Zum Inhalt springen

Verfahrensrecht

3.010 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Unzuständiges Gericht im Außerstreitverfahren

Hat ein örtlich unzuständiges Gericht entschieden, macht das die Entscheidung in der Regel nicht ungültig; dieser Mangel bleibt meist folgenlos, weil er die Richtigkeit der Entscheidung üblicherweise nicht beeinflusst. War das Gericht dagegen sachlich unzuständig, ist das Verfahren nichtig.

Welches Verfahren gilt für den Antrag · günstig für Antragsteller

Ob eine Sache im Außerstreitverfahren oder im ordentlichen Prozess zu behandeln ist, richtet sich nach den Behauptungen des Antragstellers. Einwendungen der Gegenseite oder spätere Beweisergebnisse ändern daran nichts. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen fehlen, wird der Antrag im selben Verfahren abgewiesen; das Verfahren ist deshalb nicht nichtig.

Wertgrenze beim einstweiligen Unterhalt

Bei einstweiligen Verfügungen und in der Zwangsvollstreckung gibt es für Unterhaltssachen keine Ausnahme von der Wertgrenze. Anders als im Hauptverfahren hängt der Weg zum Höchstgericht hier also vom Streitwert ab. Der Grund dafür ist, dass der vorläufige Unterhalt nur eine einstweilige Regelung ist.

Rechtsweg trotz Vorfragenprüfung · günstig für Kläger

Ja. Dass der Außerstreitrichter dieselbe Frage nebenbei als Vorfrage prüfen darf, schließt den Weg zum Prozessgericht nicht aus. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, spielt dafür keine Rolle. Der Außerstreitrichter ist zur Prüfung solcher Vorfragen sogar verpflichtet.

Gegenforderung im Außerstreitverfahren

In Verfahren außer Streitsachen können Sie Gegenforderungen, über die in diesem Verfahren nicht zu entscheiden ist, nicht einredeweise geltend machen. Eine Regel, wie sie der Zivilprozess dafür kennt, fehlt dort.

Rechtsmittel gegen die Kuratorbestellung

Nein. Wird für die Gegenseite ein Kurator bestellt oder deren Prozessführung genehmigt, steht Ihnen dagegen kein Rechtsmittel zu. Anders ist es nur, wenn eine rechtlich ungeeignete Person bestellt wird und die fehlende Vertretung dadurch gar nicht behoben ist.

Anfechtbarkeit verfahrensleitender Beschlüsse

Manchmal ja. Anordnungen, die nur den Ablauf des Verfahrens betreffen, sind nicht schlechthin unanfechtbar. Bekämpfen können Sie sie, wenn das Verfahren dadurch ins Stocken gerät oder wenn nachteilige Rechtsfolgen Ihre Rechtsstellung unmittelbar gefährden.

Anfechtbarkeit gerichtlicher Erledigungen · günstig für Beteiligter

Über Ihre Anträge muss das Gericht entscheiden. Ob Sie sich gegen eine schriftliche Erledigung wehren können, hängt nicht von deren Form oder Bezeichnung ab, sondern davon, ob Ihre rechtlichen Interessen beeinträchtigt werden. Dabei ist kein kleinlicher Maßstab anzulegen.

Beteiligte beim Erlag bei Gericht · günstig für Erlagsgegner

Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegt, bestimmt mit seiner Erklärung, wem er sie anbietet. Die dort namentlich genannten Personen sind am Verfahren beteiligt. Andere Personen nur dann, wenn sie an der hinterlegten Sache bereits rechtlich geschützte Interessen haben.

Rechtsmittel bei Unterhaltsvorschuss und Überweisung · günstig für Bund

Hat das Erstgericht angeordnet, dass ein Betrag an den Präsidenten des Oberlandesgerichts überwiesen wird, und wird diese Anordnung später abgeändert, darf er dagegen ein Rechtsmittel einbringen. Er kann sich also gegen die Abänderung wehren.

Neue Umstände im Rekursverfahren · günstig für Rekurswerber

Das Rekursgericht beurteilt den angefochtenen Beschluss nach der Lage zum Zeitpunkt seiner Erlassung. Sie dürfen sich im Rekurs aber trotzdem auf Umstände berufen, die schon vor diesem Beschluss vorlagen und für die richtige rechtliche Beurteilung bedeutsam sein können.

Zurückweisung wegen falscher Verfahrensart · günstig für Antragsteller

Nein. Wird ein Antrag von vornherein zurückgewiesen, weil die Sache im streitigen Verfahren zu klären ist, steht Ihnen als Antragsgegner dagegen kein Rechtsmittel zu. Die Rechtskraft dieser Zurückweisung wirkt nur gegenüber der Person, die den Antrag gestellt hat.

Vorläufige Entscheidung und fehlende Schritte

Bei einer vorläufigen Entscheidung muss das Gericht nicht alle Schritte setzen, die für eine endgültige Entscheidung nötig wären. Sonst könnte es gleich endgültig entscheiden. Sie können eine vorläufige Entscheidung daher nicht allein deshalb bekämpfen, weil noch Schritte fehlen.

Rechtskraft und schwere Verfahrensfehler

Sobald eine Entscheidung formell rechtskräftig ist, kann ein besonders schwerer Fehler des erstinstanzlichen Verfahrens vom Rekursgericht nicht mehr aufgegriffen werden. Die Rechtskraft schließt das aus.

Rechtsmittel im Aufteilungsverfahren nach Scheidung · günstig für Ehegatte

Wenn nach einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, können Sie die Entscheidung grundsätzlich bis zum Höchstgericht bekämpfen. Ihr Anspruch auf Aufteilung ist kein Unterhalt, sondern ein Anspruch, der sich in Geld ausdrücken lässt. Die Sonderregel, die bei Unterhaltssachen gilt, greift hier deshalb nicht.

Rechtskraft trotz falscher Feststellungen

Ob eine frühere Entscheidung einer neuen entgegensteht, hängt allein davon ab, ob sich der maßgebliche Sachverhalt geändert hat. Dass die Feststellungen der früheren Entscheidung dem Akt widersprachen, ändert daran nichts.

Fehler erster Instanz nicht mehr bekämpfbar

Wenn Sie einen besonders schweren Fehler des Erstgerichts rügen und das nächsthöhere Gericht diesen Fehler verneint hat, ist dieser Punkt erledigt. Sie können ihn beim Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgreifen. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Rechtskraft nicht angefochtener Teile

Was Sie nicht angefochten haben, wird grundsätzlich rechtskräftig und bleibt bestehen. Etwas anderes gilt nur, wenn dieser Teil inhaltlich gar nicht selbständig bestehen kann, sondern untrennbar mit dem angefochtenen Teil zusammenhängt. Lässt sich der Teil wenigstens zahlenmäßig abgrenzen, bleibt er unveränderbar, auch wenn er zum Ergebnis im Widerspruch steht.

Entscheidung des Rechtspflegers ohne Zuständigkeit

Entscheidet ein Rechtspfleger über etwas, wofür er nicht zuständig ist, ist der Beschluss fehlerhaft und wird auf Ihr Rechtsmittel hin aufgehoben. Bekämpfen Sie ihn aber nicht oder nur mit einem unzulässigen Rechtsmittel, wird er trotzdem rechtskräftig. Danach kann sich niemand mehr auf diesen Fehler berufen.

Was zum Kostenpunkt zählt

Zum Kostenpunkt zählt jede Entscheidung, mit der in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Dazu gehört nicht nur ihre Höhe, sondern auch, ob überhaupt Kosten zu ersetzen sind, von wem, aus welchen Mitteln, in welchem Rang und für welche Leistungen. Solche Entscheidungen können in dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden.

Rechtsmittel gegen eine Geldbuße · günstig für Bestrafter

Wird gegen Sie eine Geldbuße als Zwangsmittel verhängt, gilt die sonst übliche Wertgrenze für Rechtsmittel nicht. Sie können eine solche Geldbuße also unabhängig von ihrer Höhe bekämpfen.

Maßgebliche Rechtslage für das Urteil

Das Gericht entscheidet nach der Rechtslage, die am Ende der Verhandlung in erster Instanz gilt. Ändert sich das Gesetz erst danach, wird das grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Etwas anderes gilt nur, wenn das neue Gesetz ausdrücklich auch für die Vergangenheit gelten soll.

Akteneinsicht im Erwachsenenschutzverfahren · günstig für Betroffener

Auch wer am Verfahren nicht beteiligt ist, kann Akteneinsicht bekommen. Im außerstreitigen Verfahren wird dabei aber auf den Zweck des Verfahrens Rücksicht genommen, weil dort häufig Familien- und Vermögensverhältnisse offengelegt werden, die niemanden sonst angehen. Reicht die im Gesetz vorgesehene Verständigung für Ihr rechtliches Interesse aus, wird die Einsicht nicht bewilligt.

Bewertung bei Verfahrensentscheidungen

Auch Entscheidungen, die nur das Verfahren betreffen, etwa über die Rechtzeitigkeit eines Rekurses, gelten als vermögensrechtlich, wenn es in der Hauptsache um Vermögen geht. Der Grund ist ihr entscheidender Einfluss auf die Hauptsache. Das Gericht zweiter Instanz muss deshalb aussprechen, welchen Wert der Entscheidungsgegenstand hat.

Nachbarklage gegen amtliches Handeln · günstig für Staat

Wer sich als Nachbar gestört fühlt, kann grundsätzlich vor dem Zivilgericht klagen. Läuft die Klage aber in Wahrheit darauf hinaus, dem Staat amtliches Handeln zu verbieten, ist der Weg zu den Gerichten verschlossen. Das Gericht darf über ein solches Begehren nicht entscheiden.

Pfandklage und persönliche Klage

Die Klage gegen den Eigentümer eines Pfandes ist kein weniger weitgehendes Begehren als die Klage gegen den persönlichen Schuldner. Das Gericht kann daher nicht das eine zusprechen, wenn das andere begehrt wurde.

Sicherung bei einer Feststellungsklage · günstig für Kläger

Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

Bindung an ein früheres Urteil · günstig für Kläger

Nicht in jedem Punkt. Wurde früher nur festgestellt, dass kein Benützungsrecht besteht, ist damit nicht entschieden, welches Recht sonst besteht. Das neue Gericht darf die rechtliche Einordnung eigenständig prüfen. Unterschiedliche Ergebnisse nimmt die Rechtsordnung dabei in Kauf.

Bindung an ein früheres Urteil

Nur wenn eine Klage inhaltlich abgewiesen wurde, weil ein bestimmtes Recht an der Sache tatsächlich besteht, ist das Gericht in einem späteren Verfahren an diese Feststellung gebunden. Wurde dagegen bloß das Begehren abgewiesen, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte bestehen, ist das Gericht im späteren Verfahren über die Eintragung des Eigentums nicht an die damaligen Feststellungen gebunden.

Klage oder besonderes Verfahren

Im Zweifel gehört Ihr Fall in das gewöhnliche Gerichtsverfahren mit Klage. Nur wenn ein Gesetz ihn ausdrücklich oder eindeutig einem besonderen Verfahren zuweist, gilt etwas anderes. Entscheidend ist, womit Ihr Anspruch inhaltlich zusammenhängt und was den Kern Ihres Begehrens bildet.