausschluss betrifft jede Entscheidung, in der in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird.

Sorgfaltspflichten außerhalb des Prozesses · günstig für Beklagter

Nein. Niemand muss sich darum kümmern, ob ein Dritter eine Klage gegen ihn einbringen will oder eingebracht hat. Sie müssen weder Amtsblätter durchsuchen noch sonst Erhebungen anstellen. Ihre Sorgfaltspflichten gelten nur innerhalb des Verfahrens.

Ablehnung eines Richters wegen Nähe · günstig für Partei

Ein Richter kann vor allem dann abgelehnt werden, wenn er zu einer Partei oder deren Vertreter eine private Nähe hat, die von außen betrachtet den Anschein einer Voreingenommenheit erweckt. Auch eine Nähe zu einem Zeugen kann genügen, weil sie die Bewertung widersprüchlicher Aussagen beeinflussen oder zumindest diesen Anschein erwecken kann.

Ablehnung eines unliebsamen Richters

Nein. Die Ablehnung dient nur dazu, echte Zweifel an der Unbefangenheit auszuräumen, und nicht dazu, sich einen unliebsamen Richter vom Hals zu schaffen. Sonst könnte jede Partei den gesetzlich zuständigen Richter schon durch eine unbegründete Klage gegen ihn ausschalten.

Verfahrensfehler und Befangenheit

In der Regel nein. Fehler in der Verfahrensführung oder eine aus Ihrer Sicht falsche Beweiswürdigung genügen nicht, um einen Richter abzulehnen. Anders ist es nur bei so schweren Verstößen, dass an der Sachlichkeit des Richters ernsthaft zu zweifeln ist.

Gerichtsort beim Verkehrsunfall

In der Regel ja. Es gilt als zweckmäßig, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei jenem Gericht zu führen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Wohnen aber alle Beteiligten woanders und ist kein Lokalaugenschein zu erwarten, bleibt es beim bisherigen Gericht.

Nutzungsrecht an einer Grabstätte · günstig für Grabnutzungsberechtigter

Das Recht, eine Grabstätte zu benützen, ist ein privatrechtlicher Anspruch, auch wenn es Ihnen die Friedhofsverwaltung einseitig eingeräumt hat. Für Streitigkeiten über Nutzungsrechte an einer Grabstelle sind daher die ordentlichen Gerichte zuständig.

Zuständigkeit bei Miet- und Pachtstreit

Streitigkeiten über Schadenersatz aus einem Miet- oder Pachtvertrag gehören immer vor das Bezirksgericht, unabhängig von der Höhe des Streitwerts. Zuständig ist jenes Gericht, in dessen Bereich die gemietete Sache liegt.

Begründung und Ende des Wohnsitzes

Wenn zweierlei zusammenkommt: Sie halten sich tatsächlich dort auf, und nach außen ist erkennbar, dass Sie dort bleiben wollen. Ein einmal begründeter Wohnsitz endet erst, wenn eines dieser beiden Elemente erkennbar wegfällt. Die bloße Absicht, den Aufenthalt aufzugeben, genügt dafür nicht.

Räumungsklage nach Wohnungsleihe

Nicht beim Gericht des Grundstücks. Für eine Räumungsklage nach dem Ende einer Wohnungsleihe gilt der besondere Gerichtsstand für Streitigkeiten um unbewegliches Gut nicht. Sie müssen die Klage daher bei dem sonst zuständigen Gericht einbringen.

Mehrere Wohnsitze nebeneinander · günstig für Kläger

Ja. Mehrere Wohnsitze sind möglich, wenn Sie die Absicht haben, jeden dieser Orte zum Mittelpunkt Ihrer Lebensführung zu machen. Entscheidend ist nicht allein die Dauer der Aufenthalte, sondern ob dauerhafte Beziehungen zu dem Ort bestehen.

Rechtsmittel und Eintritt der Rechtskraft

Nur ein rechtzeitiges und zulässiges Rechtsmittel hält den Eintritt der Rechtskraft auf. Das gilt im Gerichtsverfahren ebenso wie im Verfahren vor einer Behörde.

Gutachten als Beweismittel

Er erhebt zuerst die Tatsachen und zieht daraus mit seinem Fachwissen die Schlüsse. Sein Gutachten ist nur ein Beweismittel und nicht Teil der Entscheidung selbst. Die Behörde muss es frei würdigen und darf ihm auch nicht folgen.

Falsche Adressierung und Frist

Ja. Die Tage des Postlaufs werden nur dann nicht eingerechnet, wenn die Sendung richtig an das zuständige Gericht adressiert ist. Ist die Anschrift falsch, gilt Ihre Eingabe nur dann als rechtzeitig, wenn sie noch innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht einlangt.

Fristende an Wochenende oder Feiertag

Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Frist grundsätzlich mitgezählt. Fällt aber der letzte Tag auf einen solchen Tag, verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.

Gerichtsferien und Fristen

In diesen Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung über die Gerichtsferien nicht. Ihre Frist läuft daher auch in dieser Zeit weiter.

Postvollmacht und Zustellung

Ja. Die Postvollmacht ist eine besondere Form der Zustellvollmacht. Wird ein Schriftstück Ihrem Postbevollmächtigten zugestellt, wirkt das so, als wäre es Ihnen selbst zugestellt worden.

Kostenersatz und Pfandrecht des Anwalts · günstig für Partei

Der Kostenersatz steht Ihnen als Partei zu, nicht Ihrem Anwalt. Der Anwalt hat daran nur ein Pfandrecht. Solange er die Zahlung nicht an sich selbst verlangt hat, kann die Gegenseite wirksam an Sie zahlen.

Bindung an ein Strafurteil · günstig für Geschädigter

Wurden Sie strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt, müssen Sie dieses Urteil gegen sich gelten lassen. In einem späteren Verfahren können Sie sich gegenüber niemandem darauf berufen, die Tat nicht begangen zu haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Rolle die andere Partei am Strafverfahren beteiligt war.

Rechtliches Gehör vor einer Entscheidung · günstig für Betroffener

Sie dürfen nicht an die nachteiligen Folgen eines Verfahrens gebunden werden, an dem Sie gar nicht beteiligt waren und die Sie unabänderlich hinnehmen müssten. Vor einer Entscheidung über Ihre Rechte müssen Sie zu Wort kommen und Einfluss nehmen können.

Auslegung von Erklärungen im Verfahren

Erklärungen, die Sie im Verfahren abgeben, etwa die Zurückziehung eines Antrags, werden nach objektiven Maßstäben ausgelegt. Die Auslegungsregeln für Verträge gelten dafür nicht. Was Sie innerlich gewollt haben, wird also nicht erforscht.

Was ein Zeuge aussagen darf

Grundsätzlich nicht. Als Zeuge berichten Sie über das, was Sie selbst wahrgenommen haben und was in der Vergangenheit liegt. Ihre Meinungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen sind kein Gegenstand der Zeugenaussage; nur die Tatsachen dahinter zählen.

Leistungsbegehren für vergangene Zeiträume

Betrifft Ihr Begehren einen Zeitraum, der bereits vorbei ist, kann die Gegenseite es gar nicht mehr erfüllen. Dann fehlt Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage.